Rechtsprechung
| VG Regensburg, 27.05.2004 - RO 8 E 04.1007 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2006 - L 20 B 69/05
Sozialhilfe
Rn. 5 Den Widerspruch der Antragstellerin, mit dem sie auf Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 02.09.2004 - Az:12 CE 04.979)) und des Verwaltungsgerichts Regensburg (Beschluss vom 07.05.2004 - Az: RO 8 E 04.1007) hinwies, wonach Sozialämter im Rahmen einmaliger Leistungen zum Lebensunterhalt die Kosten für Brillengläser übernehmen müssten, wies die Antragsgegnerin mit Widerspruchsbescheid vom 05.10.2005 als unbegründet zurück. - LG Wiesbaden, 21.12.2012 - 1 O 139/12
Die in allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltene Bechränkung der …
Rn. 38 In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (VG Regensburg, Beschl. v. 27.5.2004 - RO 8 E 04.1007, zitiert nach juris, Tz. 18) wurde im Jahr 2004 ein Betrag von "knapp 20 EUR" für ein "einfaches Brillengestell" im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt für angemessen erachtet.
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