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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1963 - III C 95.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,918
BVerwG, 14.02.1963 - III C 95.60 (https://dejure.org/1963,918)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1963 - III C 95.60 (https://dejure.org/1963,918)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1963 - III C 95.60 (https://dejure.org/1963,918)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Kriegssachschadens an einem Papierwarengeschäft - Ermittlung des Schadens durch den Vergleich der Einheitswerte - Sachgleichheit gewerblicher Betriebe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RLA 1963, 154
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.09.1962 - III B 25.62
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1963 - III C 95.60
    Anfangsvergleichswert zu einer Schadensfeststellung zu gelangen; das hat der Senat bereits in demUrteil vom 21. September 1962 - BVerwG III C 232.61 - (RLA 1962 S. 364) ausgesprochen und daran ist auch bei erneuter Überprüfung festzuhalten (ebensoUrteil vom 12. Oktober 1962 - BVerwG IV C 9.61 - [RLA 1963 S. 27]).
  • BVerwG, 17.04.1962 - III C 142.60

    Feststellung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen (Gastwirtschaft) - …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1963 - III C 95.60
    Wenn nämlich auch die Sachgleichheit gewerblicher Betriebe nach feststehender Rechtsprechung im wesentlichen nach den Verhältnissen des Einzelfalles zu entscheiden ist, so sind doch, wie der Senat zuletzt in seinemUrteil vom 17. April 1962 - BVerwG III C 142.60 - (RLA 1962 S. 267; ZLA 1962 S. 330) ausgesprochen hat, eine Reihe typischer Merkmale von Bedeutung, z.B. die Übereinstimmung, der Gewerbeart und des Geschäftszweiges, des Lieferanten- und Kundenkreises, der Betriebsräume, des Standortes und des Personals, ohne daß einem von innen, wenn auch die Übereinstimmung der Gewerbeart und des Geschäftszweiges als besonders bedeutsam erscheint, eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt.
  • BVerwG, 03.07.1961 - III C 50.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1963 - III C 95.60
    Der im Amtlichen Mitteilungsblatt des Bundesausgleichsamtes vom 17. August 1962 (Mtbl. BAA 1962 S. 288) mit den Worten "eine Sitzverlegung ... ändert die-Identität nicht", veröffentlichte Rechtsgrundsatz ist vom Bundesverwaltungsgericht niemals ausgesprochen worden; er läßt sich insbesondere nicht dem mit diesem Rechtsgrundsatz veröffentlichten Urteil des Senatesvom 3. Juli 1961 - BVerwG III C 50.59 - entnehmen.
  • BVerwG, 25.05.1962 - IV C 352.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1963 - III C 95.60
    Sollte die Rüge der Klägerin zutreffen, daß ihr erstes Geschäft in der unmittelbaren Nähe des Hauptbahnhofes in ... sowie mehrerer Schulen und Berufsschulen gelegen habe, deren Schüler ihre ständigen Kunden für Schreibwaren und Schulbücher gewesen seien, während das neu erworbene Geschäft in einer stark zerstörten und entvölkerten Gegend liege und die frühere oder eine ihr entsprechende Kundschaft verloren habe, dann könnte dieser Mangel der Aufklärung von Bedeutung für die zu entscheidende Frage der Sachgleichheit gewesen sein; denn es kann nicht als ausgeschlossen bezeichnet werden, daß das Verwaltungsgericht die Sachgleichheit verneint haben würde, wenn es die Veränderung des Kundenkreises in Betracht gezogen hätte (vgl. dazu die Entscheidung des IV. Senates des Bundesverwaltungsgerichtesvom 25. Mai 1962 - BVerwG IV C 352.60 -).
  • BVerwG, 12.10.1962 - IV C 9.61

    Ermittlung eines, dem Ersatzeinheitswert für den 1. Januar 1940 entsprechenden …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1963 - III C 95.60
    Anfangsvergleichswert zu einer Schadensfeststellung zu gelangen; das hat der Senat bereits in demUrteil vom 21. September 1962 - BVerwG III C 232.61 - (RLA 1962 S. 364) ausgesprochen und daran ist auch bei erneuter Überprüfung festzuhalten (ebensoUrteil vom 12. Oktober 1962 - BVerwG IV C 9.61 - [RLA 1963 S. 27]).
  • BVerwG, 21.09.1962 - III C 232.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1963 - III C 95.60
    Anfangsvergleichswert zu einer Schadensfeststellung zu gelangen; das hat der Senat bereits in demUrteil vom 21. September 1962 - BVerwG III C 232.61 - (RLA 1962 S. 364) ausgesprochen und daran ist auch bei erneuter Überprüfung festzuhalten (ebensoUrteil vom 12. Oktober 1962 - BVerwG IV C 9.61 - [RLA 1963 S. 27]).
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