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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 27.04.2007 - 22 S 435/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28245
LG Düsseldorf, 27.04.2007 - 22 S 435/06 (https://dejure.org/2007,28245)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2007 - 22 S 435/06 (https://dejure.org/2007,28245)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2007 - 22 S 435/06 (https://dejure.org/2007,28245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Umbuchung / Nichtbeförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsanspruch nach der Verordnung über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (Verordnung (EG) Nr. 261/2004); Vorliegen eines Vertrags ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch bei Nichtbeförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RRa 2008, 45
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • AG Düsseldorf, 28.09.2006 - 39 C 9179/06

    Anspruch von Fluggästen auf Schadensersatzleistungen im Fall der Nichtbeförderung …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.04.2007 - 22 S 435/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. September 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 39 C 9179/06 - wird zurückgewiesen.
  • AG Rüsselsheim, 07.11.2006 - 3 C 988/06

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Nichtbeförderung / Umbuchung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.04.2007 - 22 S 435/06
    In Übereinstimmung mit dem Amtsgericht ist die Kammer der Ansicht, dass dieses Vorbringen die Beklagte nicht von ihrer Haftung nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 befreit (so auch: AG Rüsselsheim, RRa 2007, 47; andere Ansicht: LG Darmstadt, RR a 2006, 228-230).
  • AG Düsseldorf, 10.10.2013 - 23 C 6252/13

    Ausgleichszahlungsanspruch bei Umbuchung durch einen Reiseveranstalter auf einen …

    Eine Haftung des ausführenden Luftfahrtunternehmen ergibt sich auch, wenn ein Reiseveranstalter, der den Flug für den Fluggast bei dem Luftfahrtunternehmen gebucht hat, eine Umbuchung vornimmt (wie hier LG Düsseldorf RRa 2008, 45; a.A. LG Darmstadt RRa 2006, 228; offengelassen von BGH NJW 2009, 285).
  • LG Düsseldorf, 21.02.2014 - 22 S 167/13

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen Umbuchung eines Fluges als …

    Rn. 41 Insofern unterscheidet sich der vorliegend zu entscheidende Sachverhalt von dem Sachverhalt, der dem Urteil der Kammer vom 27.04.2007, Az. 22 S 435/06, zugrunde lag (…vgl. Tatbestand des Urteils des AG Düsseldorf, v. 28.09.2006, Az. 39 C 9179/06, Rn. 15).
  • AG Frankfurt/Main, 08.12.2016 - 32 C 1155/16

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Nichtbeförderung/ …

    Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 27.04.2007 - 22 S 435/06 - m.w.N.) führt hierzu aus:.
  • AG Bremen, 18.01.2018 - 9 C 61/17

    Nichtbeförderung wegen nachträglicher Flugverlegung - Ausgleichszahlungsanspruch

    Außerdem muss das ausführende Luftfahrtunternehmen ohnehin für die Flugverlegungen, die aus den o.g. Gründen der Nichtbeförderung gleichgestellt sind, verschuldensunabhängig einstehen; das Luftfahrtunternehmens kann sich bei Ansprüchen wegen Nichtbeförderung nicht exkulpieren (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 2007 - 22 S 435/06 - Rn. 12, 15-17, juris;… Führich, Reiserecht, 5. Auflage, Rdn. 1021).
  • AG Düsseldorf, 01.10.2013 - 35 C 12027/12

    Schadenersatzbegehren aufgrund einer Flugverspätung; Umbuchung als Fall der …

    Insbesondere ist nicht von Belang, ob die Umbuchung hier seitens des Reiseveranstalters der Kläger vorgenommen wurde, ohne dass die Beklagte davon Kenntnis hatte oder Einfluss darauf hätte nehmen können, denn ein Verschulden des Luftfahrtunternehmens ist nicht Voraussetzung der Ausgleichspflicht (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2007, Az. 22 S 435/06).
  • AG Erding, 17.04.2013 - 2 C 228/13

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsleistung / Nichtbeförderung / Umbuchung …

    Eine Haftung des ausführenden Luftfahrtunternehmens ergibt sich auch, wenn ein Reiseveranstalter, der den Flug für den Fluggast bei dem Luftfahrtunternehmen gebucht hat, eine Umbuchung vornimmt (LG Düsseldorf, Urt. v. 27.4.2007 - 22 S 435/06, ...;… AG Bremen, Urt. v.14.12.2010 - 18 C 73/10, ...).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 27.01.2015 - 206 C 297/14

    Fluggastrechte: Haftung eines Luftfahrtunternehmens für falschen Angaben des …

    Rn. 22 Denn ein Blick in die nationale Rechtsprechung zeigt, dass bereits die Frage umstritten ist, ob das Flugunternehmen auch für Umbuchungen seitens des Reiseveranstalters für geplante und auch tatsächlich durchgeführte Flüge haftbar nach der FluggastrechteVO sei (für eine Haftung: LG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2007, 22 S 435/06; gegen eine Haftung: LG Darmstadt, 12.07.2006, 21 S 20/06).
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