Rechtsprechung
| VG Regensburg, 27.02.2014 - RO 2 E 14.308 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Eilantrag auf weiteren Schulbesuch bis zur Entscheidung in der Hauptsache;Entscheidung über das Bestehen oder die Verlängerung der Probezeit an der Realschule
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 27.02.2014 - RO 2 E 14.308
- VGH Bayern, 10.04.2014 - 7 CE 14.507
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 07.11.1996 - 7 CE 96.3145
Auszug aus VG Regensburg, 27.02.2014 - RO 2 E 14.308
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Entscheidung im Hinblick auf die spezifisch pädagogische Bewertung nicht in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar (vgl. BayVGH v. 4.8.1998 - 7 ZE 98.1658; v. 7.11.1996 - BayVBl. 1997, 431 - 433). - VGH Bayern, 04.08.1998 - 7 ZE 98.1658
Auszug aus VG Regensburg, 27.02.2014 - RO 2 E 14.308
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Entscheidung im Hinblick auf die spezifisch pädagogische Bewertung nicht in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar (vgl. BayVGH v. 4.8.1998 - 7 ZE 98.1658; v. 7.11.1996 - BayVBl. 1997, 431 - 433).
- VG Augsburg, 28.03.2018 - Au 3 E 18.398
Verbleib in der achten Klasse einer staatlichen Realschule - Verlängerung der …
Die Entscheidung über das Bestehen der Probezeit wird auf der Grundlage der erbrachten Leistungen sowie der pädagogischen Wertung der Gesamtpersönlichkeit des Schülers getroffen (VG Regensburg, B. v. 27.2.2014 - RO 2 E 14.308).Insofern ist davon auszugehen, dass sich durch das Notenbild der Ermessensrahmen, der der Schule im Rahmen der pädagogischen Gesamtwertung zusteht, einschränkt (VG Regensburg, B. v. 27.2.2014 - RO 2 E 14.308).
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2025 - 6 SLa 205/24
Berichtigung - Bewertungsbogen - Berufspraktikum - Ausbildung zur staatlich …
Diese spezifisch pädagogische Bewertung ist - vom Arbeitsgericht zutreffend erkannt - nicht in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar, sondern am Maßstab der allgemeinen Grundsätze des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums zu beurteilen; dieser ist erst dann überschritten, wenn die beurteilende Lehrkraft Verfahrensvorschriften verletzt hat, von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt hat oder die Bewertung willkürlich ist (vgl. zum schulischen Kontext: OVG NRW 27. November 2018 - 19 B 1380/18 - Rn. 3, VG Berlin 16. Oktober 2017 - 3 L 956.17 - Rn. 7, VG Regensburg 27. Februar 2014 - RO 2 E 14.308 - Rn. 23, jeweils zitiert nach juris).
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