Rechtsprechung
| AG Hannover, 21.06.2016 - 450 C 2336/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Flugverspätung wegen witterungsbedingter Umplanung - Ausgleichsanspruch
- reise-recht-wiki.de
Ausschlussgrund der außergewöhnlichen Umstände bei schlechten Witterungsverhältnissen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Flugverspätung wegen witterungsbedingter Umplanung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Flugverspätung aufgrund witterungsbedingter Umplanung des Flugbetriebs - Betriebswirtschaftliche Entscheidung zur Änderung des Flugplans stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar
Papierfundstellen
- RRa 2017, 144
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.02.2016 - X ZR 35/15
Fluggastrechte: Erstattung der Anwaltskosten für die erstmaligen Geltendmachung …
Auszug aus AG Hannover, 21.06.2016 - 450 C 2336/16
Erhält der Fluggast keinen schriftlichen Hinweis der Fluggesellschaft über die ihm zustehenden Rechte bei der Flugverspätung, so sind die aussergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zur Geltendmachung von Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung erstattungsfähig (LG Berlin, 88 S 93/15, juris; BGH X ZR 35/15, Urteil vom 25.02.2016, juris).Dies gilt grundsätzlich auch für Ansprüche auf Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung, bei denen es sich um gesetzliche Ansprüche auf vertraglicher Grundlage handelt (BGH X ZR 35/15, Urteil vom 25.02.2016, juris; BGH, Beschluss vom 18.08.2015; X ZR 2/15).
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Auszug aus AG Hannover, 21.06.2016 - 450 C 2336/16
Nach den (EuGH, Urteil vom 19.11.2009, C-402/07; C-432/07) und des BGH (Urteil vom 18.02.2010, Xa ZR 95/06) ist die Vorschrift nicht nur bei annullierten, sondern auch bei verspäteten Flügen anwendbar. - EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus AG Hannover, 21.06.2016 - 450 C 2336/16
Die Beklagte hat auch nicht substantiiert dargelegt, dass es ihr auch unter Einsatz aller ihr zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel nicht möglich war, ohne angesichts der Kapazität des Unternehmens zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht tragbare Opfer die außergewöhnlichen Umstände zu vermeiden, die zur Verspätung bzw. Annullierung geführt haben (vgl. EuGH, Urteil vom 22.12.2008, C-549/07).
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der …
- BGH, 18.08.2015 - X ZR 2/15
Zum Gerichtsstand für Ausgleichsansprüche wegen Flugverspätung
Auszug aus AG Hannover, 21.06.2016 - 450 C 2336/16
Dies gilt grundsätzlich auch für Ansprüche auf Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung, bei denen es sich um gesetzliche Ansprüche auf vertraglicher Grundlage handelt (BGH X ZR 35/15, Urteil vom 25.02.2016, juris; BGH, Beschluss vom 18.08.2015; X ZR 2/15). - BGH, 12.06.2014 - X ZR 104/13
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und …
Auszug aus AG Hannover, 21.06.2016 - 450 C 2336/16
Störungen, die am selben Tag bei vorangegangenen Flügen des eingesetzten Flugzeuges auftreten, können bei der Annahme der außergewöhnlichen Umstände im Sinne des Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung zwar berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 12.06.2014 zum AZ.: X ZR 104/13). - LG Hannover, 18.01.2012 - 14 S 52/11
Vogelschlag im Flugumlaufverfahren
Auszug aus AG Hannover, 21.06.2016 - 450 C 2336/16
Mit Blick auf die in den Erwägungsgründen Nr. 1 bis 4 zur FluggastrechteVO hervorgehobene Zielsetzung, die Rechte der Fluggäste zu stärken, erscheint es nicht vereinbar an, dass das Flugunternehmen allein mit Blick auf den in seiner Organisation und Ablaufplanung angelegten Entscheidungskonflikt entlastet wird (vgl. Landgericht Hannover, RRa 2012, 185). - LG Berlin, 20.11.2015 - 88 S 93/15
Auszug aus AG Hannover, 21.06.2016 - 450 C 2336/16
Erhält der Fluggast keinen schriftlichen Hinweis der Fluggesellschaft über die ihm zustehenden Rechte bei der Flugverspätung, so sind die aussergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zur Geltendmachung von Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung erstattungsfähig (LG Berlin, 88 S 93/15, juris; BGH X ZR 35/15, Urteil vom 25.02.2016, juris).
- AG Hannover, 16.07.2019 - 536 C 12582/18
Verordnung (EG) Nr. 261/2004/ Ausgleichsleistung/ Informationspflichten/ …
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch neben dem - hier bereits nach dem Vortrag der Kläger nicht vorliegenden - Fall des Verzugsschadens ein Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten dann gegeben, wenn das ausführende Flugverkehrsunternehmen seine Verpflichtung verletzt hat, den von einer Annullierung betroffenen Fluggast vollständig und klar darüber zu unterrichten, unter welchen Voraussetzungen, in welcher Höhe und gegen welches Unternehmen er einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 VO geltend machen kann (…vgl. BGH, Urt. v. 25.2.2016 - X ZR 35/15, RRa 2016, 183, Rn. 20 ff., und v. 12.2.2019 - X ZR 88/18, juris, Rn. 6;… ebenso LG Köln, Urt. v. 4.9.2018 - 11 S 265/17, RRa 2019, 29, Rn. 18 ff.;… LG Saarbrücken, Urt. v. 24.8.2018 - 10 S 122/17, RRa 2019, 27, Rn. 27 ff.; zuvor bereits AG Hannover, Urt. v. 21.6.2016 - 450 C 2336/16, RRa 2017, 144, Rn. 21 ff.;… AG Charlottenburg, Urt. v. 5.1.2017 - 203 C 441/16, RRa 2017, 126, Rn. 3 ff.).Insofern erscheint die Beschränkung auf eine bloße Rechtsberatung als lebensfremd (…i.E. ebenso LG Köln, Urt. v. 4.9.2018 - 11 S 265/17, RRa 2019, 29, Rn. 25; AG Hannover, Urt. v. 21.6.2016 - 450 C 2336/16, RRa 2017, 144, Rn. 23).
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