Rechtsprechung
| BVerwG, 19.05.1981 - 5 CB 13.80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Abfindung; Angaben über Entwicklungstendenzen; Entwicklungstendenzen des Betriebes; Planwunsch
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Berücksichtigung der künftigen Existenzsicherung und der Entwicklungsmöglichkeiten eines landwirtschaftlichen Betriebes bei der Gestaltung einer Abfindung im Rahmen einer Flurbereinigung
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Planwunsch/Angaben über Entwicklungstendenzen; Abfindung/Entwicklungstendenzen des Betriebes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.09.1979 - 191 XIII 76
- BVerwG, 19.05.1981 - 5 CB 13.80
Papierfundstellen
- RdL 1981, 209
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.11.1961 - I C 154.60
Gestaltung eines Neuverteilungsplanes im Wege der Flurbereinigung - …
Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 5 CB 13.80
Sie darf dabei nicht lediglich vom gegenwärtigen Zustand ausgehen, sondern muß, soweit möglich, auch künftigen Verhältnissen Rechnung tragen (Beschluß vom 18. August 1958 - BVerwG 1 B 71.58 - Urteil vom 14. November 1961 - BVerwG 1 C 154.60 - [BBauBl. 1962, 290]; Beschluß vom 31. August 1965 - BVerwG 4 B 53.65 -).Wird im Wunschtermin nicht auf solche besonderen Entwicklungstendenzen hingewiesen und werden hierzu keine konkreten Gestaltungsvorschläge gemacht, so kann schlechterdings nicht erwartet werden, daß solche Umstände bei der Plangestaltung Berücksichtigung finden (Urteil vom 14. November 1961, a.a.O.).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 5 CB 13.80
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert mindestens die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts von Bedeutung gewesen ist als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, sowie einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als "grundsätzlich" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90). - BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 5 CB 13.80
Dagegen ist das Gericht nicht gehalten, auf den gesamten tatsächlichen und rechtlichen Vortrag der Beteiligten einzugehen (BVerfGE 13, 132. [149]).
- BVerwG, 21.07.1959 - I C 39.59
Nachträgliche Berücksichtigung von Einwendungen gegen eine Schätzung im Rahmen …
Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 5 CB 13.80
Die Beteiligten sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht (BVerwGE 9, 93 [95]) gehalten, im Wunschtermin auf alle Gesichtspunkte hinzuweisen, die für die Entwicklung ihres Betriebes von Bedeutung sind, soweit sie nicht ohnehin für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft erkennbar sind. - BVerwG, 31.08.1965 - IV B 53.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 5 CB 13.80
Sie darf dabei nicht lediglich vom gegenwärtigen Zustand ausgehen, sondern muß, soweit möglich, auch künftigen Verhältnissen Rechnung tragen (Beschluß vom 18. August 1958 - BVerwG 1 B 71.58 - Urteil vom 14. November 1961 - BVerwG 1 C 154.60 - [BBauBl. 1962, 290]; Beschluß vom 31. August 1965 - BVerwG 4 B 53.65 -). - BVerwG, 18.08.1958 - I B 71.58
Gesetzlicher Anspruch auf Verbesserung der Hofraumlage - Grundsatz der …
Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 5 CB 13.80
Sie darf dabei nicht lediglich vom gegenwärtigen Zustand ausgehen, sondern muß, soweit möglich, auch künftigen Verhältnissen Rechnung tragen (Beschluß vom 18. August 1958 - BVerwG 1 B 71.58 - Urteil vom 14. November 1961 - BVerwG 1 C 154.60 - [BBauBl. 1962, 290]; Beschluß vom 31. August 1965 - BVerwG 4 B 53.65 -).
- BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot …
Zu einer erweiterten Kontrolle hat sich das Bundesverwaltungsgericht lediglich unter dem Blickwinkel veranlasst gesehen, ob die Flurbereinigungsbehörde konkrete Entwicklungstendenzen eines landwirtschaftlichen Betriebs, die bei Wirksamwerden des Flurbereinigungsplans bereits voraussehbar waren, berücksichtigt habe (Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - BVerwG 5 CB 13.80 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 39 …und vom 6. November 1987 - BVerwG 5 CB 40.85 - juris Rn. 4).Sie hat dabei, soweit möglich, künftigen Verhältnissen abwägend Rechnung zu tragen (vgl. Beschluss vom 19. Mai 1981 a.a.O. S. 1 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10
Klagebefugnis von Mitinhabern eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Mitbesitz …
Dazu gehört im Regelfall, dass der Standort für das Vorhaben genügend bestimmt und die Finanzierung gesichert ist (…BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05 -, BVerwGE 126, 303, juris Rdnr. 31; Urt. v. 19.05.1981 - 5 CB 13.80 -, RdL 1981, 209, juris Rdnr. 8).Nachträglich (d.h. nach dem Wunschtermin) auftretende Gestaltungsgesichtspunkte müssen dagegen unberücksichtigt bleiben, weil sonst jeder Beteiligte durch immer wieder erhobene Forderungen die Aufstellung des Plans in unerträglicher Weise erschweren könnte (BVerwG, Urt. v. 19.05.1981 - 5 CB 13.80 -, RdL 1981, 209).
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10979/04
Flurbereinigung; wertgleiche Abfindung; Abwägungsgebot; gerichtliche Kontrolle
Entwicklungstendenzen eines landwirtschaftlichen Betriebes, insbesondere solche, die eine Aussiedlung zum Gegenstand haben, sind für die Abfindungsgestaltung nur von Bedeutung, wenn auf sie im Planwunschtermin hinreichend konkret hingewiesen wurde oder sie ohnehin erkennbar sind (s. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1981, RdL 1981, 209).
- BVerwG, 08.04.2009 - 9 B 55.08
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen einer Verletzung der …
Die Beschwerde greift weder die tatsächliche Feststellung des Flurbereinigungsgerichts zur fehlenden Anmeldung des Wunsches nach einer Vollaussiedlung noch dessen Rechtsauffassung zu dem für die Abwägung maßgeblichen Zeitpunkt mit einer Verfahrens- bzw. Grundsatzrüge an (vgl. zu letzterem Beschluss vom 19. Mai 1981 - BVerwG 5 CB 13.80 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 39;… Urteil vom 23. August 2006 - BVerwG 10 C 4.05 - BVerwGE 126, 303 Rn. 30). - VGH Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 7 S 146/05
Planwunsch/Angaben über Entwicklungstendenzen; Planungsgewinn; …
Entwicklungstendenzen eines landwirtschaftlichen Betriebes, auf die nicht im Wunschtermin nach § 57 FlurbG hingewiesen wurde, finden bei der Gestaltung der Abfindung nur dann Berücksichtigung, wenn sie ohnehin erkennbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.5.1981 - 5 CB 13.80 -, RdL 1981, 209 <=RzF - 66 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG>).Zu Leitsatz 1 vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.05.1981, 5 CB 13/80 = RdL 1981, 209 (red. Leitsatz und Gründe) =RzF - 66 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG.
- BVerwG, 13.03.2014 - 9 B 67.13
Obliegenheiten im Flurbereinigungsverfahren
Wird im Wunschtermin nicht auf solche besonderen Entwicklungstendenzen hingewiesen und werden hierzu keine konkreten Gestaltungsvorschläge gemacht, so kann regelmäßig nicht erwartet werden, dass solche Umstände bei der Plangestaltung Berücksichtigung finden (Beschluss vom 19. Mai 1981 - BVerwG 5 CB 13.80 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 39). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2003 - 9 C 11622/01
Flurbereinigungsrecht; Besitzeinweisung; vorläufige Besitzeinweisung; …
Wird im Wunschtermin nicht auf solche besonderen Entwicklungstendenzen hingewiesen und werden hierzu keine konkreten Gestaltungsvorschläge gemacht, so kann schlechterdings nicht erwartet werden, dass solche Umstände bei der Plangestaltung Berücksichtigung finden (BVerwG, RdL 1981, 209). - BVerwG, 03.04.1986 - 5 B 113.83
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
Dies schließt nicht aus, daß bei, der Planung und der Gestaltung der Abfindung, die im Rahmen des § 44 FlurbG im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde/Teilnehmergemeinschaft liegt, Abfindungswünschen der Teilnehmer Rechnung getragen wird (BVerwG, Beschluß vom 19. Mai 1981 - BVerwG 5 CB 13.80 - <RdL 1981, 209>), wenn und soweit die darauf beruhenden Interessen sich in den Rahmen der Erfordernisse der allgemeinen Landeskultur und der agrarpolitischen Aufgaben der Flurbereinigung einfügen (BVerwG, Beschluß vom 20. März 1974 - BVerwG 5 B 108.72 - und die dort angeführte Rspr.). - OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2007 - 9 C 11190/06
Keine Zuteilung weiterer "Alter Reben" in der Weinbergsflurbereinigung
Nachträglich bekannt gewordene Gesichtspunkte können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden, weil dadurch die Planaufstellung unerträglich verzögert und erschwert wird (BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1981, RdL 1981, 209). - BVerwG, 16.05.2000 - 11 B 50.99
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der …
Diese Rechtsprechung trägt den von den Klägern ins Feld geführten ökonomischen Belangen der Landwirte durchaus Rechnung, macht allerdings die Berücksichtigung künftiger Verhältnisse davon abhängig, daß es sich um konkrete Möglichkeiten handelt, deren Verwirklichung bei Wirksamwerden des Flurbereinigungsplans bereits voraussehbar und nicht nur theoretisch möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Mai 1981 - BVerwG 5 CB 13.80 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 39). - BVerwG, 05.03.1992 - 5 B 33.92
Abweichung eines Verwaltungsgerichts von einem vom Flurbereinigungsgericht …
- BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 66.01
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - Bedeutung der im …
- BVerwG, 06.11.1987 - 5 CB 40.85
Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung - Berücksichtigung der …
- VGH Bayern, 20.04.2009 - 13 A 08.2375
Flurbereinigungsplan - Wertgleichheit der Abfindung - unzureichende Umsetzung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2025 - 9 C 11157/23
Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren â€" Anspruch auf wertgleiche …
- BVerwG, 18.02.1991 - 5 B 28.91
Zweckmäßigkeit einer Flurbereinigung - Gebot der wertgleichen Abfindung bei der …
- BVerwG, 06.11.1987 - 5 CB 6.85
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an eine Klage …
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