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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 12.07.2006 - 21 S 20/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24290
LG Darmstadt, 12.07.2006 - 21 S 20/06 (https://dejure.org/2006,24290)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 12.07.2006 - 21 S 20/06 (https://dejure.org/2006,24290)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 21 S 20/06 (https://dejure.org/2006,24290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Umbuchung durch Reiseveranstalter / Nichtbeförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung reisevertragsrechtlicher Gewährleistungsansprüche gegenüber einem Luftfahrtunternehmen in Form von Ausgleichsleistungen; Ausgestaltung der Rechte von Fluggästen bei Leistungsstörungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    EU-Ausgleichszahlung auch bei Pauschalreisen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RRa 2006, 228
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.10.2008 - X ZR 96/06

    EuGH-Vorlage zur Verpflichtung des Flugunternehmens zu Ausgleichszahlungen bei …

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage in vollem Umfang abgewiesen (LG Darmstadt RRa 2006, 228).
  • AG Düsseldorf, 10.10.2013 - 23 C 6252/13

    Ausgleichszahlungsanspruch bei Umbuchung durch einen Reiseveranstalter auf einen …

    Eine Haftung des ausführenden Luftfahrtunternehmen ergibt sich auch, wenn ein Reiseveranstalter, der den Flug für den Fluggast bei dem Luftfahrtunternehmen gebucht hat, eine Umbuchung vornimmt (wie hier LG Düsseldorf RRa 2008, 45; a.A. LG Darmstadt RRa 2006, 228; offengelassen von BGH NJW 2009, 285).
  • AG Rüsselsheim, 06.01.2006 - 3 C 1127/05

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Nichtbeförderung / Ausgleichszahlung

    Es wurde Berufung eingelegt: Berufungsurteil des LG Darmstadt, Urt. v. 12.07.2006, Az.: 21 S 20/06.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 27.01.2015 - 206 C 297/14

    Fluggastrechte: Haftung eines Luftfahrtunternehmens für falschen Angaben des …

    Rn. 22 Denn ein Blick in die nationale Rechtsprechung zeigt, dass bereits die Frage umstritten ist, ob das Flugunternehmen auch für Umbuchungen seitens des Reiseveranstalters für geplante und auch tatsächlich durchgeführte Flüge haftbar nach der FluggastrechteVO sei (für eine Haftung: LG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2007, 22 S 435/06; gegen eine Haftung: LG Darmstadt, 12.07.2006, 21 S 20/06).
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