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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.09.1996

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.10.1996 - 2 WF 63/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2551
OLG Zweibrücken, 30.10.1996 - 2 WF 63/96 (https://dejure.org/1996,2551)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.10.1996 - 2 WF 63/96 (https://dejure.org/1996,2551)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 2 WF 63/96 (https://dejure.org/1996,2551)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 23 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 403
  • FamRZ 1997, 946
  • Rpfleger 1997, 187
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Nürnberg, 18.08.1997 - 7 WF 2281/97

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Beantragung von Prozeßkostenhilfe für einen …

    Die zum 1. Juli 1994 erfolgte gesetzliche Erhöhung der Vergleichsgebühr nach § 23 Abs. 1 S. 1 BRAGO von 10/10 auf 15/10 sollte das Bemühen des Rechtsanwalts fördern, Streitigkeiten ohne Inanspruchnahme des Gerichts durch gütliche Einigung zu erledigen; außergerlichtliche Vergleiche sollten der Regelfall, gerichtliche Vergleiche die Ausnahme werden (vgl. amtliche Begründung zum Kostenrechtsänderungsgesetz 1994, LArbG Baden-Württemberg, JurBüro 1995, 583, 584; OLG Bamberg, JurBüro 1996, 23 ; OLG Karlsruhe, JurBüro 1996, 638; OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 946 JurBüro 1997, 136 ).

    Nach der Mehrzahl der veröffentlichten Entscheidungen ist eine "restriktive, einschränkende" Auslegung des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO gerechtfertigt bzw. geboten (OLG Karlsruhe, JurBüro 1996, 638 ; OLG München, JurBüro 1997, 249, 250; OLG Bamberg, JurBüro 1996, 23 ) mit der Folge, daß ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe im Sinne dieser Vorschrift nur dann "anhängig" ist, wenn es "auf die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens gerichtet ist" (OLG Frankfurt, JurBüro 1997, 365 ) oder "zur Durchführung eines Rechtsstreits anhängig gemacht wurde" (OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 946 JurBüro 1997, 136 Rpfleger 1997, 187).

    In diesen Fällen besteht kein Grund, den (ggfs. geringen) Beitrag der Rechtsanwälte am Zustandekommen des Vergleichs durch eine Erhöhung der Vergleichsgebühr um 50 % zu honorieren (vgl. OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 25 ; OLG Köln FamRZ 1997, 945 = Rpfleger 1997, 187; OLG Koblenz, FamRZ 1997, 946 = JurBüro 1997, 306 ; OLG Saarbrücken, MDR 1996, 1193 ;… Zöller/Philippi, ZPO , 20. Auflage, § 118 Rn 25; Mümmler, JurBüro 1995, 353, 356).

    Die zuletzt genannten Gerichte setzen die Vergleichsgebühr gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO auch bei intensiver Mitwirkung der Anwälte am Vergleich auf 10/10 herab, weil sie (teilweise) das Prozeßkostenhilfeverfahren über die Ehesache auch nach Bewilligung hierfür noch für anhängig i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO erachten, da § 122 Abs. 3 BRAGO die Beiordnung ohne weiteres auf etwaige Vergleiche über nicht anhängige Familiensachen (Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat, Zugewinnausgleich) erstreckt ,so OLG Köln, FamRZ 1997, 945 = Rpfleger 1997, 187, a.M. OLG Koblenz, JurBüro 1997, 81 ; für Erstreckung der Prozeßkostenhilfe über § 122 Abs. 3 BRAGO auch OLG Dresden, FamRZ 1997, 385 , jedoch zu weitgehend: auch Gerichtskostenbefreiung), oder weil sie jeden Antrag auf Bewilligung oder Erweiterung der Prozeßkostenhilfe auf nicht anhängige Vergleichsgegenstände bereits für ausreichend halten, um "ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe anhängig" i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO werden zu lassen (so OLG Koblenz, FamRZ 1997, 946 = JurBüro 1997, 306 ; OLG Saarbrücken MDR 1996, 1193 ; LAG Köln Rpfleger 1996, 262 ;… Hartmann, Kostengesetze, 27. Auflage, BRAGO , § 23 Rn 82; Mümmler, JurBüro 1995, 353, 356; Hansens, JurBüro 1996, 27).

    Allein durch die gesetzliche Erstreckung der Beiordnung auf etwaige Vergleiche durch § 122 Abs. 3 BRAGO wird nicht ohne weiteres ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe "anhängig" i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO (so auch OLG Koblenz, JurBüro 1997, 81 ; a.M. OLG Köln, FamRZ 1997, 945 Rpfleger 1997, 187).

    Im zweiten Fall wird ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe nicht "anhängig" im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO , weil durch einverständliche Vorlage eines außergerichtlich erarbeiteten und fertig ausformulierten Vergleichstextes zum Zweck gerichtlicher Protokollierung die Erfolgsaussicht (i.S. des § 114 ZPO ) bereits indiziert wird und eine richterliche Prüfung insoweit entfallen kann (vgl. auch OLG Bamberg, FamRZ 1996, 678 = JurBüro 1996, 23, 24; OLG Zweibrücken, FamR 1997, 946 = JurBüro 1997, 136 = Rpfleger 1997, 187;… Zöller/Philippi, ZPO , 20. Auflage, § 118 Rn. 8 a).

  • OLG Köln, 29.09.1997 - 27 WF 82/97

    Vergleich im PKH-Verfahren

    Die Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 Satz 3 BRAGO auf einen solchen Fall wird allerdings mit der Begründung, mit dieser Vorschrift sei nur das Prozeßkostenhilfeverfahren über den Anspruch selbst gemeint, zum Teil abgelehnt (so OLG Bamberg JurBüro 1996, 23; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 638; OLG Zweibrücken RPfl 1997, 187).

    Der Senat schließt sich jedoch der Gegenansicht an, die dem Rechtsanwalt in derart gelagerten Fällen nur eine 10/10-Vergleichsgebühr zuerkennt (so OLG Nürnberg JurBüro 1996, 25; OLG Saarbrücken MDR 1996, 1193; OLG Köln - 14. Zivilsenat - RPfl 1997, 187).

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 2 WF 29/03

    Prozesskostenhilfe für den eine Trennungsvereinbarung betreffenden gerichtlichen …

    Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist im vorliegenden Fall aufgrund der Vergleichsbereitschaft der Parteien ohne weitere Prüfung zu vermuten (…Münchner Kommentar zur ZPO / Wax, 2. Aufl., 2000-2001, § 114 Rz 62; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, Zivilprozessordnung, 61.Aufl., 2003, § 114 Rz.104; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 946 (947), OLG Nürnberg, FamRZ 1998, 293 m.w.N).
  • OLG Zweibrücken, 10.08.2006 - 5 WF 99/06

    Prozesskostenhilfe für Vergleich über "Zugewinnausgleich" zwischen geschiedenen …

    Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist im vorliegenden Fall aufgrund der Vergleichsbereitschaft der Parteien ohne weitere Prüfung zu vermuten (OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 946, 947; OLG Nürnberg, FamRZ 1998, 293, m. w. N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 550).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2008 - 11 Ta 124/08

    Keine Prozesskostenhilfe bei Vermögensstraftaten am Arbeitsplatz

    Zwar wird durch einen gerichtlichen Vergleich die Erfolgsaussicht im Sinne von § 114 ZPO indiziert (OLG Zweibrücken vom 30.10.1996, 2 WF 63/96).
  • OLG Köln, 09.02.1998 - 26 WF 2/98

    Anhängigkeit eines Prozesskostenhilfeverfahrens i.S.v. § 23 Abs. 1 S. 3 …

    Es erscheint dem Senat daher angemessen, mit dem Oberlandesgericht Celle (a.a.O. sowie im gleichen Sinne OLG Düsseldorf, OLGR 97, 321, 323; OLG München MDR 97, 401; OLG Frankfurt NJWE-FER 97, 188; OLG Zweibrücken FamRZ 97, 946 und OLG Köln [4.
  • OLG Dresden, 28.07.1997 - 20 WF 287/97

    Erfallen der Vergleichsgebühr im Ehescheidungsverfahren; Erstattungsfähigkeit von …

    Die lediglich gerichtliche Protokollierung einer Vereinbarung der Parteien über im übrigen nicht anhängige Regelungsgegenstände stellt jedoch keine Einleitung eines gerichtliches Verfahren dar (…vgl. Gerold/Schmidt/v.Eicken, BRAGO, 12. Aufl., § 23 RNr. 40 a; OLG Zweibrücken, JurBüro 1997, 136; OLG Koblenz JurBüro 1997, 81; OLG Frankfurt, JurBüro 1997, 365 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1997 - 10 WF 10/97
    Nach einer zunehmend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht ist eine Anhängigkeit des Prozeßkostenhilfeverfahrens im Sinne des Gesetzes nur dann gegeben, wenn das Gericht Prozeßkostenhilfe auch für den Fall gewähren soll, daß es über die Sache selbst entscheiden muß (so OLG Bamberg JurBüro 1996, 23; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 638; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 136; OLG München MDR 1997, 400; Enders Jur- Büro 1995, 393; von Eicken, AGS 1995, 46 und NJW 1996, 1649, 1650).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1997 - 8 WF 20/97

    Vergleichsgebühr bei Vergleich über nicht rechtshängige Ansprüche - PKH-Anwalt

    In Literatur und Rechtsprechung ist streitig, ob in den Fällen, in denen ­ wie hier ­ in einem vor dem Gericht geschlossenen Vergleich nicht anhängige Ansprüche mitverglichen werden und das Gericht auch für den Vergleich Prozeßkostenhilfe bewilligt, nach dem Wert der mitverglichenen nicht anhängigen Ansprüche eine 15/10 oder nur eine 10/10 Vergleichsgebühr entsteht (für die Entstehung einer 15/10 Gebühr z. B. OLG Bamburg JurBüro 1996, 23; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 638; OLG Koblenz JurBüro 1997, 81; Pfälzisches OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 136; Enders JurBüro 1996, 617/618; a. A. OLG Nürnberg RPfleger 1996, 129; Mümmler in JurBüro 1995, 356).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2000 - 9 Ta 32/00

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Mitvergleich nicht anhängiger …

    Oder wenn es zur Durchführung eines Rechtsstreits anhängig gemacht wurde (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 30.10.1996 ­ 2 WF 63/96 = Juristisches Büro.
  • LAG Hessen, 22.03.1999 - 6 Ta 429/98

    Vergleichsgebühr; Volle Gebühr bei Einbeziehung nicht eingeklagter Gegenstände

  • OLG Köln, 04.11.1997 - 4 WF 227/97
  • OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 6 WF 275/99
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.09.1996 - 14 WF 147/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2725
OLG Köln, 12.09.1996 - 14 WF 147/96 (https://dejure.org/1996,2725)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.09.1996 - 14 WF 147/96 (https://dejure.org/1996,2725)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. September 1996 - 14 WF 147/96 (https://dejure.org/1996,2725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebührenbemessung in einem Ehescheidungsverfahren im Wege der Prozesskostenhilfe; Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts im Rahmen eines Unterhaltsvergleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 945
  • Rpfleger 1997, 187
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 11.07.1995 - 7 WF 2074/95

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Protokollierung eines Vergleichs im …

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.1996 - 14 WF 147/96
    Auch wenn die in § 23 Abs. 1 Satz 3 2.Halbsatz BRAGO vorgenommene Gleichstellung des Prozeßkostenhilfeverfahrens mit dem gerichtlichen Verfahren vornehmlich durch regelmäßig erforderliche Prüfung der Erfolgsaussicht veranlaßt sein dürfte, kann der konkret erforderliche Arbeitsaufwand des Gerichts doch kein Kriterium für die Gebührenabgrenzung sein (ebenso OLG Nürnberg JurBüro 1996, 25 für den Fall eines im Scheidungsverfahren protokollierten, außergerichtlich ausgehandelten Unterhaltsvergleich m.w.N).
  • OLG Bamberg, 26.07.1995 - 2 WF 37/95

    Beschwerde der Staatskasse wegen Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den …

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.1996 - 14 WF 147/96
    Rn. 10 Der Senat lehnt eine einschränkende Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 3 2.Halbsatz BRAGO ab, die solche Fälle von der Reduzierung der Vergleichsgebühr ausnimmt, in denen im Hinblick auf die für das Scheidungsverfahren bereits bewilligte Prozeßkostenhilfe speziell auf den Gegenstand des Vergleichs bezogen keine besondere Prüfung der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfebewilligung mehr erforderlich ist (so OLG Bamberg JurBüro 1996, 23 ff für den Fall einer im Scheidungsverfahren protokollierten außergerichtlich ausgehandelten Scheidungsvereinbarung betreffend Ehewohnung, Hausrat, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn- und Schuldenausgleich m.w.N).
  • OLG Köln, 22.10.1993 - 26 WF 149/93
    Auszug aus OLG Köln, 12.09.1996 - 14 WF 147/96
    Rn. 14 Da das Familiengericht die PKH-Bewilligung und die Beiordnung des Rechtsanwalts durch Beschluß vom 15. Oktober 1995 ausdrücklich auch auf den außergerichtlichen Vergleich bezogen hat, bedarf die Frage, ob für den Rechtsanwalt eine Vergleichsgebühr für einen außergerichtlichen Vergleich aus der Landeskasse festgesetzt werden kann, wenn sich die PKH-Bewilligung und Beiordnung lediglich auf Prozeßführung wegen des Gegenstandes des Vergleichs bezieht (vgl. hierzu OLG Köln JurBüro 1994, 605 m.w.N.), vorliegend keiner Beantwortung.
  • OLG Nürnberg, 18.08.1997 - 7 WF 2281/97

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Beantragung von Prozeßkostenhilfe für einen …

    In diesen Fällen besteht kein Grund, den (ggfs. geringen) Beitrag der Rechtsanwälte am Zustandekommen des Vergleichs durch eine Erhöhung der Vergleichsgebühr um 50 % zu honorieren (vgl. OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 25 ; OLG Köln FamRZ 1997, 945 = Rpfleger 1997, 187; OLG Koblenz, FamRZ 1997, 946 = JurBüro 1997, 306 ; OLG Saarbrücken, MDR 1996, 1193 ;… Zöller/Philippi, ZPO , 20. Auflage, § 118 Rn 25; Mümmler, JurBüro 1995, 353, 356).

    Die zuletzt genannten Gerichte setzen die Vergleichsgebühr gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO auch bei intensiver Mitwirkung der Anwälte am Vergleich auf 10/10 herab, weil sie (teilweise) das Prozeßkostenhilfeverfahren über die Ehesache auch nach Bewilligung hierfür noch für anhängig i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO erachten, da § 122 Abs. 3 BRAGO die Beiordnung ohne weiteres auf etwaige Vergleiche über nicht anhängige Familiensachen (Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat, Zugewinnausgleich) erstreckt ,so OLG Köln, FamRZ 1997, 945 = Rpfleger 1997, 187, a.M. OLG Koblenz, JurBüro 1997, 81 ; für Erstreckung der Prozeßkostenhilfe über § 122 Abs. 3 BRAGO auch OLG Dresden, FamRZ 1997, 385 , jedoch zu weitgehend: auch Gerichtskostenbefreiung), oder weil sie jeden Antrag auf Bewilligung oder Erweiterung der Prozeßkostenhilfe auf nicht anhängige Vergleichsgegenstände bereits für ausreichend halten, um "ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe anhängig" i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO werden zu lassen (so OLG Koblenz, FamRZ 1997, 946 = JurBüro 1997, 306 ; OLG Saarbrücken MDR 1996, 1193 ; LAG Köln Rpfleger 1996, 262 ;… Hartmann, Kostengesetze, 27. Auflage, BRAGO , § 23 Rn 82; Mümmler, JurBüro 1995, 353, 356; Hansens, JurBüro 1996, 27).

    Allein durch die gesetzliche Erstreckung der Beiordnung auf etwaige Vergleiche durch § 122 Abs. 3 BRAGO wird nicht ohne weiteres ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe "anhängig" i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO (so auch OLG Koblenz, JurBüro 1997, 81 ; a.M. OLG Köln, FamRZ 1997, 945 Rpfleger 1997, 187).

  • LAG Hessen, 15.02.1999 - 9 Ta 12/99

    Vergleichsgebühr; Einbeziehung nicht "anhängiger" Gegenstände im gerichtlichen …

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  • LAG Hessen, 10.03.1999 - 9 Ta 52/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvergleich nicht anhängiger Ansprüche

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  • OLG Düsseldorf, 10.07.1997 - 10 WF 10/97
    Nach anderer Auffassung genügt für die Anhängigkeit eines Prozeßkostenhilfeverfahrens allein die Tatsache, daß ein Antrag gem. § 114 ZPO gestellt wird, wozu der Antrag ausreichen soll, für den Abschluß eines Vergleichs Prozeßkostenhilfe zu gewähren (OLG Nürnberg JurBüro 1996, 25; OLG Saarbrücken MDR 1996, 1193; OLG Köln Rpfleger 1997, 187; OLG Koblenz JurBüro 97, 306;… Hansens 8. Aufl., Anm. 15 zu § 23 BRAGO, Mümmler Jur- Büro 1995, 356).
  • LAG Hessen, 22.03.1999 - 6 Ta 429/98

    Vergleichsgebühr; Volle Gebühr bei Einbeziehung nicht eingeklagter Gegenstände

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