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Rechtsprechung
   VG Regensburg, 09.04.2013 - RO 9 K 12.1006   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8129
VG Regensburg, 09.04.2013 - RO 9 K 12.1006 (https://dejure.org/2013,8129)
VG Regensburg, Entscheidung vom 09.04.2013 - RO 9 K 12.1006 (https://dejure.org/2013,8129)
VG Regensburg, Entscheidung vom 09. April 2013 - RO 9 K 12.1006 (https://dejure.org/2013,8129)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …

    Auszug aus VG Regensburg, 09.04.2013 - RO 9 K 12.1006
    Denn die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringer, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG, U. v. 11.7.2012 - 1 C 19/11 - juris-Rd.Nr. 16 m.w.N.).

    Dieses normative Korrektiv bietet der Ausländerbehörde und den Verwaltungsgerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen zu begrenzen (vgl. zu § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG: BVerwG, U. v. 10.7.2012 - 1 C 19/11 - juris-Rd.Nr. 42).

  • EuGH, 22.05.2012 - C-348/09

    Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität, die im Vertrag über die …

    Auszug aus VG Regensburg, 09.04.2013 - RO 9 K 12.1006
    Rn. 7 Die gegen diesen Bescheid am 6. April 2009 erhobene Klage (RO 9 K 09.627) war mit Beschluss vom 20. Oktober 2009 bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-348/09 ausgesetzt worden und wird seit dem Vorliegen des betreffenden Urteils vom 22. Mai 2012 unter dem Aktenzeichen RO 9 K 12.1006 fortgeführt.

    Auch Gefährdungen in anderen Kriminalitätsbereichen, wie sie in Art. 83 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) genannt sind, können von den Mitgliedstaaten als besonders schwere Beeinträchtigung eines grundlegenden gesellschaftlichen Interesses angesehen werden, die geeignet ist, die Ruhe und die physische Sicherheit der Bevölkerung unmittelbar zu bedrohen und die damit unter den Begriff der zwingenden Gründe der öffentlichen Sicherheit i.S.v. Art. 28 Abs. 3 der Unionsbürgerrichtlinie bzw. § 6 Abs. 5 FreizügG/EU fallen kann, sofern die Art und Weise der Begehung solcher Straftaten besonders schwerwiegende Merkmale aufweist (vgl. EuGH, U. v. 22.5.2012 - C-348/09, Rd.Nr. 28).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer …

    Auszug aus VG Regensburg, 09.04.2013 - RO 9 K 12.1006
    Werden die familiären Beziehungen aber während der Haft derart aufrechterhalten, dass nach der Entlassung eine Rückkehr zum Wohnsitz der Familie zu erwarten ist, so bleibt dieser der maßgebliche Lebensmittelpunkt (vgl. BVerwG, U. v. 4.6.1997 - 1 C 25/96 - juris).
  • BVerwG, 28.06.2011 - 1 C 18.10

    Allgemeines Aufenthaltsrecht; Öffnungsklausel; Ausländerbehörde; Zuständigkeit; …

    Auszug aus VG Regensburg, 09.04.2013 - RO 9 K 12.1006
    Rn. 26 c) Die somit von der zuständigen Behörde (zur sachlichen Zuständigkeit vgl. BVerwG, U. v. 28.6.2011 - 1 C 18/10 - juris) verfügte Aberkennung des Rechts auf Einreise und Aufenthalt beruht auf § 6 FreizügG/EU.
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvR 284/54

    Verlust der auf dem "Anschluß" Österreichs beruhenden deutschen …

    Auszug aus VG Regensburg, 09.04.2013 - RO 9 K 12.1006
    Die in diesem Gesetz vorgesehenen Ausnahmen sind vorliegend nicht einschlägig (vgl. dazu bereits: BVerfG, U. v. 9.11.1955 - 1 BvR 284/54 - juris).
  • VG München, 07.12.2006 - M 24 K 06.2436

    Ausländerrecht: Ausweisung von Unionsbürgern und deren Familienangehörigen

    Auszug aus VG Regensburg, 09.04.2013 - RO 9 K 12.1006
    Daneben ist kein Raum mehr für eine flankierende Anwendung des für Drittstaatsangehörige geltenden allgemeinen Ausweisungsrechts (vgl. VG München, U. v. 7.12.2006 - M 24 K 06.2436 - juris-Rd.Nrn. 27 f.; Epe in GK-AufenthG, Rd.Nr. 37 zu § 11 FreizügG/EU m.w.N.).
  • VG Augsburg, 07.12.2016 - Au 6 K 16.1346

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit wegen schwerer Straftaten

    Daneben ist kein Raum mehr für eine flankierende Anwendung des für Drittstaatsangehörige geltenden allgemeinen Ausweisungsrechts (vgl. VG Regensburg, U.v. 9.4.2013 - RO 9 K 12.1006 - juris m.w.N. nachfolgend, BayVGH, B.v. 19.11.2014 - 19 ZB 13.1026 - AuAS 2015, 16).
  • VG Köln, 21.02.2018 - 10 K 5602/15
    Rn. 29 vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 18.01.2010 - 5 C 09.3155 -, juris, Rn. 2; VG Regensburg, Urteil vom 09.04.2013 - RO 9 K 12.1006 -, juris, Rn. 22; VG Köln, Urteil vom 14.12.2011 - 10 K 2556/10 -, n.v.
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