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Rechtsprechung
   VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,70163
VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408 (https://dejure.org/2010,70163)
VG Regensburg, Entscheidung vom 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408 (https://dejure.org/2010,70163)
VG Regensburg, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - RO 5 K 09.2408 (https://dejure.org/2010,70163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    1. Zum Anspruch auf Wiedererteilung der Approbation als Tierarzt nach vorhergehendem Verzicht.2. Zu Beginn der Dauer der außerberuflichen Bewährungszeit bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Arzneimittelrecht unter Berücksichtigung der Umstände, dassauch schwere, nicht ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiedererteilung der Approbation als Tierarzt nach vorhergehendem Verzicht; Anspruch auf Erteilung einer widerruflichen und befristeten Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes; Vorsätzliches unerlaubtes Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
    Auszug aus VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408
    Deshalb ist jeweils konkret erforderlich, dass die Versagung der Approbationserteilung tatsächlich zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter erforderlich ist, ihr mithin nicht ausschließlich Sanktionscharakter inne wohnt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.8.2007, Az. 1 BvR 1098/07, in: juris).

    Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen der beruflichen Pflichten durch einen Tierarzt kann damit ein Aufschlag erforderlich sein, während bei geringfügigeren Verletzungen ein Abschlag geboten ist, der im Einzelfall sogar dazu führen kann, dass auf die Forderung einer außerberuflichen Bewährungszeit ganz zu verzichten ist (in diesem Sinne wohl BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.7.2007, Az. 1 BvR 1098/07, in: juris).

    Rn. 85 Ob diese Rechtsprechung zur Unwürdigkeit aufrecht erhalten werden kann oder ob es im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich unerlässlich ist, die Ablehnung der Wiedererteilung der tierärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit an eine prognostisch zu stellende Gefahr für die Allgemeinheit zu knüpfen, wie dies das Bundesverfassungsgericht in zwei Beschlüssen anzudeuten scheint (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.5.2005, Az. 1 BvR 1028/05; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.8.2007, Az. 1 BvR 1098/07; beide in: juris), kann hier dahinstehen.

  • VG Freiburg, 22.05.2007 - 1 K 1634/06

    Wiedererteilung der ärztlichen Approbation nach Straftat

    Auszug aus VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408
    Rn. 63 Bei einem Tierarzt, dessen Approbation widerrufen worden ist oder der aufgrund eines drohenden Widerrufs auf seine Approbation verzichtet hat, stellt die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die grundsätzliche Forderung auf, dass der Tierarzt zunächst eine außerberufliche Bewährungszeit durchlaufen muss, innerhalb derer er unter Beweis stellen muss, dass er wieder zur Berufsaufübung würdig ist und seine Zuverlässigkeit zurück gewonnen hat (vgl. etwa: BayVGH, Urteil vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637; VG Würzburg, Urteil vom 8.5.2006, Az. W 7 K 05.928; VG Freiburg, Urteil vom 22.5.2007, Az. 1 K 1634/06; VG Gießen, Urteil vom 25.2.2002, Az. 10 E 2998/00; alle in: juris).

    Spätestens nach Ablauf der maximalen Gültigkeit der Erlaubnis muss die Behörde dann entscheiden, ob eine neue Approbation erteilt oder abgelehnt wird (BVerwG, Urteil vom 16.9.1997, Az. 3 C 12.95, BVerwGE 105, 214; VG Freiburg, Urteil vom 22.5.2007, Az. 1 K 1634/06; VG Gießen, Urteil vom 25.2.2002, Az. 10 E 2998/00; beide in: juris).

    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung des Grundrechts der Berufswahlfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG sind derartige Fallkonstellationen ohne weiteres denkbar (vgl. etwa VG Freiburg, Urteil vom 22.5.2007, Az. 1 K 1634/06, in: juris).

  • VGH Bayern, 29.01.2002 - 21 B 98.1583
    Auszug aus VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408
    Die Unteilbarkeit und Uneinschränkbarkeit ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Wesensmerkmal der (tier-)ärztlichen Approbation (BVerwG, Urteil vom 9.12.1998, Az. 3 C 4/98, BVerwGE 108, 100; BayVGH, Urteil vom 29.1.2002, Az. 21 B 98.1583, in: juris).

    Sie trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung, indem sie dem Tierarzt die Möglichkeit eröffnet, nach Abschluss des Widerrufsverfahrens bzw. nach erfolgtem Verzicht einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und gegebenenfalls alsbald zunächst eine Erlaubnis zur erneuten vorläufigen Ausübung des ärztlichen zu erhalten (BVerwG, Beschluss vom 14.4.1998, Az. 3 B 95/97, NJW 1999, 3425; BayVGH, Urteil vom 29.1.2002, Az 21 B 98.1583, in: juris).

  • VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637
    Auszug aus VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408
    Rn. 63 Bei einem Tierarzt, dessen Approbation widerrufen worden ist oder der aufgrund eines drohenden Widerrufs auf seine Approbation verzichtet hat, stellt die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die grundsätzliche Forderung auf, dass der Tierarzt zunächst eine außerberufliche Bewährungszeit durchlaufen muss, innerhalb derer er unter Beweis stellen muss, dass er wieder zur Berufsaufübung würdig ist und seine Zuverlässigkeit zurück gewonnen hat (vgl. etwa: BayVGH, Urteil vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637; VG Würzburg, Urteil vom 8.5.2006, Az. W 7 K 05.928; VG Freiburg, Urteil vom 22.5.2007, Az. 1 K 1634/06; VG Gießen, Urteil vom 25.2.2002, Az. 10 E 2998/00; alle in: juris).

    Rn. 65 Soll die Neuerteilung der Approbation nach vorangegangenem Widerruf wegen Unwürdigkeit und/oder Unzuverlässigkeit erfolgen, so ist anerkannt, dass die berufsrechtliche Bewährungszeit grundsätzlich erst nach Eintritt der Bestandskraft der Widerrufsentscheidung zu laufen beginnt (BayVGH, Urteil vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637; VG Würzburg, Urteil vom 8.5.2006, Az. W 7 K 05.928; beide in: juris sowie VG Regensburg, Urteil vom 16.3.2009, Az. RO 5 K 08.1377).

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen …

    Auszug aus VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408
    Diesbezüglich ist anerkannt, dass die Verwaltung in Fällen, in denen das Strafgericht im Rahmen einer Maßregel zur Frage der weiteren Berufsausübung bereits Stellung genommen hat, nur dann tätig werden darf, soweit der Zweck im Strafverfahren noch nicht erreicht worden und im Sinne eines "Überhanges" tatübergreifender Aspekte noch zusätzlich eine berufsrechtliche Reaktion erforderlich ist (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 14.2.1963, Az. I C 98.62, BVerwGE 15, 282; vgl. darüber hinaus: BVerwG, Urteil vom 28.4.2010, Az. 3 C 22/09, NJW 2010, 2901; BayVGH, Urteil vom 3.3.1992, Az. 21 B 91/1336, BayVBl. 1992, 403; VG Berlin, Urteil vom 19.5.2010, Az. 14 K 45.09, in: juris).

    Dafür kommt es maßgeblich darauf an, ob das Strafgericht im Rahmen der Prüfung des Berufsverbotes den Sachverhalt unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten erschöpfend gewürdigt, alle bedeutsamen Aspekte bereits geprüft und damit die maßgeblichen berufsrechtlichen Erwägungen im Kern vorweggenommen hat (BVerwG, Urteil vom 14.2.1963, Az. I C 98.62, BVerwGE 15, 282).

  • VG Gießen, 25.02.2002 - 10 E 2998/00

    Vorläufige Entscheidung zur Ausübung des ärztlichen Berufes; Unwürdigkeit

    Auszug aus VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408
    Rn. 63 Bei einem Tierarzt, dessen Approbation widerrufen worden ist oder der aufgrund eines drohenden Widerrufs auf seine Approbation verzichtet hat, stellt die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die grundsätzliche Forderung auf, dass der Tierarzt zunächst eine außerberufliche Bewährungszeit durchlaufen muss, innerhalb derer er unter Beweis stellen muss, dass er wieder zur Berufsaufübung würdig ist und seine Zuverlässigkeit zurück gewonnen hat (vgl. etwa: BayVGH, Urteil vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637; VG Würzburg, Urteil vom 8.5.2006, Az. W 7 K 05.928; VG Freiburg, Urteil vom 22.5.2007, Az. 1 K 1634/06; VG Gießen, Urteil vom 25.2.2002, Az. 10 E 2998/00; alle in: juris).

    Spätestens nach Ablauf der maximalen Gültigkeit der Erlaubnis muss die Behörde dann entscheiden, ob eine neue Approbation erteilt oder abgelehnt wird (BVerwG, Urteil vom 16.9.1997, Az. 3 C 12.95, BVerwGE 105, 214; VG Freiburg, Urteil vom 22.5.2007, Az. 1 K 1634/06; VG Gießen, Urteil vom 25.2.2002, Az. 10 E 2998/00; beide in: juris).

  • VG Würzburg, 08.05.2006 - W 7 K 05.928
    Auszug aus VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408
    Rn. 63 Bei einem Tierarzt, dessen Approbation widerrufen worden ist oder der aufgrund eines drohenden Widerrufs auf seine Approbation verzichtet hat, stellt die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die grundsätzliche Forderung auf, dass der Tierarzt zunächst eine außerberufliche Bewährungszeit durchlaufen muss, innerhalb derer er unter Beweis stellen muss, dass er wieder zur Berufsaufübung würdig ist und seine Zuverlässigkeit zurück gewonnen hat (vgl. etwa: BayVGH, Urteil vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637; VG Würzburg, Urteil vom 8.5.2006, Az. W 7 K 05.928; VG Freiburg, Urteil vom 22.5.2007, Az. 1 K 1634/06; VG Gießen, Urteil vom 25.2.2002, Az. 10 E 2998/00; alle in: juris).

    Rn. 65 Soll die Neuerteilung der Approbation nach vorangegangenem Widerruf wegen Unwürdigkeit und/oder Unzuverlässigkeit erfolgen, so ist anerkannt, dass die berufsrechtliche Bewährungszeit grundsätzlich erst nach Eintritt der Bestandskraft der Widerrufsentscheidung zu laufen beginnt (BayVGH, Urteil vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637; VG Würzburg, Urteil vom 8.5.2006, Az. W 7 K 05.928; beide in: juris sowie VG Regensburg, Urteil vom 16.3.2009, Az. RO 5 K 08.1377).

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des …

    Auszug aus VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408
    Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des tierärztlichen Berufs vor, so ist der in der Verweigerung der Wiedererteilung der Approbation liegende schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie Alter des Betroffenen und Möglichkeiten anderer beruflicher Tätigkeiten bedürfte (BVerwG, Beschlüsse vom 28.1.2003, Az. 3 B 149/02 sowie vom 14.4.1998, Az. 3 B 95.97; beide in: juris).

    Sie trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung, indem sie dem Tierarzt die Möglichkeit eröffnet, nach Abschluss des Widerrufsverfahrens bzw. nach erfolgtem Verzicht einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und gegebenenfalls alsbald zunächst eine Erlaubnis zur erneuten vorläufigen Ausübung des ärztlichen zu erhalten (BVerwG, Beschluss vom 14.4.1998, Az. 3 B 95/97, NJW 1999, 3425; BayVGH, Urteil vom 29.1.2002, Az 21 B 98.1583, in: juris).

  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen …

    Auszug aus VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408
    Maßgeblich für diese Zukunftsprognose sind nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts die konkreten Umstände, nämlich die Situation des Arztes im Zeitpunkt der Prognoseerstellung und sein vor allem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordener Charakter (BVerwG, Beschluss vom 16.7.1996, Az. 3 B 44/96, in: juris).

    Absolute Zeitangaben, binnen derer der Betroffene wieder zuverlässig wird, können daher nicht gemacht werden (BVerwG, Beschluss vom 16.7.1996, Az. 3 B 44/96, in: juris).

  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 4.98

    Approbation als Arzt; einschränkende Nebenstimmungen; Auflagen; Befristung; …

    Auszug aus VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408
    Die Unteilbarkeit und Uneinschränkbarkeit ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Wesensmerkmal der (tier-)ärztlichen Approbation (BVerwG, Urteil vom 9.12.1998, Az. 3 C 4/98, BVerwGE 108, 100; BayVGH, Urteil vom 29.1.2002, Az. 21 B 98.1583, in: juris).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf; …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden …

  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation

  • VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336

    Berufsrecht Ärzte: Widerruf der Approbation bei Verstoß gegen …

  • VG Berlin, 19.05.2010 - 14 K 45.09

    Apotheker verliert Betriebserlaubnis nach unzulässiger Abgabe …

  • BVerfG, 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90

    Rücknahme einer Heilpraktikererlaubnis: maßgeblicher Zeitpunkt für die …

  • OLG Köln, 26.02.2010 - 2 Ws 59/10

    Voraussetzungen der Halbstrafen-Aussetzung gem. § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB

  • VGH Bayern, 15.06.1993 - 21 B 92.226
  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 21 ZB 06.1880
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09

    Approbationswiderruf; sexuelle Übergriffe; Feststellungen eines rechtskräftigen …

  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 21 BV 09.1993

    Widerruf der Approbation; Unzulässigkeit; Unwürdigkeit; Betrug

  • VG München, 12.04.2016 - M 16 K 15.3571

    Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs

    Die Rechtsprechung der süddeutschen Verwaltungsgerichte im Land Baden-Württemberg und im Freistaat Bayern knüpft bislang in aller Regel an den Zeitpunkt an, in dem der Widerruf der ärztlichen Approbation bestandskräftig geworden oder in dem die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit tatsächlich eingestellt worden ist (…vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2000 - 21 B 96.1637 - juris Rn. 59; VG Regensburg, U.v. 29.7.2010 - RO 5 K 09.2408 - juris Rn.65;… VG Würzburg, U.v. 26.10.2009 - W 7 K 09.90 - juris Rn. 17 und 19;… VG Freiburg, B.v. 22.5.2007 - 1 K 1634/06 -, juris Rn. 22;… VG Stuttgart U.v. 21.09.2006 - 4 K 2576/06 - juris Rn. 20, 24).

    Das von der Regierung zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg (VG Regensburg U.v. 29.7.2010 - RO 5 K 09.2408) stellt lediglich fest, dass der dortige Kläger vor dem Ende der strafvollstreckungsgerichtlichen Bewährungszeit unter einem Druck zum Wohlverhalten stehe.

    Gleichwohl knüpft auch dieses Urteil für den Beginn des Reifeprozesses an einen anderen Zeitpunkt an, nämlich an die Haftentlassung aus der Justizvollzugsanstalt des dortigen Klägers (VG Regensburg U.v. 29.7.2010 - RO 5 K 09.2408 - juris Rn. 64).

    Darüber hinaus konstatiert das Verwaltungsgericht Regensburg im damals zu entscheidenden Einzelfall, dass es im Hinblick auf die Tragweite und Bedeutung des Grundrechts der Berufsfreiheit und wegen des insgesamt langen Zeitraums, der seit der Begehung der Straftaten verstrichen ist, unverhältnismäßig wäre, dem Kläger auch nach Ablauf der strafrechtlichen Bewährungszeit noch eine weitere außerberufliche Bewährungszeit aufzuerlegen (VG Regensburg U.v. 29.7.2010 - RO 5 K 09.2408 - juris Rn. 107).

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg (VG Regensburg, U.v. 29. Juli 2010 - RO 5 K 09.2408), auf Grundlage dessen die Regierung auf den Ablauf der strafvollstreckungsrechtlichen Bewährungszeit abstellte, war der Regierung zudem am 16. November 2010 bekannt.

    Die Regierung war in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg (VG Regensburg, U.v. 29. Juli 2010 - RO 5 K 09.2408 - juris Rn. 24, 29 und 46) selbst beteiligt.

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs; …

    Rn. 23 Eine Anknüpfung an den Zeitpunkt, in dem das Verwaltungsverfahren über den Widerruf der ärztlichen Approbation abgeschlossen ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08 -, juris Rn. 3;… BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen), an den Zeitpunkt, in dem der Widerruf der ärztlichen Approbation bestandskräftig geworden oder in dem die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit tatsächlich eingestellt worden ist (…vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 15.2.2000 - 21 B 96.1637 -, juris Rn. 59; VG Regensburg, Urt. v. 29.7.2010 - RO 5 K 09.2408 -, juris Rn.65;… VG Würzburg, Urt. v. 26.10.2009 - W 7 K 09.90 -, juris Rn. 17 und 19;… VG Freiburg, Beschl. v. 22.5.2007 - 1 K 1634/06 -, juris Rn. 22), ist nicht sachgerecht.
  • OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11

    Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit, …

    Eine weitere Begründung enthält weder diese Entscheidung des BayVGH, noch die hierauf Bezug nehmende Entscheidung des VG Regensburg (Urt. v. 29. Juli 2010 - 5 K 09.2408 - juris Rn. 65), so dass tragfähige Gründe für diese Auffassung für den Senat nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen nicht ersichtlich sind.
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15

    Approbation; außerberuflich; Berufserlaubnis; Betrug; Reifeprozess; Unwürdigkeit; …

    Rn. 14 Eine Anknüpfung an den Zeitpunkt, in dem das Verwaltungsverfahren über den Widerruf der ärztlichen Approbation abgeschlossen ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08 -, juris Rn. 3;… BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen), an den Zeitpunkt, in dem der Widerruf der ärztlichen Approbation bestandskräftig geworden oder in dem die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit tatsächlich eingestellt worden ist (…vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 15.2.2000 - 21 B 96.1637 -, juris Rn. 59; VG Regensburg, Urt. v. 29.7.2010 - RO 5 K 09.2408 -, juris Rn.65;… VG Würzburg, Urt. v. 26.10.2009 - W 7 K 09.90 -, juris Rn. 17 und 19;… VG Freiburg, Beschl. v. 22.5.2007 - 1 K 1634/06 -, juris Rn. 22), ist nicht sachgerecht.
  • VG Regensburg, 28.04.2016 - RN 5 K 15.1137

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit

    Dies gilt vor dem Hintergrund, dass die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung davon ausgeht, dass eine Wiedererteilung der Approbation grundsätzlich das Durchlaufen einer außerberuflichen Bewährungszeit voraussetzt, innerhalb derer der Arzt unter Beweis stellen muss, dass er wieder zur Berufsausübung würdig ist (vgl. etwa BayVGH vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637 ; VG Regensburg vom 29.7.2010, Az. RO 5 K 09.2408 ; VG Würzburg vom 8.5.2006, Az. W 7 K 05.928).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 8 LA 109/15

    Approbation; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit; Widerruf; Wiedererlangung der …

    Rn. 16 Eine Anknüpfung an den Zeitpunkt, in dem das Verwaltungsverfahren über den Widerruf der ärztlichen Approbation abgeschlossen ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08 -, juris Rn. 3;… BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen), an den Zeitpunkt, in dem der Widerruf der ärztlichen Approbation bestandskräftig geworden oder in dem die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit tatsächlich eingestellt worden ist (…vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 15.2.2000 - 21 B 96.1637 -, juris Rn. 59; VG Regensburg, Urt. v. 29.7.2010 - RO 5 K 09.2408 -, juris Rn.65;… VG Würzburg, Urt. v. 26.10.2009- W 7 K 09.90 -, juris Rn. 17 und 19;… VG Freiburg, Beschl. v. 22.5.2007- 1 K 1634/06 -, juris Rn. 22), ist nicht sachgerecht.
  • VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804

    Widerruf der Approbation als Apotheker

    Aus dem gleichen Grund kommt einem Wohlverhalten während des Verfahrens zum Widerruf der Approbation keine besondere Bedeutung zu, weshalb die Rechtsprechung im Regelfall vor einer Wiedererteilung der Approbation nach vorangegangenem Widerruf wegen Unwürdigkeit und/oder Unzuverlässigkeit verlangt, dass der betroffene Arzt oder Apotheker eine gewisse Bewährungszeit durchläuft, die erst nach Eintritt der Bestandskraft der Widerrufsentscheidung zu laufen beginnt (BayVGH vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637 ; VG Regensburg vom 29.7.2010, Az. RO 5 K 09.2408 ; VG Würzburg vom 8.5.2006, Az. W 7 K 05.928 ).
  • VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 287/14

    Recht der freien Berufe - ArztR

    Rn. 47 Eine Anknüpfung allein an den Zeitpunkt, in dem das Verwaltungsverfahren über den Widerruf der ärztlichen Approbation abgeschlossen ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08 -, juris Rn. 3;… BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen), an den Zeitpunkt, in dem der Widerruf der ärztlichen Approbation bestandskräftig geworden oder in dem die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit tatsächlich eingestellt worden ist (…vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 15.2.2000 - 21 B 96.1637 -, juris Rn. 59; VG Regensburg, Urt. v. 29.7.2010 - RO 5 K 09.2408 -, juris Rn.65;… VG Würzburg, Urt. v. 26.10.2009 - W 7 K 09.90 -, juris Rn. 17 und 19;… VG Freiburg, Beschl. v. 22.5.2007 - 1 K 1634/06 -, juris Rn. 22), ist nicht sachgerecht.
  • VG Regensburg, 15.06.2015 - RO 5 E 15.687

    Keine Erteilung einer "vorläufigen Approbation" im Eilrechtsschutzverfahren.

    Rn. 25 ; VG Regensburg vom 29.7.2010, Az. RO 5 K 09.2408 ; VG Würzburg vom 8.5.2006, Az. W 7 K 05.928 ).
  • VG Bayreuth, 03.04.2012 - B 1 K 10.242

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Unwürdigkeit; strafrechtliche …

    Aus dem gleichen Grund kommt einem Wohlverhalten während des Verfahrens zum Widerruf der Approbation keine besondere Bedeutung zu, weshalb die Rechtsprechung im Regelfall vor einer Wiedererteilung der Approbation nach vorangegangenem Widerruf wegen Unwürdigkeit und/oder Unzuverlässigkeit verlangt, dass der betroffene Arzt oder Apotheker eine gewisse Bewährungszeit durchläuft, die erst nach Eintritt der Bestandskraft der Widerrufsentscheidung zu laufen beginnt (vgl. BayVGH vom 15.2.2000 Az. 21 B 96.1637; VG Regensburg vom 29.7.2010 Az. RO 5 K 09.2408).
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