Rechtsprechung
| OLG Jena, 14.09.2005 - 9 W 466/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Anwaltshonorar; Anspruch auf Erstattung einer Termingebühr; Unterscheidung zwischen dem Gebührenanfall und der Erstattungsfähigkeit tatsächlich im Rechtsstreit entstandener Kosten; Entstehen von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gera - 2 O 1095/04
- OLG Jena, 14.09.2005 - 9 W 466/05
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02
Voraussetzungen der Vergleichsgebühr
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
Baseball-Caps
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- BGH, 27.02.2007 - XI ZB 38/05
Voraussetzungen der Terminsgebühr
Die in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertretene Gegenmeinung (vgl. OLG Jena AGS 2005, 516 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 2006, 932 und NJW 2006, 2196) überzeugt nicht.Gerade bei komplexen Sachverhalten und/oder mehreren Parallelverfahren kann es aber nach Sinn und Zweck der Vorschrift ausreichen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung abgeklärt und/oder unterschiedliche Vorstellungen über die Erledigung der Parallelfälle unter Einschluss des streitigen Verfahrens ausgetauscht werden (vgl. OLG Nürnberg OLGReport 2006, 536 f.; OVG Hamburg NJW 2006, 1543 f.;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Vorbem. 3 VV Rdn. 97; Hansens RVGReport 2005, 434;… Mayer, in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 2. Aufl. Vorbem. 3 Rdn. 50).
- BGH, 27.02.2007 - XI ZB 39/05
Voraussetzungen der Terminsgebühr
Die in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertretene Gegenmeinung (vgl. OLG Jena AGS 2005, 516 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 2006, 932 und NJW 2006, 2196) überzeugt nicht.Gerade bei komplexen Sachverhalten und/oder mehreren Parallelverfahren kann es aber nach Sinn und Zweck der Vorschrift ausreichen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung abgeklärt und/oder unterschiedliche Vorstellungen über die Erledigung der Parallelfälle unter Einschluss des streitigen Verfahrens ausgetauscht werden (vgl. OLG Nürnberg OLGReport 2006, 536 f.; OVG Hamburg NJW 2006, 1543 f.;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Vorbem. 3 VV Rdn. 97; Hansens RVGReport 2005, 434;… Mayer, in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 2. Aufl. Vorbem. 3 Rdn. 50).
- OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 55/05
Rechtsanwaltsgebühr: Voraussetzungen einer Terminsgebühr für eine …
Rn. 8 Die Bedenken des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena (Beschluss vom 14.09.2005 - 9 W 466/05 - gegen eine Berücksichtigung der (außergerichtlichen) Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren teilt der Senat nicht.Dass die Gesprächspartner demgegenüber bei der Besprechung vom 24.02.2005 die Absicht gehabt hätten, schon in dem Gespräch zu einem Ergebnis für den vorliegenden Rechtsstreit zu kommen, kann der Senat nicht feststellen (vgl. zu den Anforderungen für das Entstehen der Terminsgebühr ähnlich Thüringer Oberlandesgericht in Jena, Beschluss vom 14.09.2005 - 9 W 466/05 -, S. 5).
- OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 53/05
Rechtsanwaltsgebühr: Terminsgebühr für Besprechungen zur Verfahrenserledigung
Rn. 8 Die Bedenken des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena (Beschluss vom 14.09.2005 - 9 W 466/05 - gegen eine Berücksichtigung der (außergerichtlichen) Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren teilt der Senat nicht.Dass die Gesprächspartner demgegenüber bei der Besprechung vom 24.02.2005 die Absicht gehabt hätten, schon in dem Gespräch zu einem Ergebnis für den vorliegenden Rechtsstreit zu kommen, kann der Senat nicht feststellen (vgl. zu den Anforderungen für das Entstehen der Terminsgebühr ähnlich Thüringer Oberlandesgericht in Jena, Beschluss vom 14.09.2005 - 9 W 466/05 -, S. 5).
- OLG Naumburg, 28.12.2006 - 6 W 68/06
Erstattungsfähigkeit einer anwaltlichen Termins- und Einigungsgebühr bei …
Die Festsetzung einer anwaltlichen Terminsgebühr, die außergerichtlich nach Nr. 3104 und der Vorbemerkung 3 Abs. 3 zu Teil 3 VV RVG für die anwaltliche Mitwirkung an verfahrenserledigenden Besprechungen angefallen ist, scheitert nicht daran, dass die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten umstritten ist und hierdurch das Kostenfestsetzungsverfahren erschwert wird (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro, 2006, 192; entgegen OLG Jena, 9 W 466/05, AGS 2005, 516 und Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 104 Rn. 21 "Terminsgebühr").Der Senat teilt die abweichende Ansicht des OLG Jena (Beschluss vom 14. September 2005 - 9 W 466/05, AGS 2005, 516 ff., zitiert nach juris Rn. 8 f.) nicht, wonach die Einbeziehung der außergerichtlichen Terminsgebühr in das Kostenfestsetzungsverfahren regelmäßig nur dann in Betracht zu ziehen sei, wenn Anfall und Erstattungsfähigkeit im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens unstreitig seien.
- OLG Hamburg, 14.08.2006 - 8 W 110/06
Anwaltsgebühren für ein außergerichtliches Gespräch
Bei dieser Fallkonstellation hat auch das Thüringer Oberlandesgericht (Beschluss vom 14.9.22005, Az. 9 W 466/05, recherchiert bei Juris) ausnahmsweise die Einbeziehung außerprozessualer Umstände in das Festsetzungsverfahren für zulässig erachtet.
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