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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.1971 - IV B 24.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2301
BVerwG, 16.06.1971 - IV B 24.71 (https://dejure.org/1971,2301)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1971 - IV B 24.71 (https://dejure.org/1971,2301)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1971 - IV B 24.71 (https://dejure.org/1971,2301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung einer Kündigungsgenehmigung nach § 1 Abs. 3 Verordnung über Kündigungsschutz und andere kleingartenrechtliche Vorschriften (KSchVO) - Unterbliebene Durchführung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 1972, 78
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 5.70

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Anfechtungsklage gegen eine …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1971 - IV B 24.71
    Mängel des Verwaltungsverfahrens können ein Rechtsschutzbedürfnis an der Anfechtung der Kündigungsgenehmigung begründen (im Anschluß an die Urteile vom 7. Mai 1954 - BVerwG II C 26.53 - [BVerwGE 1, 134] und vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 -).

    Diese Auffassung stimmt mit der auf das Urteil vom 7. Mai 1954 - BVerwG II C 26.53 - (BVerwGE 1, 134 [135]) zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein; der erkennende, nunmehr für das Kleingartenrecht zuständige Senat hat bereits in seinem Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 - (S. 8) klargestellt, daß an dieser Rechtsprechung festzuhalten sei.

  • BVerwG, 07.05.1954 - II C 26.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1971 - IV B 24.71
    Mängel des Verwaltungsverfahrens können ein Rechtsschutzbedürfnis an der Anfechtung der Kündigungsgenehmigung begründen (im Anschluß an die Urteile vom 7. Mai 1954 - BVerwG II C 26.53 - [BVerwGE 1, 134] und vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 -).

    Diese Auffassung stimmt mit der auf das Urteil vom 7. Mai 1954 - BVerwG II C 26.53 - (BVerwGE 1, 134 [135]) zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein; der erkennende, nunmehr für das Kleingartenrecht zuständige Senat hat bereits in seinem Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 - (S. 8) klargestellt, daß an dieser Rechtsprechung festzuhalten sei.

  • BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79

    Kündigungsbefugnis privater Verpächter von Kleingartenland

    Im Gegensatz dazu hat der erkennende Senat schon in seinerEntscheidung vom 4. Juni 1958, V ZR 279/56, LM KleingartenO Nr. 2, im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 4, 317 ff = NJW 1957, 1530; BVerwG RdL 1972, 78) ausgesprochen, daß das ordentliche Gericht nicht an die der Genehmigung zugrunde liegenden Feststellungen gebunden ist und die Voraussetzungen der Vorschriften, auf die sich die Kündigung stützt, selbständig prüfen könne.
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