Rechtsprechung
| BGH, 25.04.2017 - EnVR 57/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH
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Festsetzung der Erlösobergrenzen im Gasverteilernetz: Darlegungslast des Netzbetreibers hinsichtlich der Betriebsnotwendigkeit seines Umlaufvermögens; Verzinsung des negativen Eigenkapitals; Bemessungsgrundlage für die Berechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer; ...
- rechtsprechung-im-internet.de
SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH
§ 4 Abs 5 GasNEV, § 7 Abs 1 GasNEV, § 7 Abs 3 GasNEV, § 7 Abs 4 GasNEV, § 8 GasNEV
Festsetzung der Erlösobergrenzen im Gasverteilernetz: Darlegungslast des Netzbetreibers hinsichtlich der Betriebsnotwendigkeit seines Umlaufvermögens; Verzinsung des negativen Eigenkapitals; Bemessungsgrundlage für die Berechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer; ... - IWW
§ 24 ARegV, § 6 Abs. 3 ARegV, § ... 7 GasNEV, § 6 Abs. 2 ARegV, § 5 ARegV, § 7 Abs. 1 Satz 2 GasNEV, § 7 Abs. 2 GasNEV, § 6 Abs. 1 ARegV, § 5 Abs. 2 ARegV, § 7 Abs. 1 GasNEV, § 4 Abs. 5 GasNEV, § 7 Abs. 4 Satz 1 GasNEV, § 7 Abs. 7 GasNEV, § 7 Abs. 1 Satz 5 GasNEV, § 7 Abs. 4 Satz 2 GasNEV, § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GasNEV, § 8 GasNEV, § 90 Satz 1 und 2 EnWG, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG, § 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Konkreter Vortrag des Netzbetreibers zur Betriebsnotwendigkeit seines Umlaufvermögens; Anerkennung eines Pauschalbetrages durch die Bundesnetzagentur anhand der Errechnung der anerkannten Netzkosten; Korrektur der Bilanzwerte des Umlaufvermögens nach dem Maßstab der ...
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Zum Zinssatz auf negativ überschießendes Kapital und Besonderheiten des Basisjahres
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Konkreter Vortrag des Netzbetreibers zur Betriebsnotwendigkeit seines Umlaufvermögens; Anerkennung eines Pauschalbetrages durch die Bundesnetzagentur anhand der Errechnung der anerkannten Netzkosten; Korrektur der Bilanzwerte des Umlaufvermögens nach dem Maßstab der ...
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Festsetzung der Erlösobergrenzen im Gasverteilernetz: Darlegungslast des Netzbetreibers hinsichtlich der Betriebsnotwendigkeit seines Umlaufvermögens; Verzinsung des negativen Eigenkapitals; Bemessungsgrundlage für die Berechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer; ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verzinsung negativen Eigenkapitals bei Pächter eines Gasverteilernetzes
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 16/13
- BGH, 25.04.2017 - EnVR 57/15
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 728
- RdE 2017, 340
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.03.2009 - EnVR 79/07
SWU Netze
Auszug aus BGH, 25.04.2017 - EnVR 57/15
Diese Vorgehensweise enthebt den Netzbetreiber nicht davon, die Gründe für die Betriebsnotwendigkeit im konkreten Fall darzulegen, wenn er die Berücksichtigung eines höheren Werts anstrebt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. März 2009 - EnVR 79/07, RdE 2010, 19 Rn. 20 ff. - SWU Netze;… Beschluss vom 10. November 2015 - EnVR 26/14, RdE 2016, 70 Rn. 20 - Stadtwerke Freudenstadt II).Auch hierfür bedarf es jedoch konkreten, auf den jeweiligen Einzelfall bezogenen Vorbringens des Netzbetreibers (BGH RdE 2010, 19 Rn. 33 - SWU Netze).
Ergibt sich dabei beim Pächter eine höhere Obergrenze für die Netzkosten als beim Verpächter, muss die anzusetzende Pacht so weit reduziert werden, dass diese Differenz nicht mehr auftritt (BGH RdE 2010, 19 Rn. 43 - SWU Netze).
Wenn das betriebsnotwendige Eigenkapital im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 2 GasNEV beim Netzbetreiber aufgrund der Gebrauchsüberlassung niedriger ist als das Abzugskapital, ist für die kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals deshalb ein negativer Wert anzusetzen (BGH RdE 2010, 19 Rn. 44 - SWU Netze).
Rn. 41 Wie auch die Betroffene im Ansatz nicht verkennt, befasst sich der Beschluss des Senats vom 3. März 2009 (RdE 2010, 19 Rn. 39 ff. - SWU Netze) lediglich mit der Frage, ob für negatives Eigenkapital dem Grunde nach Zinsen anzusetzen sind, nicht aber mit der Zinshöhe.
Rn. 42 Der Senat hat zwar ausgeführt, ein von der Verzinsung des negativen Eigenkapitals abweichendes Ergebnis träte auch dann nicht ein, wenn das überschießende Abzugskapital alternativ bei dem Netzeigentümer in Ansatz gebracht würde, weil letzteres zu einer Reduzierung des berücksichtigungsfähigen Pachtzinses führen würde (BGH RdE 2010, 19 Rn. 45 - SWU Netze).
Damit trägt der Verordnungsgeber dem Umstand Rechnung, dass es nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, wenn Unternehmen langfristig eine Eigenkapitalquote von mehr als 40% aufweisen (BGH RdE 2010, 19 Rn. 15 - SWU Netze;… Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 35/07, RdE 2008, 341 Rn. 65 - Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße).
- BGH, 10.11.2015 - EnVR 26/14
Verfahren der Landesregulierungsbehörde über die Festlegung von …
Auszug aus BGH, 25.04.2017 - EnVR 57/15
Eine Bereinigung der Eigenkapitalverzinsung um die Gewerbesteuer ("Im-Hundert-Rechnung") ist nach § 8 GasNEV ausgeschlossen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 10. November 2015, EnVR 26/14, RdE 2016, 70 - Stadtwerke Freudenstadt II).Diese Vorgehensweise enthebt den Netzbetreiber nicht davon, die Gründe für die Betriebsnotwendigkeit im konkreten Fall darzulegen, wenn er die Berücksichtigung eines höheren Werts anstrebt (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 3. März 2009 - EnVR 79/07, RdE 2010, 19 Rn. 20 ff. - SWU Netze; Beschluss vom 10. November 2015 - EnVR 26/14, RdE 2016, 70 Rn. 20 - Stadtwerke Freudenstadt II).
Vielmehr hätte die Betroffene ungeachtet des von der Bundesnetzagentur gewählten Ansatzes ihr Umlaufvermögen im Einzelnen aufschlüsseln und dessen Betriebsnotwendigkeit aufzeigen müssen (vgl. BGH RdE 2016, 70 Rn. 20 - Stadtwerke Freudenstadt II).
Beides führt zu dem der Systematik von § 7 GasNEV entsprechenden Ergebnis, dass die Rückstellungen nicht wie Eigenkapital verzinst werden (BGH RdE 2016, 70 Rn. 31 - Stadtwerke Freudenstadt II).
Vielmehr gehört es zum regelmäßigen Geschäftsbetrieb, dass jedes Jahr wiederkehrend sowohl Zuführungen zu den Rückstellungen als auch Auflösungen von Rückstellungen vorgenommen werden (BGH RdE 2016, 70 Rn. 36 - Stadtwerke Freudenstadt II).
Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen Rückstellungen für das Regulierungskonto in die Verzinsung des Eigenkapitals nicht einbezogen werden, weil sie der Sache nach einen "unfreiwillig gewährten Kredit der Netznutzer an den Netzbetreiber" darstellen (BGH RdE 2016, 70 Rn. 32 - Stadtwerke Freudenstadt II).
Rn. 59 Wie auch die Betroffene nicht verkennt, hat der Senat an anderer Stelle bereits entschieden und näher begründet, dass eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage mit Rücksicht auf die in den Zinsbetrag bereits eingerechnete Gewerbesteuer nicht in Betracht kommt, weil die Gasnetzentgeltverordnung insoweit einen rein kalkulatorischen Berechnungsansatz vorsieht (BGH RdE 2016, 70 Rn. 44 ff. - Stadtwerke Freudenstadt II).
- OLG Schleswig, 10.03.2016 - 16 Kart 3/14
Bestimmung der Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Gas: Bemessung …
Auszug aus BGH, 25.04.2017 - EnVR 57/15
Rn. 15 b) Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts (ebenso insoweit: OLG Schleswig, Beschluss vom 10. März 2016 - 16 Kart 3/14, EnWZ 2016, 370, juris Rn. 90) hat die Betroffene einen Rechtsfehler zu ihren Lasten auch nicht durch ihr Vorbringen aufgezeigt, als Obergrenze sei nicht ein Zwölftel der anerkannten Netzkosten, sondern ein Zwölftel des Jahresumsatzes anzusetzen.Rn. 60 Die hiergegen von der Betroffenen und einem Teil der Instanzrechtsprechung (OLG Schleswig EnWZ 2016, 370, juris Rn. 155 ff.) erhobenen Einwendungen vermögen nicht zu überzeugen.
- BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07
Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße
Auszug aus BGH, 25.04.2017 - EnVR 57/15
Damit trägt der Verordnungsgeber dem Umstand Rechnung, dass es nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, wenn Unternehmen langfristig eine Eigenkapitalquote von mehr als 40% aufweisen (…BGH RdE 2010, 19 Rn. 15 - SWU Netze; Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 35/07, RdE 2008, 341 Rn. 65 - Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße). - BGH, 07.04.2009 - EnVR 6/08
Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar
Auszug aus BGH, 25.04.2017 - EnVR 57/15
Aus der Beschränkung der kalkulatorischen Verzinsung auf das betriebsnotwendige Eigenkapital ergibt sich vielmehr, dass die Bilanzwerte gerade nicht ohne weiteres übernommen werden dürfen (BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - EnVR 6/08, RdE 2010, 25 Rn. 44 - Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar). - BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10
EnBW Regional AG
Auszug aus BGH, 25.04.2017 - EnVR 57/15
Unberücksichtigt zu bleiben haben Kosten nach § 6 Abs. 3 ARegV a.F. nur, soweit sie dem Grunde oder der Höhe nach auf einer Besonderheit des Geschäftsjahres beruhen, auf das sich die Kostenprüfung bezieht (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - EnVR 48/10, RdE 2011, 308 Rn. 17 f. - EnBW Regional AG).
- OLG Düsseldorf, 04.07.2018 - 3 Kart 82/15
Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes
Auch in seiner neueren Rechtsprechung (Beschluss vom 27.04.2017, EnVR 57/15 - SWL-Verteilungsnetzgesellschaft mbH -, Rn. 22 juris) betont der Bundesgerichtshof, dass die in § 6 Abs. 1 ARegV vorgesehene Heranziehung der Kosten eines bestimmten Geschäftsjahres als Grundlage für die Festlegung der Erlösobergrenzen auf der Erwägung beruht, dass die Kostenstruktur in aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren in der Regel im Wesentlichen gleich sein dürfte.Rn. 85 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 27.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 63 juris, SWL-Verteilungsnetzgesellschaft mbH für Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten) ist insoweit unerheblich, ob es in allen einzelnen Jahren jeweils zu Neuanschaffungen kommt.
Gleiches gilt für den Umstand, dass die Bundesnetzagentur als Bezugsgröße für die Bestimmung des Pauschalwerts auf die anerkannten Netzkosten und nicht auf die Umsatzerlöse zurückgreift (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.11.2015, EnVR 26/14, Rn. 21 juris und vom 25.04.2017, EnVR 57/15 Rn. 13 juris).
Eine konsolidierte Betrachtung, die nach Ansicht der Betroffenen dazu führen müsste, dass für die Betroffene mindestens die Eigenkapitalverzinsung anzuerkennen wäre wie sich bei einer konsolidierten Betrachtung der Vermögens- und Kapitalwerte der Betroffenen und der A. ergäbe, ist nicht geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH -, Rn. 32 ff. juris;… sowie vorhergehend Senat, Beschlüsse vom 11.11.2015, VI-3 Kart 16/13 (V) Rn. 111 ff. bei juris, VI-3 Kart 117/14, Rn. 35 ff. juris und VI-3 Kart 94/14, Rn. 73 ff. juris, jeweils für den Gasbereich).
Der Entscheidung könne aber nicht entnommen werden, dass die Berücksichtigung von Abzugskapital auf Seiten des Netzbetreibers stets nur in dem Umfang zu einer Reduzierung der Eigenkapitalverzinsung führen dürfe, der anfiele, wenn der Netzeigentümer das Netz selbst betreiben würde (BGH, Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH -, Rn. 42 juris).
Mit den gegen diese Rechtsprechung erhobenen Einwendungen hat sich der Bundesgerichtshof befasst und diese abgelehnt (BGH, Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15- SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH -, Rn. 58 ff. juris).
- OLG Düsseldorf, 12.09.2018 - 3 Kart 210/15
Anerkennungsfähigkeit von Personalzusatzkosten dritter Unternehmen als dauerhaft …
Auch der Bundesgerichtshof gehe in seiner neueren Rechtsprechung (Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15) davon aus, dass den maßgeblichen Ausgangspunkt für die Berechnung die Kosten des Netzbetreibers bildeten und diese um diejenigen Bestandteile zu bereinigen seien, die bei einem nicht entflochtenen Netzbetreiber nicht anfielen.Die Umstände, aus denen sich die Betriebsnotwendigkeit ergibt, hat der Netzbetreiber im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten darzulegen und zu beweisen (BGH, Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 14 juris;… Beschluss vom 10.11.2015, EnVR 26/14, Rn. 20 juris m.w.N.).
Gelingt ihm dies nicht, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Wert des betriebsnotwendigen Umlaufvermögens des Netzbetreibers höher ist als der von der Bundesnetzagentur angesetzte Betrag und es fehlt an einer Beschwer (BGH, Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 16 juris).
Unter Beachtung der vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze begegnet es keinen Bedenken, dass die Bundesnetzagentur nicht nur die liquiden Mittel, sondern auch den Forderungsbestand als Bestandteil des Umlaufvermögens auf 1/12 gekürzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 13 juris).
Gleiches gilt für den Umstand, dass die Bundesnetzagentur als Bezugsgröße für die Bestimmung des Pauschalwerts auf die anerkannten Netzkosten und nicht auf die Umsatzerlöse zurückgreift (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 15 f. juris;… Beschluss vom 10.11.2015, EnVR 26/14, Rn. 21 juris).
Eine konsolidierte Betrachtung, die nach Ansicht der Betroffenen dazu führen müsste, dass für die Betroffene mindestens die Eigenkapitalverzinsung anzuerkennen wäre, wie sich bei einer konsolidierten Betrachtung der Vermögens- und Kapitalwerte der Betroffenen und der Verpächterin ergäbe, ist nicht geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 32 ff. juris - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH - sowie vorhergehend Senat, Beschlüsse vom 11.11.2015, VI-3 Kart 16/13 (V), Rn. 111 ff. juris, VI-3 Kart 117/14, Rn. 35 ff. juris und VI-3 Kart 94/14, Rn. 73 ff. juris, jeweils für den Gasbereich).
Der Entscheidung könne aber nicht entnommen werden, dass die Berücksichtigung von Abzugskapital auf Seiten des Netzbetreibers stets nur in dem Umfang zu einer Reduzierung der Eigenkapitalverzinsung führen dürfe, der anfiele, wenn der Netzeigentümer das Netz selbst betreiben würde (BGH, Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH -, Rn. 42 juris).
Mit den gegen diese Rechtsprechung erhobenen Einwendungen hat sich der Bundesgerichtshof befasst und diese abgelehnt (BGH, Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 58 ff. juris - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
- BGH, 25.04.2023 - EnVR 35/21
Negativer Kapitalkostenabzug - Ermittlung des Kapitalkostenabzugs im Rahmen der …
Rn. 11 b) Dieses Vorgehen steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach in Verpachtungsfällen negatives Eigenkapital bei der Verzinsung zu berücksichtigen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - EnVR 79/07, RdE 2010, 19 Rn. 39 bis 46 - SWU Netze; vom 25. April 2017 - EnVR 57/15, RdE 2017, 340 Rn. 33 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).Damit soll verhindert werden, dass insbesondere innerhalb eines Konzerns durch die Vereinbarung überhöhter Pachtzinsen für den Netznutzer höhere Netzentgelte entstehen (BGH, RdE 2017, 340 Rn. 34 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
Hierzu hat eine kalkulatorische Berechnung sowohl beim Verpächter als auch beim Pächter stattzufinden, und soweit sich dabei beim Pächter eine höhere Obergrenze für die Netzkosten als beim Verpächter ergibt, muss die anzusetzende Pacht so weit reduziert werden, dass diese Differenz nicht mehr auftritt (…vgl. BGH, RdE 2010, 19 Rn. 43 - SWU Netze; RdE 2017, 340 Rn. 35 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
Wenn das betriebsnotwendige Eigenkapital im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 2 StromNEV beim Netzbetreiber aufgrund der Gebrauchsüberlassung niedriger ist als das Abzugskapital, ist für die kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals deshalb ein negativer Wert anzusetzen (BGH, RdE 2017, 340 Rn. 36 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
Rn. 12 Des Weiteren hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass allein die Verzinsung des negativen Eigenkapitals mit dem in § 7 Abs. 4 Satz 1 StromNEV vorgesehenen Zinssatz für die zum Eigenkapital gehörenden Neuanlagen dem Zweck des § 4 Abs. 5 StromNEV entspricht (BGH, RdE 2017, 340 Rn. 48 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2019 - EnVR 52/18, RdE 2019, 456 Rn. 100 - Eigenkapitalzinssatz II).
Die Zinssätze für den überschießenden Anteil des Eigenkapitals und für Altanlagen betreffen demgegenüber Ausnahmekonstellationen und können deshalb nur dann herangezogen werden, wenn die darin vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind oder zumindest eine damit vergleichbare Konstellation vorliegt, was bei negativem Eigenkapital nicht der Fall ist (BGH, RdE 2017, 340 Rn. 51 bis 57 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
Rn. 15 (1) Durch den um die durchschnittliche Preisänderungsrate gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 StromNEV gegenüber Neuanlagen reduzierten Zinssatz für Altanlagen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Eigenkapitalanteil von Altanlagen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StromNEV zu Tagesneuwerten zu berechnen ist, die Preisänderungsrate also schon im Ausgangswert Niederschlag findet (vgl. BGH, RdE 2017, 340 Rn. 56 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
Der Verordnungsgeber ist bei dem in § 7 Abs. 7 StromNEV vorgesehenen niedrigeren Zinssatz davon ausgegangen, dass es nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, wenn Unternehmen langfristig eine Eigenkapitalquote von mehr als 40 % aufweisen (…vgl. BGH, RdE 2010, 19 Rn. 15 - SWU Netze; RdE 2017, 340 Rn. 54 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
Eine Gleichsetzung von negativem Eigenkapital mit Fremdkapital scheidet deshalb aus - unabhängig davon, in welchem Verhältnis der Betrag des negativen Eigenkapitals zum Gesamtwert des betriebsnotwendigen Vermögens steht (BGH, RdE 2017, 340 Rn. 55 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
Rn. 31 dd) Wie auch die Betroffene nicht in Frage stellt, ist der Kapitalkostenabzug in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur getrennten Betrachtung der Vermögenssphären von Netzbetreiber und Verpächter (BGH, RdE 2017, 340 Rn. 45 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH;… Beschluss vom 17. Oktober 2017 - EnVR 23/16, RdE 2018, 77 Rn. 37- SW Kiel Netz GmbH) für diese jeweils einzeln zu bestimmen (…vgl. BR-Drucks. 296/16, S. 33).
- BGH, 09.07.2019 - EnVR 41/18
Eigenkapitalzinssatz für Gas- und Elektrizitätsnetze
Rn. 99 (3) Aus der von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidung des Senats vom 25. April 2017 (EnVR 57/15, RdE 2017, 340 Rn. 56 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH) ergibt sich nichts Abweichendes.Maßgeblich ist also nicht der verbreitet als zutreffend angesehene "Im-Hundert-Satz", sondern der von der Bundesnetzagentur angewendete "Vom-Hundert-Satz" (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - EnVR 57/15, RdE 2017, 340 Rn. 58 ff. - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
Rn. 136 Diese Beurteilung beruht auf der Erwägung, dass die Eigenkapitalverzinsung nach den besonderen Regeln in § 7 StromNEV zu errechnen ist und hierbei der tatsächlich anfallenden Gewerbesteuer keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (BGH RdE 2017, 340 Rn. 60 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
- BGH, 09.07.2019 - EnVR 52/18
Eigenkapitalzinssatz für Gas- und Elektrizitätsnetze
Rn. 99 (3) Aus der von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidung des Senats vom 25. April 2017 (EnVR 57/15, RdE 2017, 340 Rn. 56 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH) ergibt sich nichts Abweichendes.Maßgeblich ist also nicht der verbreitet als zutreffend angesehene "Im-Hundert-Satz", sondern der von der Bundesnetzagentur angewendete "Vom-Hundert-Satz" (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - EnVR 57/15, RdE 2017, 340 Rn. 58 ff. - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
Rn. 138 Diese Beurteilung beruht auf der Erwägung, dass die Eigenkapitalverzinsung nach den besonderen Regeln in § 7 GasNEV zu errechnen ist und hierbei der tatsächlich anfallenden Gewerbesteuer keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (BGH RdE 2017, 340 Rn. 60 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
- BGH, 25.04.2023 - EnVR 32/21
Festlegung der Erlösobergrenze für Gasverteilernetz durch Bundesnetzagentur - …
Rn. 12 b) Dieses Vorgehen steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach in Verpachtungsfällen negatives Eigenkapital bei der Verzinsung zu berücksichtigen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - EnVR 79/07, RdE 2010, 19 Rn. 39 bis 46 - SWU Netze; vom 25. April 2017 - EnVR 57/15, RdE 2017, 340 Rn. 33 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).Damit soll verhindert werden, dass insbesondere innerhalb eines Konzerns durch die Vereinbarung überhöhter Pachtzinsen für den Netznutzer höhere Netzentgelte entstehen (BGH, RdE 2017, 340 Rn. 34 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
Hierzu hat eine kalkulatorische Berechnung sowohl beim Verpächter als auch beim Pächter stattzufinden, und soweit sich dabei beim Pächter eine höhere Obergrenze für die Netzkosten als beim Verpächter ergibt, muss die anzusetzende Pacht so weit reduziert werden, dass diese Differenz nicht mehr auftritt (…vgl. BGH, RdE 2010, 19 Rn. 43 - SWU Netze; RdE 2017, 340 Rn. 35 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
Wenn das betriebsnotwendige Eigenkapital im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 2 GasNEV beim Netzbetreiber aufgrund der Gebrauchsüberlassung niedriger ist als das Abzugskapital, ist für die kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals deshalb ein negativer Wert anzusetzen (BGH, RdE 2017, 340 Rn. 36 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
Rn. 13 Des Weiteren hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass allein die Verzinsung des negativen Eigenkapitals mit dem in § 7 Abs. 4 Satz 1 GasNEV vorgesehenen Zinssatz für die zum Eigenkapital gehörenden Neuanlagen dem Zweck des § 4 Abs. 5 GasNEV entspricht (BGH, RdE 2017, 340 Rn. 48 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2019 - EnVR 52/18, RdE 2019, 456 Rn. 100 - Eigenkapitalzinssatz II).
Die Zinssätze für den überschießenden Anteil des Eigenkapitals und für Altanlagen betreffen demgegenüber Ausnahmekonstellationen und können deshalb nur dann herangezogen werden, wenn die darin vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind oder zumindest eine damit vergleichbare Konstellation vorliegt, was bei negativem Eigenkapital nicht der Fall ist (BGH, RdE 2017, 340 Rn. 51 bis 57 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
Der Verordnungsgeber ist bei dem in § 7 Abs. 7 GasNEV vorgesehenen niedrigeren Zinssatz davon ausgegangen, dass es nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, wenn Unternehmen langfristig eine Eigenkapitalquote von mehr als 40 % aufweisen (…vgl. BGH, RdE 2010, 19 Rn. 15 - SWU Netze; RdE 2017, 340 Rn. 54 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
Eine Gleichsetzung von negativem Eigenkapital mit Fremdkapital scheidet deshalb aus - unabhängig davon, in welchem Verhältnis der Betrag des negativen Eigenkapitals zum Gesamtwert des betriebsnotwendigen Vermögens steht (BGH, RdE 2017, 340 Rn. 55 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH).
Die Umstände, aus denen sich die Betriebsnotwendigkeit ergibt, hat der Netzbetreiber im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten darzulegen und zu beweisen (BGH, RdE 2017, 340 Rn. 14 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Kart 798/19
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Festlegung von …
Ebenso wenig wie die Gasnetzentgeltverordnung enthält die Stromnetzentgeltverordnung eine ausdrückliche Bestimmung zur Höhe des Zinssatzes für negatives Eigenkapital, so dass der Zinssatz im Hinblick auf den Zweck der Vorschriften zu bestimmen ist, dem der Ansatz von negativem Eigenkapital dient (BGH, Beschluss v. 25.07.2017, EnVR 57/15, Rn. 38, juris).Dabei gibt § 4 Abs. 5 GasNEV die auf Seiten des Eigentümers anfallenden Kosten lediglich als Obergrenze, hingegen nicht auch im Übrigen als Maßstab vor (BGH, Beschluss v. 25.07.2017, EnVR 57/15, Rn. 39, 47, juris).
Die Zinssätze für den überschießenden Anteil des Eigenkapitals und für Altanlagen betreffen demgegenüber Ausnahmekonstellationen und können daher nur dann zur Anwendung kommen, wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind oder eine damit vergleichbare Konstellation vorliegt (BGH, Beschluss v. 25.07.2017, EnVR 57/15, Rn. 52, juris).
Diese Erwägungen lassen sich nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs, die der Senat teilt, nicht auf negatives Eigenkapital übertragen (BGH, Beschluss v. 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 55, juris).
Vielmehr ist der Ansatz eines negativen Werts für das Eigenkapital, worauf der Bundesgerichtshof in seiner weiteren Begründung verweist, nicht die Folge einer Finanzierung durch Fremdkapital oder gar einer Überschuldung des Netzbetreibers, sondern lediglich ein rechnerisches Hilfsmittel, um zu gewährleisten, dass das Vorhandensein von Abzugskapital im Sinne von § 7 Abs. 2 GasNEV zu einer Verringerung der ansetzbaren Kosten führe (BGH, Beschluss v. 25.07.2017, EnVR 57/15, Rn. 55, juris).
Eine Gleichsetzung von negativem Eigenkapital mit Fremdkapital scheidet deshalb aus - unabhängig davon, in welchem Verhältnis der Betrag des negativen Eigenkapitals zum Gesamtwert des betriebsnotwendigen Vermögens steht (BGH, Beschluss v. 25.07.2017, EnVR 57/15, Rn. 55, juris).
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 143/16
Rechtmäßigkeit der Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 05.10.2016 hinsichtlich …
Vielmehr habe der Bundesgerichtshof mit Beschlüssen vom 10.11.2015 (EnVR 26/14) und vom 25.04.2017 (EnVR 57/15) die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur bei der Berechnung der Gewerbesteuer gemäß § 8 StromNEV bestätigt.Die gegen die "Vom-Hundert-Rechnung" erhobene Kritik, diese führe zu einer systematisch zu gering ermittelten kalkulatorischen Gewerbesteuer, denn allein eine "Im-Hundert-Rechnung" erfasse mathematisch zutreffend den Umstand, dass es sich bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung bereits um einen Betrag nach Gewerbesteuer handele, hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf den in den Entgeltverordnungen vorgesehenen rein kalkulatorischen Berechnungsansatz zurückgewiesen (BGH, Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15, und 10.11.2015, EnVR 26/14).
Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.04.2017 (EnVR 57/15, Rn. 56 bei juris).
- BGH, 17.10.2017 - EnVR 23/16
SW Kiel Netz GmbH - Festsetzung der Erlösobergrenzen für die zweite …
Eine daraus resultierende Korrektur hat aber lediglich punktuellen Charakter und ändert nichts daran, dass die Vermögenssphären von Netzeigentümer und Netzbetreiber grundsätzlich getrennt zu betrachten sind (BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - EnVR 57/15 Rn. 45 - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH). - OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur
Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn der Gesetz- und Verordnungsgeber diesen nur für bedingt schützenswert erachtet, weil es nach allgemeinen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, langfristig eine höhere Eigenkapitalquote als 40 Prozent aufzuweisen, und anzunehmen ist, dass sich ein 40 Prozent übersteigender Eigenkapitalanteil unter Wettbewerbsbedingungen nicht einstellen würde (…BGH, Beschlüsse vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 54; vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 54, jeweils zitiert nach juris).Daran hat der Bundesgerichtshof auch in jüngerer Zeit in seinen Entscheidungen zur Bemessungsgrundlage der Eigenkapitalverzinsung, wonach eine Bereinigung derselben um die Gewerbesteuer nicht zu erfolgen hat (sog. "Vom-Hundert"-Rechnung" anstelle der "Im-Hundert"-Rechnung), ausdrücklich festgehalten (BGH…, Beschluss vom 10.11.2015, EnVR 26/14, Rn. 46; bestätigt durch Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 58 ff., jeweils zitiert nach juris).
- OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - 3 Kart 165/17
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 148/16
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte …
- OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 121/17
Gerichtliche Überprüfung der Erlösobergrenzen eines Gas- Verteilernetzbetreibers
- BGH, 05.05.2020 - EnVR 59/19
Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze - Kapitalkostenaufschlag I
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 549/16
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte …
- OLG Brandenburg, 13.03.2018 - 6 Kart 2/14
Festsetzung der Erlösobergrenze eines Gasverteilnetzbetreibers durch die …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 466/16
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 1061/16
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 Kart 348/16 v. 22.03.2018
- BGH, 29.01.2019 - EnVR 63/17
Festlegung der Erlösobergrenzen für Betreiber eines Gasverteilernetzes: …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 1062/16
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 319/16
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte …
- OLG Düsseldorf, 27.04.2023 - 5 Kart 5/21
Bestimmung der Erlösobergrenzen für die dritte Regulierungsperiode Gas; …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 335/16
Rechtmäßigkeit der Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 05.10.2016 hinsichtlich …
- OLG Düsseldorf, 16.12.2020 - 3 Kart 769/19
- BGH, 26.09.2023 - EnVR 44/22
Festsetzung des individuellen Effizienzwerts des Betreibers eines …
- OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 3 Kart 837/19
Die standardisierte Vorgehensweise der Bundesnetzagentur war geeignet, eine …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 485/16
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte …
- BGH, 05.05.2020 - EnVR 26/19
Vereinbarkeit der Begrenzung der Bemessungsgrundlage der kalkulatorischen …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 348/16
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Festlegung von …
- OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 5 Kart 6/21
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Betrieb von …
- BGH, 29.01.2019 - EnVR 62/17
Festsetzung der Erlösobergrenzen für die zweite Regulierungsperiode eines …
- BGH, 18.11.2025 - EnVR 48/22
Materialaufwand
- BGH, 18.11.2025 - EnVR 27/25
Berechtigung der Landesregulierungsbehörde zur Kürzung der streitgegenständlichen …
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