Rechtsprechung
| BGH, 24.09.2004 - IXa ZB 115/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BRAGO § 57, § 58
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BRAGO § 57; ; BRAGO § 58
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kostenfestsetzung bei Erinnerung gegen Zwangsvollstreckung; Frage eines zusätzlichen Gebührentatbestands bei wiederholter Einlegung einer Erinnerung im Falle einer Thematisierung nur einer einheitlichen Vollstreckungsmaßnahme durch die wiederholten Erinnerungen; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 57 § 58
Anwaltsgebühren bei wiederholter Erinnerung gegen eine einheitliche Vollstreckungsmaßnahme - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zusatz-Gebühr für wiederholte Erinnerung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Anwaltsgebühren - Bei inhaltsgleichen Erinnerungsverfahren fällt nur eine Gebühr an
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 78
- MDR 2005, 57 (Ls.)
- Rpfleger 2005, 53
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 234/03
Anwaltsgebühren für die Ermittlung der Anschrift des Schuldners im …
Auszug aus BGH, 24.09.2004 - IXa ZB 115/04
Dabei stehen die Einzelmaßnahmen in einem inneren Zusammenhang, welche die einmal eingeleitete Maßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortsetzen (Senatsbeschluß vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 234/03, Rpfleger 2004, 250 unter II 3). - OLG Köln, 15.11.2000 - 17 W 278/99
Gebühren für anwaltliche Tätigkeit in mehreren Vollstreckungssachen
Auszug aus BGH, 24.09.2004 - IXa ZB 115/04
Das Beschwerdegericht hat - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Rpfleger 2001, 149) - ausgeführt:.
- BGH, 10.03.2011 - VII ZB 3/10
Rechtsanwaltsvergütung in der Zwangsvollstreckung: Gebührenrechtliche Gegenstände …
Dabei stehen nur diejenigen Einzelmaßnahmen in einem inneren Zusammenhang, welche die einmal eingeleitete Maßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortsetzen (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 234/03, NJW 2004, 1101 und vom 24. September 2004 - IXa ZB 115/04, NJW-RR 2005, 78, 79).Soweit teilweise dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. September 2004 (IXa ZB 115/04, NJW-RR 2005, 78, 79) für die hiesige Fallgestaltung etwas anderes entnommen wird (…Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., VV 3309 Rn. 40;… im Ergebnis ebenso Bräuer in Bischof, RVG, 3. Aufl., VV 3309 Rn. 45a; LG Berlin, Berliner Anwaltsblatt 2006, 424), geht dies fehl.
- BGH, 18.07.2019 - I ZB 104/18
Zum einen zur Frage, ob für den Rechtsanwalt für den Antrag auf gütliche Einigung …
Dabei stehen diejenigen Einzelmaßnahmen in einem inneren Zusammenhang, welche die einmal eingeleitete Maßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortsetzen (BGH…, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 234/03, NJW 2004, 1101 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 24. September 2004 - IXa ZB 115/04, NJW-RR 2005, 78, 79 [juris Rn. 8]). - BGH, 28.01.2010 - VII ZB 74/09
Rechtsanwaltsgebühren: Gesonderte Gebühr für Erinnerung gegen …
Rn. 9 Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 24. September 2004 - IXa ZB 115/04, NJW-RR 2005, 78 = Rpfleger 2005, 53) hat unter der Geltung von § 57 Abs. 1 Satz 1 BRAGO entschieden, dass in der Zwangsvollstreckung durch die 3/10-Gebühr die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts abgegolten wird, sofern sie dieselbe Angelegenheit betrifft.
- LG Bonn, 09.09.2011 - 4 T 336/11
Vollstreckungen gegen mehrere Drittschuldner sind jeweils eigenständige …
Vollstreckungen gegen mehrere Drittschuldner sind jeweils eigenständige Vollstreckungsmaßnahmen, da jede für sich - je nach Bestand und Liquidität der gepfändeten Forderungen - unabhängig voneinander zur Befriedigung der Gläubigerin führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24.9.2004, IXa ZB 115/04). - BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 202/03
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsrecht im Falle einer Zwangsverwaltung
Weiterhin wird in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2003 (IXa ZB 234/03, Rpfleger 2004, 250) und vom 24. September 2004 (IXa ZB 115/04, z.V.b.) hingewiesen. - LG Hof, 26.04.2016 - 15 O 5/12
Rechtsanwaltsvergütung - dieselbe Angelegenheit, Fremdgeld-Aufrechnung, …
Dabei stehen diejenigen Einzelmaßnahmen in einem inneren Zusammenhang, welche die einmal eingeleitete Maßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortsetzen (vgl. zu allem BGH NJW 2004, 1101, Rn 6 - zitiert nach juris; NJW-RR 2005, 78). - LG Wuppertal, 19.09.2016 - 16 T 256/16
Vergütung der Beantragung der Pfändung mehrerer Forderungen desselben Schuldners …
Dabei stehen nur diejenigen Einzelmaßnahmen in einem inneren Zusammenhang, welche die einmal eingeleitete Maßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortsetzen (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 234/03, NJW 2004, 1101 und vom 24. September 2004 - IXa ZB 115/04, NJW-RR 2005, 78, 79). - VG Frankfurt/Oder, 05.03.2009 - 5 M 42/07
Verfahrensgebühr bei anwaltlicher Tätigkeit im Vollstreckungsverfahren
Dabei stehen die Einzelmaßnahmen in einem inneren Zusammenhang, welche die einmal eingeleitete Maßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortsetzen (BGH, NJW-RR 2005, 78 f.). - AG Neuss, 25.03.2013 - 68 M 1311/12 Vollstreckungshandlungen stehen aber nach ständiger Rechtsprechung des BGH in einem inneren Zusammenhang, wenn die einmal eingeleitete Vollstreckungsmaßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortgesetzt wird (vgl. BGH DGVZ 2011, 189; BGH NJW 2004, 1101; BGH NJW-RR 2005, 78).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.07.2004 - 1 WDS-KSt 1.04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 862 (Ls.)
- Rpfleger 2005, 53
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OLG München, 29.01.1987 - 11 W 3185/86
Auszug aus BVerwG, 20.07.2004 - 1 WDS-KSt 1.04
Diese dreißigjährige Verjährungsfrist galt nach gefestigter Rechtsprechung auch für prozessuale Kostenerstattungsansprüche gegenüber dem Prozessgegner (OLG München, Beschluss vom 29. Januar 1987 - 11 W 3185/86 -, OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Januar 1988 - 6 W 363/87 und OLG Schleswig Holstein, Beschluss vom 16. April 1991 - 15 WF 216/90 -). - OLG Naumburg, 29.08.2001 - 13 W 439/01
Kostenerstattungsanspruch gegen Prozessgegner - Verjährung
Auszug aus BVerwG, 20.07.2004 - 1 WDS-KSt 1.04
Der Senat kann offen lassen, ob die rechtskräftige Feststellung eines Kostenerstattungsanspruchs schon in dem gerichtlichen Ausspruch über den Kostenerstattungsanspruch - hier im Senatsbeschluss vom 15. Januar 1985 - zu sehen ist (so OLG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 29. August 2001 - 13 W 439/01 - MünchKomm BGB/Grothe, 4. Aufl., § 218 RNr. 5) oder erst in dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, im Wehrbeschwerdeverfahren im Sinne des § 20 Abs. 4 WBO i. V. m. § 142 WDO - (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 1977 - 20 W 1061/76 -). - OLG Frankfurt, 14.03.1977 - 20 W 1061/76
Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch; Prozeß; Verjährung
Auszug aus BVerwG, 20.07.2004 - 1 WDS-KSt 1.04
Der Senat kann offen lassen, ob die rechtskräftige Feststellung eines Kostenerstattungsanspruchs schon in dem gerichtlichen Ausspruch über den Kostenerstattungsanspruch - hier im Senatsbeschluss vom 15. Januar 1985 - zu sehen ist (so OLG Sachsen Anhalt…, Beschluss vom 29. August 2001 - 13 W 439/01 - MünchKomm BGB/Grothe, 4. Aufl., § 218 RNr. 5) oder erst in dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, im Wehrbeschwerdeverfahren im Sinne des § 20 Abs. 4 WBO i. V. m. § 142 WDO - (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 1977 - 20 W 1061/76 -). - OLG Schleswig, 16.04.1991 - 15 WF 216/90
Auszug aus BVerwG, 20.07.2004 - 1 WDS-KSt 1.04
Diese dreißigjährige Verjährungsfrist galt nach gefestigter Rechtsprechung auch für prozessuale Kostenerstattungsansprüche gegenüber dem Prozessgegner (OLG München, Beschluss vom 29. Januar 1987 - 11 W 3185/86 -, OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Januar 1988 - 6 W 363/87 und OLG Schleswig Holstein, Beschluss vom 16. April 1991 - 15 WF 216/90 -). - OLG Frankfurt, 15.01.1988 - 6 W 363/87
Auszug aus BVerwG, 20.07.2004 - 1 WDS-KSt 1.04
Diese dreißigjährige Verjährungsfrist galt nach gefestigter Rechtsprechung auch für prozessuale Kostenerstattungsansprüche gegenüber dem Prozessgegner (OLG München, Beschluss vom 29. Januar 1987 - 11 W 3185/86 -, OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Januar 1988 - 6 W 363/87 und OLG Schleswig Holstein, Beschluss vom 16. April 1991 - 15 WF 216/90 -).
- VG München, 17.01.2012 - M 16 K 11.209
Vollstreckungsabwehrklage; Verjährung; Verwirkung (verneint)
Ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch verwandelt sich spätestens mit Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses in einen rechtskräftig festgestellten Anspruch i.S.d. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB (vgl. BVerwG vom 20.7.2004 NVwZ-RR 2004, 862; BayVGH vom 9.3.2006 BayVBl 2007, 506;… Palandt/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Aufl. 2012, RdNr. 7 zu § 197 BGB). - VGH Bayern, 09.03.2006 - 1 C 05.3053
Verfahrensrecht - Kostenerstattungsanspruch verjährt in 30 Jahren!
Dies rechtfertigt es, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB auf einen Kostenerstattungsanspruch anzuwenden, auch wenn dieser erst im Kostenfestsetzungsbeschluss dem Betrage nach beziffert wird (so im Ergebnis auch die weitaus überwiegende Meinung;… vgl. Heinrichs in Palandt, BGB, 65. Aufl., RdNr. 11 zu § 197;… Grothe in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. [Ergänzungsband 1a, 2003], RdNr. 16 zu § 197; aus der nach der Neuordnung des Verjährungsrechts ergangenen Rechtsprechung wie hier OLG Stuttgart vom 15.11.2005 Az. 8 W 513/05 und 8 W 514/05, Juris, mit weiteren Nachweisen; offenlassend BVerwG vom 20.7.2004 RPfleger 2005, 53). - LG Cottbus, 31.03.2006 - 7 T 94/06 Soweit in der Rechtsprechung im Beschwerde- bzw. Erinnerungsverfahren über materiell-rechtliche Einwendungen entschieden wurde, ist entweder die Problematik ihrer Berücksichtigung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht problematisiert worden (OLG Stuttgart OLGR 2006, 125; BVerwG Rpfleger 2005, 53) oder die Einwendungen sind zugelassen worden, weil die maßgeblichen Tatsachen unstreitig waren (OLG Hamburg MDR 2003; 294; OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 886).
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