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   OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 17 U 76/02   

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https://dejure.org/2002,13953
OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 17 U 76/02 (https://dejure.org/2002,13953)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.2002 - 17 U 76/02 (https://dejure.org/2002,13953)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 17 U 76/02 (https://dejure.org/2002,13953)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdE 2003, 74
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 17 U 76/02
    Eine Vertragsergänzung kommt in Betracht, wenn die Parteien den Vertrag planwidrig unvollständig geschlossen haben und diese Lücke - ausgehend von dem im Vertrag enthaltenen Regelungsplan der Parteien - nach Treu und Glauben zu schließen ist (vgl. BGHZ 77, 301, 304; Staudinger/Roth § 157 BGB Rdnr. 4 mwN).
  • BGH, 05.06.1970 - I ZR 131/68

    Krankenkassenrabatt der Apotheken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 17 U 76/02
    Eine ergänzende Auslegung ist auch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich (BGHZ 54, 115; 119, 325), zu Gunsten des Verwenders aber wegen seiner Formulierungsverantwortung nur ausnahmsweise.
  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 90/02

    Zur Abwälzung erhöhter Kosten durch staatliche Förderung erneuerbarer Energien

    Das gleiche gilt für die Zahlungspflicht der Netzbetreiber nach dem EEG und KWK-G, die nunmehr feste Mindestvergütungen für den eingespeisten Strom sowie eine gesonderte Ausgleichsregelung unter den Netzbetreibern bestimmt haben, da auch hier Zahlungen nicht an eine öffentliche Einrichtung, sondern an den Betreiber der Kraftwerke mit Einsatz regenerativer Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen (so auch OLG Düsseldorf, RdE 2003, 74, 75; Gent, RdE 2001, 50, 54; Ebel, Energiewirtschaftliche Tagesfragen 2001, 812, 814; so auch Büdenbender, Energiewirtschaftliche Tagesfragen 2001, 298, 308).
  • BGH, 16.12.2014 - EnZR 81/13

    KWKG-Belastungsausgleich - Stromversorgung eines Objektnetzbetreibers: Berechnung

    Die Gegenmeinung lehnt dies ab und hält eine besondere vertragliche (Preiserhöhungs-)Vereinbarung für erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf, RdE 2003, 74, 76; Salje, KWKG 2002, 2. Aufl., § 9 Rn. 135 ff.; ders. in Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung, Stand: Juli 2014, § 9 KWKG Rn. 135 ff.).
  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 310/02

    Zur Abwälzung erhöhter Kosten durch staatliche Förderung erneuerbarer Energien

    Zur Begründung hat das Berufungsgericht, dessen Urteil in RdE 2003, 74 abgedruckt ist, ausgeführt, das Landgericht habe zu Recht erkannt, daß die Klägerin den Anspruch auf Mehrvergütung ihrer Stromlieferungen nicht aus dem Vertrag vom 15./29. Oktober 1990 unter Berücksichtigung des Anpassungsvertrages vom 30. August/14. September 1999 herleiten könne.
  • OLG Frankfurt, 15.10.2013 - 11 U 48/12

    Belastungsausgleich nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

    Der Senat folgt allerdings der Auffassung des Oberlandesgericht Düsseldorf [Urt. v. 10.10.2002 - 17 U 76/02, vorgelegt als Anlage B 13 - GA 131 ff], dass § 9 Abs. 7 KWKG dem jeweiligen Netzbetreiber keinen unmittelbaren gesetzlichen Zahlungsanspruch gibt, sondern lediglich eine Berechtigung zur vertraglichen Weitergabe des KWK-Zuschlags darstellt.
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