Rechtsprechung
| BVerwG, 02.10.1963 - IV C 70.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Schadensfeststellung wegen Verzichts des Klägers auf seinen Anteil am Betriebsvermögen und am Hausrat gegenüber seiner geschiedenen Ehefrau - Beruhen der Aussichtslosigkeit eines Freigabeantrages oder Ersatzleistungsantrages auf der Verzichtserklärung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 15.03.1963 - 2 K 50/60
- BVerwG, 26.08.1963 - IV C 70.63
- BVerwG, 02.10.1963 - IV C 70.63
Papierfundstellen
- RLA 1964, 29
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.12.1962 - IV C 64.62
Hausratentschädigung als Vertriebener - Umfang des Ersatzes von verlorenem …
Auszug aus BVerwG, 02.10.1963 - IV C 70.63
(Weiterführung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 64.62.).Hierzu ist entschieden worden, daß auch derjenige Hausrat vertreibungsbedingt verloren ist, der wegen der Vertreibung im Vertreibungsgebiet weggegeben wurde, ohne daß ein geldeswerter Erlös erzielt wurde (BVerwG IV C 64.62 in ZLA 1963, 137; BLA 1963, 207; IFLA 1963, 152).
- BVerwG, 04.11.1971 - III C 96.69
Ersatzfähigkeit von Vertreibungsschäden der Erben bei Tod des kriegsvermissten …
Der Vertreibungsschaden liegt mithin in dem Verlust der Verfügungsmacht (BVerwG Urteil vom 2. Oktober 1963 - BVerwG IV C 70.63 - [RLA 1964, 29 - Buchholz 427.3 § 12 Nr. 72]). - BVerwG, 20.01.1972 - III C 135.70
Anspruch auf Kriegslastenausgleich
Da der Verfolgte, der keinen Vertreibungstatbestand in seiner Person verwirklicht hat, lastenausgleichsrechtlich nur im Rahmen der 7. FeststellungsDV entschädigt werden kann, die ihn nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 als Vertriebenen und seinen Entziehungsschaden als Vertreibungsschaden fingiert (§ 5 Abs. 2), kann auch hier - wie beim echten Vertriebenen (Urteil vom 2. Oktober 1963 - BVerwG IV C 70.63 [RLA 1964, 29]; Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 96.69 -) - nicht die Entziehung des Eigentums im Rechtssinne maßgeblich sein, sondern es muß der wirtschaftlich gleichbedeutende Verlust der Verfügungsgewalt genügen. - BVerwG, 27.02.1964 - III C 161.60
Erfordernis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Internierung, Ausweisung …
Ob eine Beschlagnahme oder Enteignung des Hausrats stattgefunden hat, ist unerheblich; der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat schon in seinem Urteil vom 2. Oktober 1963 - BVerwG IV C 70.63 - ausgesprochen, daß ein Vertreibungsschaden auch in den Westgebieten durch den Verlust der Verfügungsgewalt entstehen kann.
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