Rechtsprechung
| BGH, 01.04.1992 - XII ZR 197/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 26.06.1991 - XII ZR 197/90
- BGH, 15.01.1992 - XII ZR 197/90
- BGH, 01.04.1992 - XII ZR 197/90
Papierfundstellen
- Rpfleger 1992, 495
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.10.1993 - XII ZR 38/92
Ermäßigte Rechtsanwaltsgebühren bei Tätigkeit in den neuen Bundesländern
Die Gebühren eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei in den alten Bundesländern hat und einen in den neuen Bundesländern oder Ost-Berlin wohnhaften Beteiligten vertritt, sind nur dann um 20 % zu ermäßigen, wenn er vor Gerichten oder Behörden tätig wird, die ihren Sitz in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) haben (Aufgabe der Senatsbeschlüsse vom 1.4.1992 - XII ZR 197/90 - RPfleger 92, 495 und 8.4.1992 - XII ZR 223/90 - FamRZ 92, 924).Dies steht im Einklang mit Beschlüssen des Senats vom 1. und 8. April 1992 (XII ZR 197/90 = RPfleger 1992, 495 und XII ZR 223/90 = FamRZ 1992, 924).
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.1995 - 2 Ko 4/94 Der Einigungsvertrag sieht jedoch nur die Kürzung der Gebühren, nicht der Auslagen vor (…so auch Madert, JurBüro 1993, S. 735; vgl. auch BGH vom 1.4.1992 - XII ZR 197/90, JurBüro 1993, S. 97).
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Rechtsprechung
| BGH, 08.04.1992 - XII ZR 223/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Geltung einer Gebührenermäßigung für Rechtsanwälte
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 15.01.1992 - XII ZR 223/90
- BGH, 08.04.1992 - XII ZR 223/90
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 924
- Rpfleger 1992, 495
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.10.1993 - XII ZR 38/92
Ermäßigte Rechtsanwaltsgebühren bei Tätigkeit in den neuen Bundesländern
Die Gebühren eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei in den alten Bundesländern hat und einen in den neuen Bundesländern oder Ost-Berlin wohnhaften Beteiligten vertritt, sind nur dann um 20 % zu ermäßigen, wenn er vor Gerichten oder Behörden tätig wird, die ihren Sitz in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) haben (Aufgabe der Senatsbeschlüsse vom 1.4.1992 - XII ZR 197/90 - RPfleger 92, 495 und 8.4.1992 - XII ZR 223/90 - FamRZ 92, 924).Dies steht im Einklang mit Beschlüssen des Senats vom 1. und 8. April 1992 (XII ZR 197/90 = RPfleger 1992, 495 und XII ZR 223/90 = FamRZ 1992, 924).
- OLG Oldenburg, 03.05.1994 - 1 W 35/94
Rechtsanwalt, beigeordneter, Beitrittsgebiet, Gebührenkürzung, …
Wie der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 6.10.1993 (FamRZ 1994, 158) unter Aufgabe seiner gegenteiligen früheren Rechtsprechung (etwa: FamRZ 1992, 924) insbesondere im Anschluß an den Beschluß des Kammergerichts vom 10.11.1992 (DtZ 1993, 152) entschieden hat, erstreckt sich das in Artikel I Abs. 1 des Einigungsvertrages genannte Gebiet, auf das die oben genannte Bestimmung verweist, nur auf das der neuen Bundesländer.
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Rechtsprechung
| OLG München, 15.04.1992 - 11 W 1222/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kempten - 1 O 2348/91
- OLG München, 15.04.1992 - 11 W 1222/92
Papierfundstellen
- MDR 1992, 909
- Rpfleger 1992, 495
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 09.05.2007 - 15 W 107/06
Streitwertfestsetzung; Rechtsanwaltsvergütung: Höhe des Streitwerts und …
In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass jedenfalls nach Ablauf einer gewissen Zeit seit Erlass des Mahnbescheids die durch den Streitantrag des Anwalts der Beklagten entstehenden Kosten erstattungsfähig sind (vgl. beispielsweise LG Kiel, Juristisches Büro 1998, 360; OLG München, MDR 1992, 909). - OLG Karlsruhe, 09.05.2007 - 15 W 18/07
Streitwertbeschwerde durch einen Kläger nach Erlass eines Mahnbescheids und …
In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass jedenfalls nach Ablauf einer gewissen Zeit seit Erlass des Mahnbescheids die durch den Streitantrag des Anwalts der Beklagten entstehenden Kosten erstattungsfähig sind (vgl. beispielsweise LG Kiel, Juristisches Büro 1998, 360; OLG München, MDR 1992, 909).
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