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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 09.12.2008

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 11.03.2009 - Ws 393/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20168
OLG Braunschweig, 11.03.2009 - Ws 393/08 (https://dejure.org/2009,20168)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.03.2009 - Ws 393/08 (https://dejure.org/2009,20168)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. März 2009 - Ws 393/08 (https://dejure.org/2009,20168)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Auslagenpauschale, Strafvollstreckungsverfahren; Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15 Abs. 2 S. 2; RVG -VV Nr. 7002
    Anfall und Erstattungsfähigkeit einer weiteren Telekommunikationspauschale im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Berücksichtigung der Auslagenpauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 7002 VV RVG, § 15 RVG
    Das Strafvollstreckungsverfahren und die Beschwerde gegen die Entscheidung in diesem Verfahren bilden zwei Angelegenheiten. Es entstehen zwei Auslagenpauschalen.

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Auslagen im Strafvollstreckungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2009, 311
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 14.07.2005 - 1 Ws 285/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung für Beschwerde in Strafvollstreckungssachen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.03.2009 - Ws 393/08
    Zu diesen Gebühren gehört auch die Auslagenpauschale (ebenso OLG Schleswig, AGS 2005, 444 [OLG Schleswig 14.07.2005 - 1 Ws 285/05], ohne weitere Begründung).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8258
OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08 (https://dejure.org/2008,8258)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.12.2008 - 2 W 266/08 (https://dejure.org/2008,8258)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 2 W 266/08 (https://dejure.org/2008,8258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühren: Höhe der Auslagenpauschale in einer Beratungshilfesache

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 6 RVG; § 55 RVG; § 56 RVG; Nr. 7002 VV RVG; § 26 S. 2 BRAGO; § 133 S. 2 BRAGO
    Berechnungsgrundlage der Telekommunikationspauschale nach Nr. 7002 Vergütungsverzeichnis zum Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (VV RVG) des in einer Beratungshilfesache tätigen Rechtsanwalts i.R. einer Beschwerde; Zulässigkeit von fiktiven ...

  • Judicialis

    VV-RVG Nr. 7002

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 7002
    Höhe der Telekommunikationspauschale im Rahmen der Beratungshilfe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Berechnungsgrundlage der Telekommunikationspauschale nach Nr. 7002 Vergütungsverzeichnis zum Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (VV RVG) des in einer Beratungshilfesache tätigen Rechtsanwalts i.R. einer Beschwerde; Zulässigkeit von fiktiven ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2009, 311
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 20.06.2008 - 13 W 882/08

    Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Bemessung der Telekommunikationspauschale

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08
    Sämtliche bisher mit dieser Rechtsfrage befassten Oberlandesgerichte vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass sich die Pauschale nach Nr. 7002 VV-RVG bei einer Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe nach den tatsächlich entstandenen Gebühren richtet und nicht nach den fiktiven Gebühren eines Wahlanwaltes (vgl. OLG Düsseldorf, RVG-Report 2007, 467. OLG Bamberg JurBüro 2007, 645. OLG Nürnberg MDR 2008, 1003.
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZR 55/03

    Anforderungen an die Form einer Honorarvereinbarung mit einem Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08
    Nachdem der Gebührentatbestand der Nr. 7002 VV-RVG allgemein auf "Gebühren" abstellt und nicht zweifelhaft ist, dass auch die Beratungshilfegebühren Gebühren in diesem Sinne sind, bedurfte es einer klarstellenden Regelung nicht (vgl. Norbert Schneider, Anm. zu OLG Dresden AGS 2008, 60).
  • OLG Dresden, 11.09.2008 - 3 W 932/08

    Höhe der Auslagenpauschale des Beratungshilfeanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08
    OLG Dresden AGS 2008, 559).
  • OLG Bamberg, 29.08.2007 - 4 W 74/07
    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08
    Sämtliche bisher mit dieser Rechtsfrage befassten Oberlandesgerichte vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass sich die Pauschale nach Nr. 7002 VV-RVG bei einer Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe nach den tatsächlich entstandenen Gebühren richtet und nicht nach den fiktiven Gebühren eines Wahlanwaltes (vgl. OLG Düsseldorf, RVG-Report 2007, 467. OLG Bamberg JurBüro 2007, 645. OLG Nürnberg MDR 2008, 1003.
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