Rechtsprechung
| BVerwG, 14.10.1969 - III C 75.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 23.02.1968 - III LA 285/67
- BVerwG, 14.10.1969 - III C 75.68
Papierfundstellen
- BVerwGE 34, 85
- RLA 1970, 77
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.12.1965 - V C 6.65
Feststellung des Schadens - Zuerkennung der Hausratsentschädigung
Auszug aus BVerwG, 14.10.1969 - III C 75.68
Er ist der Ansicht, das Urteil des Verwaltungsgerichts sei richtig, und meint, die Auffassung des Klägers widerspreche dem Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 6.65 -.Der Senat teilt die vom V. Senat in BVerwGE 23, 31 vertretene Auffassung, daß die Bestimmung des § 5 Abs. 4 Satz 2 der 11. LeistungsDV-LA rechtsgültig ist.
Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil BVerwGE 23, 31 Der V. Senat hat dort entschieden, daß der unmittelbar Geschädigte im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 2 der 11. LeistungsDV-LA nur einmal Hausratentschädigung erhält, wenn er auf Antrag seines Ehegatten bereits Hausratentschädigung erhalten, jedoch weitere Verfolgte beerbt hatte, denen durch Entziehung Hausratverluste entstanden waren.
- BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67
Aufgabe des Wohnsitzes durch einen Verfolgten im Vertreibungsgebiet vor …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1969 - III C 75.68
Der Verordnungsgeber hat Entziehungsschäden der Verfolgten in den Vertreibungsgebieten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Lastenausgleichsgesetzes, die auch das Feststellungsgesetz beherrschen, als vorweggenommene Vertreibungsschäden (Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG III C 100.67 -) oder Ostschäden ausgestaltet (§ 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 3 der 11. LeistungsDV-LA).
- BVerwG, 18.03.1971 - III C 51.68
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Erbe jedoch nur dann als unmittelbar Geschädigter gelten, wenn er selbst die persönlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung des Entziehungsschadens erfüllt (vgl. BVerwGE 34, 85 [89]; Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 -), während es - was die Revision verkennt - hinsichtlich des Schadensumfanges allein auf die Verhältnisse des Verfolgten ankommt (vgl. BVerwGE 34, 85; Urteil vom 1. September 1970 - BVerwG III C 16.68 - [ZLA 1970, 249]).Es ist nicht festgestellt, ob der Kläger im engeren Vertreibungsgebiet des Verfolgten beheimatet war (vgl. BVerwGE 34, 85 [88]); es ist auch weder festgestellt noch aktenkundig, ob er deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger war und daß er seinen Anspruch nicht gemäß § 5 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV verloren hat.
Der Senat geht hierbei von folgenden Erwägungen aus: Der Verordnungsgeber hat Entziehungsschäden der Verfolgten in den Vertreibungsgebieten in § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 3 der 7. FeststellungsDV als vorweggenommene Vertreibungs- oder Ostschäden ausgestaltet (BVerwGE 31, 72; 34, 85) [BVerwG 14.10.1969 - III C 8/68].
- BVerwG, 15.10.1970 - III C 39.68 Der Erbe eines Verfolgten kann dessen Entziehungsschaden, der als Vertreibungsschaden gilt, nur dann als unmittelbar Geschädigter im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 2 der 7. FeststellungsDV geltend machen, wenn er auch selbst die persönlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 a.a.O. erfüllt; insbesondere muß er in demselben (engeren) Vertreibungsgebiet wie der Erblasser beheimatet gewesen sein (Fortbildung von BVerwG III C 75.68 - Urteil vom 14. Oktober 1969 - [BVerwGE 34, 85 = ZLA 1970, 22 = Buchholz 427.207 § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 12]).
Daß der Erbe, soll er als unmittelbar Geschädigter behandelt werden, die persönlichen Voraussetzungen erfüllen muß, die in § 5 a.a.O. für die Geltendmachung des Entziehungsschadens aufgestellt sind, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Oktober 1969 - BVerwG III C 75.68 - (BVerwGE 34, 85 = ZLA 1970, 22 = Buchholz 427.207 § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 12) entschieden.
- BVerwG, 01.09.1970 - III C 16.68
Anspruch des Erben auf Hausratentschädigung nach einem Verfolgungsschaden - Höhe …
Die Höhe der Hausratentschädigung für den Erben eines Verfolgten, der nach § 5 Abs. 4 Satz 2 der 7. FeststellungsDV als unmittelbar Geschädigter gilt, bemißt sich nach den Verhältnissen des Verfolgten (Bestätigung von BVerwGE 34, 85).Der Senat hat - was das Verwaltungsgericht in seinem vorher ergangenen Urteil noch nicht berücksichtigen konnte - in seiner Entscheidung BVerwGE 34, 85 ausgesprochen, daß es bei Entziehungsschäden hinsichtlich der nach § 295 Abs. 1 Satz 1 LAG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 1 FG vorzunehmenden Einreihung in die Schadensstufe auf die Verhältnisse des Verfolgten ankommt.
- BVerwG, 26.02.1970 - III C 150.68
Feststellung eines Entziehungsschadens an Grundvermögen sowie eines Anspruchs auf …
Das Verwaltungsgericht wird - soweit es auf die Vorschrift des § 5 Abs. 4 Satz 2 der 7. FeststellungsDV ankommen sollte - das Urteil des Senats vom 14. Oktober 1969 - BVerwG III C 75.68 - zu berücksichtigen haben. - BVerwG, 15.01.1973 - III CB 103.71
Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen - Nichtzulassung der Revision mangels …
Dieser erhält nach der ständigen Rechtsprechung des Senats aber nur dann die Eigenschaft eines unmittelbar Geschädigten, wenn er selbst die persönlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung des Entziehungsschadens erfüllt; hinsichtlich des Schadensumfangs kommt es dagegen allein auf die Verhältnisse des Verfolgten an (Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 - [BVerwGE 36, 142 = VerwRspr. 22, 630 = IFLA 1971, 93 = ZLA 1971, 6]; Urteil vom 14. Oktober 1969 - BVerwG III C 75.68 - [BVerwGE 34, 85 = Buchholz 427.207 § 5 Nr. 12 = RzW 1970, 238 = RLA 1970, 77 = ZLA 1970, 22]). - BVerwG, 19.03.1970 - III C 124.67
Berechtigung zur Betreibung einer Schadensfeststellung bei der Abtretung von …
Daher könnte die Klägerin nach § 5 Abs. 4 der 7. FeststellungsDV eine Schadensfeststellung auch als unmittelbar Geschädigte beantragen, da sie im Schadenszeitpunkt im Verfolgungsgebiet gelebt hat (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1969 - BVerwG III C 75.68 -). - BVerwG, 21.02.1974 - III C 83.71 Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann muß weiterhin der Erblasser als unmittelbar Geschädigter betrachtet werden (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1969 - BVerwG III C 75.68 - [BVerwGE 34, 85] und vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 - [BVerwGE 36, 142]).
- BVerwG, 18.11.1971 - III C 53.70
Begriff des Vertreibungsgebietes
Von dieser Rechtsauffassung abzuweichen, die der Senat auch seiner Rechtsprechung zu § 5 Abs. 4 Satz 2 der 7. FeststellungsDV zugrunde gelegt hat (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1969 - BVerwG III C 75.68 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 12]), besteht kein Anlaß. - BVerwG, 13.01.1972 - III C 61.69
Grundsätze der Schadensfeststellung an Grundvermögen und Betriebsvermögen - …
Darin kommt der Grundgedanke der gesetzlichen Ermächtigung zum Ausdruck, einem Verfolgten Entschädigung unter dem Gesichtspunkt eines Vertreibungsschadens nur zu gewähren, wenn anzunehmen ist, daß er ohne die Entziehung von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (BVerwGE 21, 102; Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 4]; BVerwGE 31, 72; BVerwGE 34, 85). - BVerwG, 14.04.1971 - III B 12.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erbe eines vor Beginn …
Die im Urteil vom 14. Oktober 1969 - BVerwG III C 75.68 - (BVerwGE 34, 85 = Buchholz 427.207 § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 12) entschiedene, von der Beschwerde als eine nochmals zu überprüfende und deshalb für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, wann ein Erbe eines vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gestorbenen Verfolgten als unmittelbar Geschädigter im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 2 der 7. FeststellungsDV gilt, ist abschließend geklärt. - BVerwG, 17.02.1972 - III C 22.67
Feststellung von Verfolgungsschäden - Höhe einer Hausratentschädigung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".