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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 10.01.2014 - 36a C 251/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34019
AG Hamburg, 10.01.2014 - 36a C 251/13 (https://dejure.org/2014,34019)
AG Hamburg, Entscheidung vom 10.01.2014 - 36a C 251/13 (https://dejure.org/2014,34019)
AG Hamburg, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - 36a C 251/13 (https://dejure.org/2014,34019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Ausgleichsleistungsanspruch Flugverzögerung - Haftungsausschluss "außergewöhnlicher Umstand"

  • reise-recht-wiki.de

    Sandsturm am Flughafen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Ausgleichsanspruch / "außergewöhnlicher Umstand" / Sandsturm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sandsturm am Flughafen als außergewöhnlicher Umstand?

Papierfundstellen

  • RRa 2014, 255
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Hamburg, 10.01.2014 - 36a C 251/13
    Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH (u. a. Urteil vom 19.11.2009, Az.: C 402/07 und C 432/07) und des BGH (Urteil vom 18.02.2010, Az.: Xa ZR 95/06), der das erkennende Gericht trotz einiger Bedenken folgt, kann Fluggästen über den Wortlaut des Art. 6 der EG-VO hinaus in analoger Anwendung des Art. 5 Abs. 1c) der EG-VO ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der EG-VO auch dann zustehen, wenn der Fluggast sein Endziel mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr nach der planmäßigen Ankunftszeit erreicht und die Verspätung nicht auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der EG-VO zurückgeht.

    Dies ergibt sich aus der Begründung der Vorschrift, die bei deren Auslegung zu berücksichtigen ist (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, C432/07, NJW 2010, 43 Rn. 42 - Sturgeon/Condor Flugdienst-GmbH und Böck/Air France SA).

  • BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den …

    Auszug aus AG Hamburg, 10.01.2014 - 36a C 251/13
    Der BGH hat dazu in seinem Beschluss vom 30.07.2013, X ZR 111/12, zitiert nach juris, in Randnummern 10-11 wie folgt überzeugend ausgeführt:.
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung …

    Auszug aus AG Hamburg, 10.01.2014 - 36a C 251/13
    Zudem gilt nach der Rechtsprechung des BGH: Sofern feststeht, dass die Abweichung von einem geplanten Flugumlauf aufgrund außergewöhnlicher Umstände i.S.d. Art. 5 Abs. 3 EG-VO erforderlich geworden ist, können an die Darlegung der Gründe, warum ein bestimmter Flug annulliert worden ist [bzw. eine große Verspätung entsteht], keine hohen Anforderungen gestellt werden (hier und im Folgenden BGH, Urt. v. 21.08.2012, Az. X ZR 138/11, Rn. 32 ff.).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der …

    Auszug aus AG Hamburg, 10.01.2014 - 36a C 251/13
    Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH (u. a. Urteil vom 19.11.2009, Az.: C 402/07 und C 432/07) und des BGH (Urteil vom 18.02.2010, Az.: Xa ZR 95/06), der das erkennende Gericht trotz einiger Bedenken folgt, kann Fluggästen über den Wortlaut des Art. 6 der EG-VO hinaus in analoger Anwendung des Art. 5 Abs. 1c) der EG-VO ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der EG-VO auch dann zustehen, wenn der Fluggast sein Endziel mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr nach der planmäßigen Ankunftszeit erreicht und die Verspätung nicht auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der EG-VO zurückgeht.
  • EuGH, 04.10.2012 - C-22/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen Ausgleichsleistungen erbringen, wenn sie …

    Auszug aus AG Hamburg, 10.01.2014 - 36a C 251/13
    "Zwar ist Art. 12 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung, der nach seinem Wortlaut lediglich vorsieht, dass die gemäß Art. 7 der Verordnung gewährte Ausgleichsleistung auf einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung angerechnet werden kann, eine Ausnahmebestimmung, die die Ansprüche der Fluggäste einschränkt, und deshalb generell eng auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2012 - C22/11, NJW 2013, 361 Rn. 38 - Finnair Oyi/Lassooy).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-157/13

    Nickel & Goeldner Spedition - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle …

    Auszug aus AG Hamburg, 10.01.2014 - 36a C 251/13
    Der von der Klägerin behauptete Sandsturm, von dem der Flughafen der kapverdischen Insel Boa Vista am fraglichen Tag betroffen gewesen sei, würde zwar ohne weiteres einen solchen außergewöhnlichen Umstand i.S.v. Art. 5 Abs. 3 EG-VO darstellen (vgl. dazu auch Urteil des AG Hamburg vom 01.11.2013, Az. 23a C 157/13 - nicht veröffentlicht).
  • AG Bremen, 04.08.2011 - 9 C 135/11

    Fluglotsenstreik und Flugausfall - Ansprüche der Fluggäste

    Auszug aus AG Hamburg, 10.01.2014 - 36a C 251/13
    Zunächst ist zu beachten, dass sich das Kriterium der Vermeidbarkeit nach dem Wortlaut der EG-VO nicht auf die Annullierung [respektive die große Verspätung], sondern auf die außergewöhnlichen Umstände, vorliegend also den Sandsturm, bezieht (vgl. AG Bremen, Urt. v. 04.08.2011, Az. 9 C 135/11).
  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 24 S 111/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Verpassen des Anschlussflugs / …

    Auszug aus AG Hamburg, 10.01.2014 - 36a C 251/13
    Solche (seien es eigene oder Subcharter-Maschinen) insbesondere im Ausland für etwaige Fälle von Umorganisation regulär vorzuhalten, ist den Fluggesellschaften nicht zumutbar (…vgl. auch LG Hannover, Urt. v. 18.01.2012, Az. 14 S 52/11, Rn. 31; LG Frankfurt, Urt. v. 29.11.2012, Az.: 2-24 S 111/12, Rn. 47).
  • LG Hannover, 18.01.2012 - 14 S 52/11

    Vogelschlag im Flugumlaufverfahren

    Auszug aus AG Hamburg, 10.01.2014 - 36a C 251/13
    Solche (seien es eigene oder Subcharter-Maschinen) insbesondere im Ausland für etwaige Fälle von Umorganisation regulär vorzuhalten, ist den Fluggesellschaften nicht zumutbar (vgl. auch LG Hannover, Urt. v. 18.01.2012, Az. 14 S 52/11, Rn. 31;… LG Frankfurt, Urt. v. 29.11.2012, Az.: 2-24 S 111/12, Rn. 47).
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