Rechtsprechung
| VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.274 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- bayern.de
Hochwasserschutz Sinzing
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Planfeststellung betreffend den Hochwasserschutz Sinzing; Behauptung der fehlenden Einbeziehung in die Planung des Hochwasserschutzes; Befürchtung von negativen hydraulischen Auswirkungen auf ein Anwesen
Kurzfassungen/Presse
- bayern.de
(Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht weist Klagen gegen den Hochwasserschutz Sinzing ab.
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08
Zulässigkeit einer Kürzung der Versorgungsbezüge eines Beamten durch das …
Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.274
Daraus sich ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (so etwa BVerfG vom 16.3.2009 Az. 2 BvR 1003/08) . - VGH Bayern, 07.05.2001 - 22 B 94.3165
Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.274
Nachteilige Wirkungen sind zu erwarten, wenn die Möglichkeiten ihres Eintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellung beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen sind, insbesondere also, wenn sie hinreichend wahrscheinlich sind (vgl. BayVGH vom 7.5.2001 Az. 22 B 94.3165).
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Rechtsprechung
| VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.307 |
Volltextveröffentlichung
- bayern.de
Hochwasserschutz Sinzing
Kurzfassungen/Presse
- bayern.de
(Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht weist Klagen gegen den Hochwasserschutz Sinzing ab.
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.306
Hochwasserschutz Sinzing
Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.307
Es ist nicht zu beanstanden, dass der Vorhabensträger sich im Zusammenhang mit der Alternativtrasse auf die Ermittlung der voraussichtlichen Mehrkosten beschränkt hat (vgl. Anlage K 11 der Klageschrift, Bl. 82 VG-Akte RO 8 K 09.306).Nowak Habler Apfelbeck Beschluss: Der Streitwert wird bis zur Verbindung in den Verfahren Az. RO 8 K 09.306, RO 8 K 09.307, RO 8 K 09.308 je auf 20.000,-- EUR und im Verfahren RO 8 K 09.309 auf 40.000,-- EUR, ab Verbindung auf insgesamt 100.000,-- Euro festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG).
- VG Aachen, 09.11.2005 - 6 K 803/03
Möglichkeit einer Verletzung des Eigentümers eines im Retentionsraum eines …
Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.307
Zu Recht weist der Beklagte daher darauf hin, dass die Bauerwartungen der Kläger objektiv nicht begründet und daher bei der Abwägung zu vernachlässigen sind (vgl. auch VG Aachen vom 9.11.2005 Az. 6 K 803/03). - BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.307
Insoweit verkennen die Kläger, dass die angeblichen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG vom 2.3.1999 Az. 1 BvL 7/91) nicht bestehen.
- VGH Bayern, 07.05.2001 - 22 B 94.3165
Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.307
Nachteilige Wirkungen sind zu erwarten, wenn die Möglichkeiten ihres Eintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellung beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen sind, insbesondere also, wenn sie hinreichend wahrscheinlich sind (vgl. BayVGH vom 7.5.2001 Az. 22 B 94.3165). - VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.308
Hochwasserschutz Sinzing
Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.307
Nowak Habler Apfelbeck Beschluss: Der Streitwert wird bis zur Verbindung in den Verfahren Az. RO 8 K 09.306, RO 8 K 09.307, RO 8 K 09.308 je auf 20.000,-- EUR und im Verfahren RO 8 K 09.309 auf 40.000,-- EUR, ab Verbindung auf insgesamt 100.000,-- Euro festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG). - VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.309
Hochwasserschutz Sinzing
Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.307
Nowak Habler Apfelbeck Beschluss: Der Streitwert wird bis zur Verbindung in den Verfahren Az. RO 8 K 09.306, RO 8 K 09.307, RO 8 K 09.308 je auf 20.000,-- EUR und im Verfahren RO 8 K 09.309 auf 40.000,-- EUR, ab Verbindung auf insgesamt 100.000,-- Euro festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG).
- VerfGH Bayern, 11.05.2011 - 30-VI-10
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nach Erhebung einer offensichtlich …
Rn. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Regensburg vom 20. Januar 2009 Az. S 31-2-641/4 Sin, das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 25. Mai 2009 Az. RO 8 K 09.306, RO 8 K 09.307, RO 8 K 09.308, RO 8 K 09.309 sowie die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. August 2009 Az. 8 ZB 09.1618 und 11. Januar 2010 Az. 8 ZB 09.2339. - VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.306
Hochwasserschutz Sinzing
Nowak Habler Apfelbeck Beschluss: Der Streitwert wird bis zur Verbindung in den Verfahren Az. RO 8 K 09.306, RO 8 K 09.307, RO 8 K 09.308 je auf 20.000,-- EUR und im Verfahren RO 8 K 09.309 auf 40.000,-- EUR, ab Verbindung auf insgesamt 100.000,-- Euro festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG). - VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.309
Hochwasserschutz Sinzing
Nowak Habler Apfelbeck Beschluss: Der Streitwert wird bis zur Verbindung in den Verfahren Az. RO 8 K 09.306, RO 8 K 09.307, RO 8 K 09.308 je auf 20.000,-- EUR und im Verfahren RO 8 K 09.309 auf 40.000,-- EUR, ab Verbindung auf insgesamt 100.000,-- Euro festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG). - VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.308
Hochwasserschutz Sinzing
Nowak Habler Apfelbeck Beschluss: Der Streitwert wird bis zur Verbindung in den Verfahren Az. RO 8 K 09.306, RO 8 K 09.307, RO 8 K 09.308 je auf 20.000,-- EUR und im Verfahren RO 8 K 09.309 auf 40.000,-- EUR, ab Verbindung auf insgesamt 100.000,-- Euro festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG).
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