Rechtsprechung
| BVerwG, 19.02.1964 - V C 46.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Meßstiftungen und Pfründenstiftungen als irrevisible Begriffe des innerkirchlichen Rechts
Verfahrensgang
- VG Köln, 19.11.1962 - 5 KL 144/61
- BVerwG, 19.02.1964 - V C 46.63
Papierfundstellen
- RLA 1964, 207
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.05.1963 - V C 139.62
Entschädigung nach dem Altsparergesetz (ASpG) für ein Messestiftungsvermögen - …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1964 - V C 46.63
Die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Auslegung der §§ 1 Abs. 2 und 2 Abs. 4 der 4. ASpG-DV steht mit der Auslegung in Einklang, die das Bundesverwaltungsgericht (Urteil des erkennenden Senats vom 22. Mai 1963 - BVerwG V C 139.62 - [RLA 1963 S. 301 = ZLA 1964 S. 45]) diesen Vorschriften gegeben hat. - BVerwG, 05.02.1960 - VII B 54.59
Freistellung einer Religionsgesellschaft von der Besteuerung durch die Kirche - …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1964 - V C 46.63
Denn ebenso wie bei der Auslegung der Landeskirchensteuergesetze (dazu Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Februar 1960 - BVerwG VII B 54.59 - [DVBl. 1960 S. 394]) handelt es sich im vorliegenden Fall ausschließlich um die Anwendung innerkirchlichen Rechts.
- BVerwG, 14.07.1971 - V C 28.70
Gleichartigkeit von Messstiftungen und Pfründenstiftungen - Kirchenrecht - …
Das Bundesverwaltungsgericht ist in seinen beiden Entscheidungen zur Frage der Gleichartigkeit der Meßstiftungen mit den Pfründenstiftungen zu gegensätzlichen Ergebnissen gelangt (Urteile vom 22. Mai 1963 - BVerwG V C 139.62 - [ZLA 1964, 45] und vom 19. Februar 1964 - BVerwG V C 46.62 - [RLA 1964, 207]).Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 19. Februar 1964 - BVerwG V C 46.63 -(RLA 1964, 207) entschieden hat, ist die Regelung des § 2 Abs. 4 Satz 1 der 4. ASpG-DV nur dann durch die Ermächtigung in § 4 Abs. 7 ASpG gedeckt, wenn die Versorgung oder Unterstützung bei der Zweckbestimmung der in der 4. ASpG-DV genannten Einrichtungen "wenigstens im gewissen Umfang eine Rolle gespielt hat".
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