Rechtsprechung
| BFH, 07.09.2010 - VI E 3/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Keine Anfechtung der Kostengrundentscheidung mit der Erinnerung
- openjur.de
Keine Anfechtung der Kostengrundentscheidung mit der Erinnerung
- Bundesfinanzhof
GKG § 66
Keine Anfechtung der Kostengrundentscheidung mit der Erinnerung - rechtsinformationen.bund.de
Keine Anfechtung der Kostengrundentscheidung mit der Erinnerung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 GKG
Keine Anfechtung der Kostengrundentscheidung mit der Erinnerung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 GKG
Keine Anfechtung der Kostengrundentscheidung mit der Erinnerung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 66 GKG
Keine Anfechtung der Kostengrundentscheidung mit der Erinnerung - datenbank.nwb.de
Einwendungen gegen die Kostenentscheidung eines Beschlusses wegen der Nichtzulassung der Revision können im Erinnerungsverfahren nicht geltend gemacht werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RVGreport 2011, 40
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.12.1997 - II ZR 139/96
Einwendungen gegen den Kostenansatz
Auszug aus BFH, 07.09.2010 - VI E 3/10
Eine Anfechtung dieser Entscheidung ist mit der Erinnerung nicht zulässig (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Dezember 1997 II ZR 139/96, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1998, 503, sowie BFH-Beschluss vom 17. Februar 1994 VII E 3/93, BFH/NV 1994, 819). - BFH, 09.08.1988 - VII E 4/88
Prozeßkostenhaftung - Mehrere Beteiligte - Kostenänderung - Haftung nach …
Auszug aus BFH, 07.09.2010 - VI E 3/10
Sowohl der Kostenbeamte als auch das Gericht, das über die Erinnerung zu entscheiden hat, sind an die gerichtliche Kostenlastentscheidung gebunden (BFH-Beschluss vom 9. August 1988 VII E 4/88, BFHE 154, 307, BStBl II 1989, 46). - BFH, 17.02.1994 - VII E 3/93
Festsetzung eines Streitwertes und Behandlung als Gesamtschuldner
Auszug aus BFH, 07.09.2010 - VI E 3/10
Eine Anfechtung dieser Entscheidung ist mit der Erinnerung nicht zulässig (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Dezember 1997 II ZR 139/96, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1998, 503, sowie BFH-Beschluss vom 17. Februar 1994 VII E 3/93, BFH/NV 1994, 819).
- BFH, 13.09.2012 - X E 5/12
Keine Degression der Gerichtsgebühren durch Verbindung von Verfahren
Sowohl der Kostenbeamte als auch der über die Erinnerung entscheidende Spruchkörper sind an die gerichtliche Kostengrundentscheidung gebunden (BFH-Beschluss vom 7. September 2010 VI E 3/10, BFH/NV 2010, 2294, m.w.N.). - BFH, 22.06.2015 - X E 14/15
Nichtanforderung einer Vollmacht beim Auftreten eines Rechtsanwalts keine …
Sowohl der Kostenbeamte als auch der über die Erinnerung entscheidende Spruchkörper sind an die gerichtliche Kostengrundentscheidung gebunden (BFH-Beschluss vom 7. September 2010 VI E 3/10, BFH/NV 2010, 2294, m.w.N.). - FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23
Erinerrung gegen die Kostenrechnungen
Sowohl der Kostenbeamte als auch der über die Erinnerung entscheidende Spruchkörper sind an die gerichtliche Kostengrundentscheidung gebunden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 07.09.2010 - VI E 3/10, BFH/NV 2010, 2294;… vom 22.06.2015 - X E 14/15, BFH/NV 2015, 1419). - VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/15
Gerichtskostenpflichtigkeit einer auf die Gewährung von Zuwendungen aus dem …
BGH RVGreport 2011, 399 ; 2006, 77; JurBüro 2008, 43 ; BFH RVGreport 2011, 40 ; OLG Koblenz JurBüro 1993, 425 ; OLG München JurBüro 1994, 112 ; Oestreich/Hellstab/Trenkle, GKG-Kommentar, § 66 Rn. 42; LSG München, Beschl. v. 4.6.2014 - L 15 SF 129/14 E.
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