Rechtsprechung
| VG Regensburg, 19.02.2008 - RN 4 K 07.455 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erhaltung einer durch eine Baumschutzverordnung geschützten Buche, die ein Solardach beschattet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Kein Solarstrom
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig
Auszug aus VG Regensburg, 19.02.2008 - RN 4 K 07.455
In der Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass sich aus dem Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) nicht notwendig ein Vorrang der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Naturschutzes ergibt (VGH München, Beschl. v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - zu einer privaten Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet). - VGH Bayern, 25.03.1996 - 14 B 94.119
Errichtung einer Windenergieanlage in der Schutzzone des "Naturparks Bayerischer …
Auszug aus VG Regensburg, 19.02.2008 - RN 4 K 07.455
Dementsprechend ist die Befreiung zwecks Errichtung einer Windenergieanlage abgelehnt worden mit der Begründung, es handle sich nicht um einen Einzelfall im Sinne eines atypischen Sachverhalts, weil der Gesichtspunkt der Umweltfreundlichkeit für alle gleichgearteten Bauwünsche (Windenergieanlagen) gleichermaßen gelten würde (VGH München, Urt. v. 25.2.1996, BayVBl 1997, 369).
- VG Weimar, 10.01.2020 - 7 K 886/18
Fällgenehmigung für einen Baum; Verschattung einer Solarthermie-Anlage
Durch die Formulierung "im Einzelfall" wird deutlich, dass eine atypische Sonderkonstellation vorliegen muss, die durch Umstände gekennzeichnet ist, die nicht bei gleichgelagerten Fällen vorkommt (vgl. Bayr. VGH - Beschl. v. 8. Dezember 2014 - 14 ZB 12.1943 juris; VG Regensburg, Urt. v. 19. Februar 2008 - RN 4 K 07.455, juris, Rn. 21).Hinzu kommt, dass die durch ein Solardach erzeugte Energiemenge vergleichsweise gering ist, sodass eine Baumfällung diesbezüglich nicht verhältnismäßig ist, zumal die Energiegewinnung im vorliegenden Fall auch noch nicht auf null reduziert ist (so i. E. auch VG Regensburg, Urt. v. 19. Februar 2008 - RN 4 K 07.455- juris, VG München, Urt. v. 2. Dezember 2013 - M 8 K 12.4170, juris).
- VG Lüneburg, 15.09.2017 - 2 A 115/16
Baumschutzsatzung; Bestimmtheitsgebot; Ersatzpflanzanordnung; Unbestimmtheit
Letztgenannter Aspekt ist aber von dem nunmehr vorgelegten Gutachten unberührt und wäre - auch wenn es darauf jetzt nicht mehr entscheidungserheblich ankommt - im Übrigen auch nicht geeignet gewesen, seinen Antrag zu begründen (…vgl. vgl. Möller, a.a.O., Ziff. 51.7.6.; VG Regensburg, Urt. v. 19.02.2008 - RN 4 K 07.455 -, zit. n. Juris). - VG Weimar, 03.05.2022 - 7 K 1050/20
Anspruch auf Erteilung einer Ausnahme von den Verboten einer Baumschutzsatzung …
Durch die Formulierung "im Einzelfall" wird deutlich, dass eine atypische Sonderkonstellation vorliegen muss, die durch Umstände gekennzeichnet ist, die nicht bei gleichgelagerten Fällen vorkommt (vgl. Bayr. VGH - Beschl. v. 8. Dezember 2014 - 14 ZB 12.1943 juris; VG Regensburg, Urt. v. 19. Februar 2008 - RN 4 K 07.455, juris, Rn. 21). - VG München, 02.12.2013 - M 8 K 12.4170
Leistungseinschränkung einer Photovoltaikanlage durch den partiellen Schattenwurf …
Diese Standortgebundenheit des Interesses besteht bei der Energiegewinnung gerade nicht, da es in Deutschland tausende von Hausdächern, auf denen dezentral Solarenergie erzeugt werden kann, gibt, ohne dass Interessen des Natur- und Baumschutzes entgegenstehen (vgl. auch VG Regensburg, Urteil vom 19.2.2008 - RN 4 K 07.455 - juris). - VG Bayreuth, 19.05.2011 - B 2 K 10.622
Baumfällung rechtfertigender Härtefall
Ist die behauptete Härte als Konsequenz der Regelung bei allen in Betracht kommenden Betroffenen vorherzusehen, so scheidet sie aus (vgl. VG Regensburg vom 19.02.2008, RN 4 K 07.455, m.w.N.).
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