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   VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804   

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VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804 (https://dejure.org/2011,64932)
VG Regensburg, Entscheidung vom 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804 (https://dejure.org/2011,64932)
VG Regensburg, Entscheidung vom 10. November 2011 - RN 5 K 10.1804 (https://dejure.org/2011,64932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der Approbation als Apotheker;Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Verschreibung über einen längeren Zeitraum;Betrug gegenüber der Sozialhilfeverwaltung;Heranziehung der tatsächlichen Feststellungen in einem Strafbefehl im Verfahren zum Widerruf der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804
    Es entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass deshalb die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit des Beschuldigten gemacht werden dürfen, und zwar auch im Verfahren zum Widerruf der Approbation (BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913; vom 6.3.2003, Az. 3 B 10.03 und zuletzt vom 18.8.2011, Az. 3 B 6/11 ; BayVGH vom 30.9.2010, Az. 21 BV 09.1279 , vom 17.6.2010, Az. 21 ZB 09.2131 und vom 21.5.2010, Az. 21 BV 09.1206 ).

    Es bedarf demzufolge der Darlegung substantiierter, nachprüfbarer Umstände, die eine Unrichtigkeit der im Strafbefehl getroffenen Feststellungen belegen könnten (BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913).

    Im Hinblick auf die begangenen Verstöße müssen für die Zukunft gleiche oder andere, aber dabei ähnlich schwerwiegende Verstöße gegen Berufspflichten ernsthaft zu besorgen sein (BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913).

    Hat sich ein Apotheker als unwürdig und/oder unzuverlässig zur Ausübung des Apothekerberufs erwiesen, so liegt im Approbationsentzug kein verfassungswidriger, insbesondere kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit (BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913).

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804
    Zum für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheids (vgl. dazu: BVerwG vom 19.8.2011, Az. 3 B 6/11 ; vom 25.2.2008, Az. 3 B 85.07 sowie vom 14.4.1998, Az. 3 B 95.97 ) war beim Kläger sowohl Unwürdigkeit als auch Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs gegeben.

    Es entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass deshalb die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit des Beschuldigten gemacht werden dürfen, und zwar auch im Verfahren zum Widerruf der Approbation (BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913; vom 6.3.2003, Az. 3 B 10.03 und zuletzt vom 18.8.2011, Az. 3 B 6/11 ; BayVGH vom 30.9.2010, Az. 21 BV 09.1279 , vom 17.6.2010, Az. 21 ZB 09.2131 und vom 21.5.2010, Az. 21 BV 09.1206 ).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen (BVerwG vom 18.8.2011, Az. 3 B 6/11 ; BayVGH vom 21.5.2010, Az. 21 BV 09.1206 sowie vom 28.3.2007, Az. 21 B 04.3153 ).

    Danach liegt es auf der Hand, dass ein pauschales Bestreiten des zur Last gelegten Sachverhalts oder der bloße Hinweis, mit dem Akzeptieren des Strafbefehls sei kein Geständnis verbunden, nicht genügen, um das Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte zu bejahen und eine Verwertbarkeit der Feststellungen im Strafbefehl auszuschließen (so ausdrücklich: BVerwG vom 18.8.2011, Az. 3 B 6/11 ).

  • VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637
    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804
    Das ihm zur Last fallende Fehlverhalten muss so schwerwiegend sein, dass bei Würdigung aller Umstände eine weitere Berufsausübung im maßgeblichen Zeitpunkt als untragbar erscheint (ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. nur: BVerwGE vom 14.4.1998, NJW 1999, 3425; vom 2.11.1992, NJW 1993, 806; BayVGH vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637 ).

    Der Begriff der Unzuverlässigkeit wird damit - im Gegensatz zum Begriff der Unwürdigkeit - durch eine Zukunftsprognose charakterisiert, die auf der Basis des bisherigen Verhaltens des Apothekers zu treffen ist (BayVGH vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637 ).

    Aus dem gleichen Grund kommt einem Wohlverhalten während des Verfahrens zum Widerruf der Approbation keine besondere Bedeutung zu, weshalb die Rechtsprechung im Regelfall vor einer Wiedererteilung der Approbation nach vorangegangenem Widerruf wegen Unwürdigkeit und/oder Unzuverlässigkeit verlangt, dass der betroffene Arzt oder Apotheker eine gewisse Bewährungszeit durchläuft, die erst nach Eintritt der Bestandskraft der Widerrufsentscheidung zu laufen beginnt (BayVGH vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637 ; VG Regensburg vom 29.7.2010, Az. RO 5 K 09.2408 ; VG Würzburg vom 8.5.2006, Az. W 7 K 05.928 ).

  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804
    Es entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass deshalb die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit des Beschuldigten gemacht werden dürfen, und zwar auch im Verfahren zum Widerruf der Approbation (BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913; vom 6.3.2003, Az. 3 B 10.03 und zuletzt vom 18.8.2011, Az. 3 B 6/11 ; BayVGH vom 30.9.2010, Az. 21 BV 09.1279 , vom 17.6.2010, Az. 21 ZB 09.2131 und vom 21.5.2010, Az. 21 BV 09.1206 ).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen (BVerwG vom 18.8.2011, Az. 3 B 6/11 ; BayVGH vom 21.5.2010, Az. 21 BV 09.1206 sowie vom 28.3.2007, Az. 21 B 04.3153 ).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 3 B 23.07

    Vereinbarkeit des Widerrufs einer Approbation als Apotheker wegen

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804
    Auch kann ein "milderes Mittel" wie etwa der Entzug der Apothekenbetriebserlaubnis ausschließlich dann in Betracht kommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation nicht erfüllt sind, also die Würdigung des inkriminierten Verhaltens des Betroffenen (noch) nicht die Annahme der Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs rechtfertigt; denn zum Apothekerberuf zählt auch die Tätigkeit als angestellter Apotheker (BVerwG vom 23.10.2007, Az. 3 B 23/07 ).
  • VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408

    1. Zum Anspruch auf Wiedererteilung der Approbation als Tierarzt nach

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804
    Aus dem gleichen Grund kommt einem Wohlverhalten während des Verfahrens zum Widerruf der Approbation keine besondere Bedeutung zu, weshalb die Rechtsprechung im Regelfall vor einer Wiedererteilung der Approbation nach vorangegangenem Widerruf wegen Unwürdigkeit und/oder Unzuverlässigkeit verlangt, dass der betroffene Arzt oder Apotheker eine gewisse Bewährungszeit durchläuft, die erst nach Eintritt der Bestandskraft der Widerrufsentscheidung zu laufen beginnt (BayVGH vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637 ; VG Regensburg vom 29.7.2010, Az. RO 5 K 09.2408 ; VG Würzburg vom 8.5.2006, Az. W 7 K 05.928 ).
  • VGH Bayern, 07.02.2002 - 21 ZS 01.2890
    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804
    Vielmehr ist eine rein abstrakte Betrachtungsweise maßgeblich (BayVGH vom 7.2.2002, Az. 21 ZS 01.2890 ), so dass es nicht entscheidungserheblich darauf ankommt, ob und inwieweit die Taten des Klägers in der Öffentlichkeit bekannt geworden sind.
  • VG Würzburg, 08.05.2006 - W 7 K 05.928
    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804
    Aus dem gleichen Grund kommt einem Wohlverhalten während des Verfahrens zum Widerruf der Approbation keine besondere Bedeutung zu, weshalb die Rechtsprechung im Regelfall vor einer Wiedererteilung der Approbation nach vorangegangenem Widerruf wegen Unwürdigkeit und/oder Unzuverlässigkeit verlangt, dass der betroffene Arzt oder Apotheker eine gewisse Bewährungszeit durchläuft, die erst nach Eintritt der Bestandskraft der Widerrufsentscheidung zu laufen beginnt (BayVGH vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637 ; VG Regensburg vom 29.7.2010, Az. RO 5 K 09.2408 ; VG Würzburg vom 8.5.2006, Az. W 7 K 05.928 ).
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804
    Zum für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheids (vgl. dazu: BVerwG vom 19.8.2011, Az. 3 B 6/11 ; vom 25.2.2008, Az. 3 B 85.07 sowie vom 14.4.1998, Az. 3 B 95.97 ) war beim Kläger sowohl Unwürdigkeit als auch Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs gegeben.
  • VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279

    Für den Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804
    Es entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass deshalb die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit des Beschuldigten gemacht werden dürfen, und zwar auch im Verfahren zum Widerruf der Approbation (BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913; vom 6.3.2003, Az. 3 B 10.03 und zuletzt vom 18.8.2011, Az. 3 B 6/11 ; BayVGH vom 30.9.2010, Az. 21 BV 09.1279 , vom 17.6.2010, Az. 21 ZB 09.2131 und vom 21.5.2010, Az. 21 BV 09.1206 ).
  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153

    Widerruf der ärztlichen Approbation - Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zur

  • BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht bei Nichtbeachtung von für

  • VGH Bayern, 17.06.2010 - 21 ZB 09.2131

    Tierarzt; Widerruf der Approbation; Verstöße gegen das AMG; nicht berufsbezogene

  • VG Ansbach, 14.12.2021 - AN 4 K 20.02757

    Widerruf der Approbation als Apothekerin, Nachquittieren von Rezepten,

    Das ihr zur Last fallende Fehlverhalten muss so schwerwiegend sein, dass bei Würdigung aller Umstände eine weitere Berufsausübung im maßgeblichen Zeitpunkt als untragbar erscheint (VG Regensburg, U.v. 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804 - Rn. 33 - juris mit Hinweis auf die ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. nur: BVerwG, B.v. 14.04.1998 - 3 B 95-97 - NJW 1999, 3425; B.v. 02.11.1992 - 3 B 87/92 - juris; BayVGH U.v. 15.02.2000 - 21 B 96.1637 - Rn. 24 - juris).
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