Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VG Regensburg, 26.03.2019 - RN 12 K 18.2149   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15348
VG Regensburg, 26.03.2019 - RN 12 K 18.2149 (https://dejure.org/2019,15348)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26.03.2019 - RN 12 K 18.2149 (https://dejure.org/2019,15348)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26. März 2019 - RN 12 K 18.2149 (https://dejure.org/2019,15348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,15348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • VG München, 29.01.2015 - M 12 K 14.1596

    Anerkennung der Hochschulausbildung als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2019 - RN 12 K 18.2149
    Außerdem müsse sein nur mit einem Zeitraum von drei Jahren angerechnetes Studium, weil Regelstudienzeiten für Lehrer erst seit Studienbeginn zum 01.10.1978 eingeführt worden seien, laut einem Urteil des VG München vom 29.01.2015 (Az. M 12 K 14.1596) und laut Übergangsrecht gemäß Art. 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BayBeamtVG mit einer Mindestzeit von sechs Semestern zuzüglich einer dreimonatigen Prüfungszeit angerechnet werden.

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des VG München vom 29.01.2015 (Az. M 12 K 14.1596) gehe er davon aus, dass seine Studienzeit länger angerechnet werden müsse.

    Der Verweis des Klägers auf das von ihm im Widerspruchs- und im Klageverfahren mehrfach zitierte Urteil des VG München vom 29.01.2015 (Az. M 12 K 14.1596) geht insoweit fehl, da sich das Verwaltungsgericht München in diesem Urteil nur mit der Frage der Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zur Berechnung des Ruhegehaltssatzes, nicht aber mit der vorliegend entscheidungserheblichen Bestimmung der Dienstzeit i.S.d. Art. 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayBeamtVG im Rahmen der Berechnung eines Versorgungsabschlags auseinandergesetzt hat.

  • VG München, 07.11.2018 - M 5 K 17.975

    Übergangsvorschrift beim Entfallen des Versorgungsabschlags zu berücksichtigen

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2019 - RN 12 K 18.2149
    Das Gericht vermag sich auch nicht der Ansicht des VG München im Urteil vom 07.11.2018 (Az. M 5 K 17.975 -, juris -, Rn.16 ff.) anzuschließen, welches entgegen der hier vertretenen Ansicht die Anwendbarkeit des Art. 103 Abs. 5 BayBeamtVG auf die Berechnung des Entfallens des Versorgungsabschlags nach Art. 26 Abs. 3 BayBeamtVG mit der Begründung bejaht, dass dies nach der gesetzgeberischen Intention und Sinn und Zweck der Regelung des Art. 103 Abs. 5 BayBeamtVG, eine Besitzstandswahrung gegenüber der vor dem 01.01.2011 geltenden Rechtslage zu gewährleisten, geboten sei.
  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 3 B 20.686

    Kein Wegfall des Versorgungsabschlags wegen einstufiger Juristenausbildung bei …

    Der Beklagte verweist schließlich auf das im Zulassungsbeschluss angesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 26. März 2019 (RN 12 K 18.2149).

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (UA S. 10, zweiter Absatz) kann die den Zeitrahmen von drei Jahren übersteigende Ausbildung auch nicht deshalb berücksichtigt werden, weil sie die nach der damals geltenden JAPO "zwingend…vorgeschriebene Mindestzeit" war; die Höchstgrenze von drei Jahren berücksichtigungsfähiger Studienzeit wird dadurch ebenso wenig infrage gestellt wie durch eine tatsächlich längere Studienzeit (zu einer ähnlichen Konstellation: VG Regensburg, U.v. 26.3.2019 - RN 12 K 18.2149 - juris Rn. 27).

    Demnach sind für die Berechnung des Versorgungabschlags und die Voraussetzungen seines Entfallens ausschließlich Art. 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 BayBeamtVG maßgeblich, während der auf die Berechnung des Ruhegehaltssatzes beschränkte Art. 103 Abs. 5 Satz 1 BayBeamtVG hierbei keine Anwendung findet (so auch VG Regensburg, U.v. 26.3.2019 a.a.O Rn. 22 f.).

  • VG Regensburg, 29.10.2024 - RN 12 K 21.2300

    Erfolglose Klage gegen die Festsetzung von Versorgungsbezügen mit …

    Für die Berechnung der 45-jährigen Dienstzeit lässt sich dem Gesetz eine Günstigkeitsprüfung nach dem Modell der Übergangsvorschrift (mit der Folge einer verbesserten Anrechnung der Hochschulzeiten) nicht entnehmen (BayVGH, U.v. 23.06.2021 - 3 B 20.686, juris Rn. 20 ff. mit Verweis auf VG Regensburg, U.v. 26.03.2019 - RN 12 K 18.2149).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Regensburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht