Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 8 W 527/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kostenfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr unter Berücksichtigung der Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche in einen gerichtlichen Vergleich
- Judicialis
RVG § 15 Abs. 3; ; RVG-VV Nr. 2300; ; RVG-VV Nr. 3100; ; RVG-VV Nr. 3101 Nr. 2; ; RVG-VV Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines späteren gerichtlichen Verfahrens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines späteren gerichtlichen Verfahrens
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 05.11.2008 - 6 O 180/07
- OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 8 W 527/08
Papierfundstellen
- RVGreport 2009, 103
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 8 W 527/08
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH/8. Zivilsenat, NJW 2008, 1323; BGH/6. und 8. Zivilsenat, JurBüro 2008, 468 und 469; BGH/4. Zivilsenat, AGS 2008, 377; BGH/9. Zivilsenat, NJW 2008, 3641) zur Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV; hier zuzüglich der Erhöhungsgebühr gem. Nr. 1008 RVG-VV) des gerichtlichen Verfahrens gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV besteht zwischen den Parteien zur Frage der grundsätzlichen Anrechnung und deren Höhe kein Streit, sondern lediglich zu Art und Weise dieser Anrechnung beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 RVG.Hierfür spricht außerdem, dass der BGH (u. a. BGH NJW 2007, 3500; BGH NJW 2008, 1323) klargestellt hat, dass sich allein die wegen desselben Gegenstands später anfallende Verfahrensgebühr infolge der Anrechnung reduziert durch den anrechenbaren Teil der zuvor entstandenen Geschäftsgebühr, die ihrerseits von der Anrechnung unangetastet bleibt.
- BGH, 25.09.2008 - IX ZR 133/07
Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die wegen vorzeitiger …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 8 W 527/08
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH/8. Zivilsenat, NJW 2008, 1323; BGH/6. und 8. Zivilsenat, JurBüro 2008, 468 und 469; BGH/4. Zivilsenat, AGS 2008, 377; BGH/9. Zivilsenat, NJW 2008, 3641) zur Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV; hier zuzüglich der Erhöhungsgebühr gem. Nr. 1008 RVG-VV) des gerichtlichen Verfahrens gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV besteht zwischen den Parteien zur Frage der grundsätzlichen Anrechnung und deren Höhe kein Streit, sondern lediglich zu Art und Weise dieser Anrechnung beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 RVG. - BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06
Verhältnis von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 8 W 527/08
Hierfür spricht außerdem, dass der BGH (u. a. BGH NJW 2007, 3500; BGH NJW 2008, 1323) klargestellt hat, dass sich allein die wegen desselben Gegenstands später anfallende Verfahrensgebühr infolge der Anrechnung reduziert durch den anrechenbaren Teil der zuvor entstandenen Geschäftsgebühr, die ihrerseits von der Anrechnung unangetastet bleibt. - BGH, 03.06.2008 - VI ZB 55/07
Verhältnis von wegen desselben Gegenstandes entstandener Geschäfts- und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 8 W 527/08
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH/8. Zivilsenat, NJW 2008, 1323; BGH/6. und 8. Zivilsenat, JurBüro 2008, 468 und 469; BGH/4. Zivilsenat, AGS 2008, 377; BGH/9. Zivilsenat, NJW 2008, 3641) zur Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV; hier zuzüglich der Erhöhungsgebühr gem. Nr. 1008 RVG-VV) des gerichtlichen Verfahrens gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV besteht zwischen den Parteien zur Frage der grundsätzlichen Anrechnung und deren Höhe kein Streit, sondern lediglich zu Art und Weise dieser Anrechnung beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 RVG. - BGH, 16.07.2008 - IV ZB 24/07
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 8 W 527/08
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH/8. Zivilsenat, NJW 2008, 1323; BGH/6. und 8. Zivilsenat, JurBüro 2008, 468 und 469; BGH/4. Zivilsenat, AGS 2008, 377; BGH/9. Zivilsenat, NJW 2008, 3641) zur Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV; hier zuzüglich der Erhöhungsgebühr gem. Nr. 1008 RVG-VV) des gerichtlichen Verfahrens gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV besteht zwischen den Parteien zur Frage der grundsätzlichen Anrechnung und deren Höhe kein Streit, sondern lediglich zu Art und Weise dieser Anrechnung beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 RVG.
- OLG München, 07.03.2012 - 11 WF 360/12
Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf eine …
Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden und ist dabei auf eine der entstandenen Verfahrensgebühren gleichzeitig eine Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnen, so ist zuerst die Anrechnung und dann die Prüfung der Kappungsgrenze des § 15 Abs. 3 RVG vorzunehmen (erst anrechnen, dann kürzen); dies gilt unabhängig davon, ob die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts sämtliche oder nur einen Teil der später rechtshängig gewordenen Ansprüche umfasst (in Fortführung von OLG Stuttgart vom 9.1.2009, JurBüro 2009, 246 und OLG Karlsruhe vom 3.2.2011, FamRZ 2011, 1682 ).Die abweichende Auffassung des OLG Stuttgart (JurBüro 2009, 246 [OLG Stuttgart 09.01.2009 - 8 W 527/08]) sei auf den streitigen Fall nicht übertragbar, da hier die Beschwerdeführerin auch außergerichtlich mit den nicht rechtshängigen Ansprüchen befasst gewesen sei.
b) Die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur nimmt bei außergerichtlicher Vorbefassung des Rechtsanwalts zuerst die Anrechnung der Geschäftsgebühr vor und erst danach die Vergleichsrechnung im Sinne von § 15 Abs. 3 RVG (OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.01.2009 - 8 W 527/08, JurBüro 2009, 246 [OLG Stuttgart 09.01.2009 - 8 W 527/08]; dem folgend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.2011 - 5 WF 220/10, FamRZ 2011, 1682 ; zustimmend Hansens, RVGreport 2009, 103; Enders, JurBüro 2009, 225 - ausführlich und aufgegliedert nach Umfang der außergerichtlichen Tätigkeit;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 19. Aufl., VV RVG Vorbem. 3 Rdn. 207 f.;… Mayer/Kroiß/Winkler, RVG , 4. Aufl., § 15 Rdn. 109;… Schneider, in: Anwaltskomm. RVG , 6. Aufl., § 15 Rdn. 230 ff.).
- AG Düsseldorf, 06.04.2016 - 42 C 73/15
Freistellung von der Pflicht zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren i.R.e. …
Rn. 41 Nach der vorherrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist zuerst die Anrechnung gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG durchzuführen und erst dann die Einhaltung der Kappungsgrenze des § 15 Abs. 3 RVG zu prüfen (OLG München NJW-RR 2012, 767; OLG Karlsruhe, Urteil v. 03.02.2011 - 5 WF 220/10; OLG Stuttgart RVGreport 2009, 103;… Gerold/Schmidt/Mayer, 21. Auflage 2013, § 15 RVG Rn. 87;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 21. Auflage 2013, VV RVG Vorb.Damit könne die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG nur in dem bereits geschmälerten Umfang im Rahmen des § 15 Abs. 3 RVG berücksichtigt werden, weil sie von vorne herein nur in dieser Höhe entstanden sei (OLG Karlsruhe, Urteil v. 03.02.2011 - 5 WF 220/10
; OLG Stuttgart RVGreport 2009, 103;… Mayer/Kroiß/Mayer, 6. Auflage 2013, VV RVG Vorb. 3 Rn. 128; Schneider, ZAP Fach 24, 1153).Die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 RVG würden also erst nach der Anrechnung vorliegen (OLG Stuttgart RVGreport 2009, 103).
Bezüglich der nicht rechtshängigen Ansprüche habe der Rechtsanwalt aber keinen vorgerichtlichen Aufwand entfaltet, so dass sich die Anrechnung gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG nicht auf die Verfahrensgebühr Nr. VV 3101 Nr. 2 RVG erstrecken dürfe (OLG München NJW-RR 2012, 767, 768; OLG Karlsruhe, Urteil v. 03.02.2011 - 5 WF 220/10; OLG Stuttgart RVGreport 2009, 103;… Riedel/Sußbauer/Ahlmann, 10. Auflage 2015, § 15 RVG Rn. 45).
- OLG Karlsruhe, 03.02.2011 - 5 WF 220/10
Höhe der Verfahrensgebühr bei Erledigung bislang nicht rechtshängiger Ansprüche …
Die Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG hat gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die wegen desselben Gegenstandes später anfallende Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG zu erfolgen vor der Ermittlung der Verfahrensgebühr gemäß § 15 Abs. 3 RVG und nicht auf diese (Leitsatz OLG Stuttgart, JurBüro 2009, 246 ). - LAG Schleswig-Holstein, 23.12.2019 - 2 Ta 100/19
Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr nach RVG VV Nr. 2503 Abs 2 - …
Richtigerweise ist erst die Geschäftsgebühr auf die Gebühr nach VV RVG 3100 anzurechnen und sodann zu ermitteln, ob die Kappungsgrenze des § 15 Abs. 3 RVG überschritten wird (OLG München, BeckRS 2012, 5995; OLG Karlsruhe, AGS 2011, 165; OLG Stuttgart AGS 2009, 56; Enders. JurBüro 2009, 225, 351;… Riedel/Süßbauer/Ahlmann, RVG, 10. Aufl., § 15 Rn. 45;… Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 24. Aufl., § 15 RN. 97). - AG Berlin-Mitte, 03.07.2015 - 124 C 30/14
Rechtsschutzversicherung - Schadenminderungspflicht bei Mandatierung eines …
Nach überzeugender Auffassung (vgl. für die Argumentation, die hier nicht im Einzelnen wiedergegeben werden soll OLG Stuttgart, Beschl. vom 09.01.2009 - 8 W 527/08 Rn. 8 ff. bei juris) ist der anrechenbare Teil der Geschäftsgebühr (vorliegend 0, 65) von der 1, 3 Verfahrensgebühr in Abzug zu bringen und erst dann nach § 15 Abs. 3 RVG vorzugehen.
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