Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 2.81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Grundstücke, ländliche; Landbereitstellung; Unternehmensverfahren
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Inanspruchnahme ländlicher Grundstücke "in großem Umfang" bei einer Unternehmensflurbereinigung - Kriterien für die Beurteilung ländlicher Grundstücke - Verteilung des entstehenden Landverlusts
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Unternehmensflurbereinigung/Landbereitstellung; Unternehmensflurbereinigung/Grundstücke, ländliche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.1980 - 7 S 480/80
- BVerwG, 13.03.1981 - 5 C 2.81
- BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 2.81
Papierfundstellen
- RdL 1983, 293
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.11.1969 - IV C 22.66
Ungestörter Betrieb einer Geflügelfarm - Vorausgehende Teilnahme am …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 2.81
Für die Frage, ob bei einer Unternehmensflurbereinigung nach FlurbG § 87 Abs. 1 S. 1 ländliche Grundstücke "in großem Umfange" in Anspruch genommen werden, ist in erster Linie auf den räumlichen Umfang des sich aus dem Planfeststellungsbeschluß ergebenden Landbedarfs abzustellen (Bestätigung BVerwG, BVerwGE 34, 199 [BVerwG 26.11.1969 - BVerwG IV C 22.66]).Hierfür ist, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem - vom Flurbereinigungsgericht zitierten - Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG 4 C 22.66 - (BVerwGE 34, 199 [BVerwG 26.11.1969 - BVerwG IV C 22.66] [202]) ausgesprochen hat, in erster Linie auf den räumlichen Umfang des sich aus dem Planfeststellungsbeschluß ergebenden Landbedarfs abzustellen.
Ein Landbedarf von mindestens 5 ha kann aber keine absolute Grenze für eine Unternehmensflurbereinigung sein (vgl. dazu ebenfalls BVerwGE 34, 199 [BVerwG 26.11.1969 - BVerwG IV C 22.66] [202]).
Es ist zwar richtig, daß bei § 40 Satz 1 FlurbG für die Beschränkung der Bereitstellung von Land für öffentliche Anlagen auf einen "verhältnismäßig geringen Umfang" das Verhältnis zwischen dem Wert der bereitzustellenden Fläche und dem Wert der Gesamtfläche des Flurbereinigungsgebiets herzustellen ist (vgl. BVerwGE 34, 199 [BVerwG 26.11.1969 - BVerwG IV C 22.66] [201]).
- BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 9.82
Begrenzung des Flurbereinigungsgebiets - Gebietskarte - Flurbereinigungsbeschluss …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 2.81
Ob die Klägerin, die die Voraussetzungen für die Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung verneint, damit auch die Zulässigkeit einer Enteignung in Abrede stellt, bedarf keiner Prüfung, weil die enteignungsrechtlichen Voraussetzungen von der Enteignungsbehörde in eigener Zuständigkeit zu prüfen sind und nicht der Nachprüfung im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren unterliegen, sondern ausschließlich dem Planfeststellungsverfahren und dessen gerichtlicher Kontrolle vorbehalten bleiben (Urteile vom 11. Dezember 1970 - BVerwG 4 C 55.67 - [RzF 87 I S. 21 = DVBl. 1971, 186] und vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 5 C 9.82 - [Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 5 = RdL 1983, 98]). - BVerwG, 11.12.1970 - IV C 55.67
Rechtsanspruch einer Gemeinde oder anderer Verfahrensbeteiligter auf Einholung …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 2.81
Ob die Klägerin, die die Voraussetzungen für die Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung verneint, damit auch die Zulässigkeit einer Enteignung in Abrede stellt, bedarf keiner Prüfung, weil die enteignungsrechtlichen Voraussetzungen von der Enteignungsbehörde in eigener Zuständigkeit zu prüfen sind und nicht der Nachprüfung im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren unterliegen, sondern ausschließlich dem Planfeststellungsverfahren und dessen gerichtlicher Kontrolle vorbehalten bleiben (Urteile vom 11. Dezember 1970 - BVerwG 4 C 55.67 - [RzF 87 I S. 21 = DVBl. 1971, 186] und vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 5 C 9.82 - [Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 5 = RdL 1983, 98]). - BVerwG, 17.10.1972 - V B 4.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Durchführung …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 2.81
Dieser Auffassung könnte deswegen nicht gefolgt werden, weil auch nicht unerhebliche Teilbereiche nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen in die Flurbereinigung einbezogen werden dürfen (Beschluß vom 17. Oktober 1972 - BVerwG 5 B 4.72 - [AgrarR 1973, 86]).
- BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83
Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg"; …
Mit Recht hat das Flurbereinigungsgericht darin eine Inanspruchnahme von ländlichen Grundstücken in großem Umfange gesehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 - <RdL 1983, 293/294>).Daraus folgt nach der Rechtsprechung zugleich, daß die Prüfung der enteignungsrechtlichen Voraussetzungen dem Planfeststellungsverfahren und seiner gerichtlichen Kontrolle vorbehalten ist und im flurbereinigungsbehördlichen und flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren nicht in Betracht kommen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 51.87
Unternehmensflurbereinigung - Flurbereinigungsverfahren - Landverlust - …
Zudem ist ein Abstellen auf dieses Verhältnis im Hinblick auf das Ziel der Unternehmensflurbereinigung, den Landverlust auf eine größere Zahl von Eigentümern zu verteilen, nicht erlaubt; in einem großen Flurbereinigungsgebiet läßt sich dieses Ziel sogar besser erreichen (Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 -RdL 1983, 293/294>). Dabei ist auch hier zu beachten, daß, wie oben, bezogen auf das Ziel der Verteilung des Landverlustes, unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 - schon ausgeführt, die Ziele des § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG in einem großen Flurbereinigungsgebiet besser erreicht werden können als in einem Gebiet kleineren Umfangs.
Bei einem Landbedarf von 5 ha und mehr ist eine solche Hektarzahl in der Regel gegeben (Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 - ).
Dieser Begründung ist mit den vorstehenden Ausführungen zur Rechtmäßigkeit des das Verfahren nach den §§ 87-89 FlurbG betreffenden Flurbereinigungsbeschlusses die Grundlage entzogen (vgl. auch Senatsurteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 - ).
- BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08
Flurbereinigungsverfahren; Unternehmensflurbereinigung; Fristunterbrechung; …
Ein bestimmtes Verhältnis von Flächenbedarf zu Flurbereinigungsgebiet legt das Flurbereinigungsgesetz nicht fest (Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 - Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 7 S. 15).Jedoch lässt sich der Landverlust mit den damit verbundenen Nachteilen in einem großen Flurbereinigungsgebiet besser verteilen (Urteile vom 5. Mai 1983 a.a.O. …und vom 6. Juli 1989 a.a.O. S. 207).
- OVG Niedersachsen, 17.04.2018 - 15 KF 12/16
Abgrenzung; allgemeine Landeskultur; Anhörung; Anordnung; Begründung; …
Hiervon ist in der Regel bereits bei einem Flächenbedarf von mehr als 5 ha auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.5.1983 - 5 C 2.81 - Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 7 = RdL 1983, 293).Insoweit ist in erster Linie auf den räumlichen Umfang des sich aus dem Planfeststellungsbeschluss ergebenden Landbedarfs abzustellen (BVerwG, Urteil vom 5.5.1983, a. a. O.), der hier jedoch bei der Einleitung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens noch nicht vorlag.
Ein bestimmtes Verhältnis von Flächenbedarf zu Flurbereinigungsgebiet legt das Flurbereinigungsgesetz nicht fest (vgl. BVerwG, Urteile vom 5.5.1983, a. a. O., …und vom 21.10.2009, a. a. O., juris Rn. 31).
- BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 52.87
Gebietsabgrenzung für die Unternehmensflurbereinigung - Übernahme der Kosten für …
Zudem ist ein Abstellen auf dieses Verhältnis im Hinblick auf das Ziel der Unternehmensflurbereinigung, den Landverlust auf eine größere Zahl von Eigentümern zu verteilen, nicht erlaubt; in einem großen Flurbereinigungsgebiet läßt sich dieses Ziel sogar besser erreichen (Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 -RdL 1983, 293/294>). Dabei ist auch hier zu beachten, daß, wie oben, bezogen auf das Ziel der Verteilung des Landverlustes, unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 - schon ausgeführt, die Ziele des § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG in einem großen Flurbereinigungsgebiet besser erreicht werden können als in einem Gebiet kleineren Umfangs.
Bei einem Landbedarf von 5 ha und mehr ist eine solche Hektarzahl in der Regel gegeben (Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 - ).
Dieser Begründung ist mit den vorstehenden Ausführungen zur Rechtmäßigkeit des das Verfahren nach den §§ 87-89 FlurbG betreffenden Flurbereinigungsbeschlusses die Grundlage entzogen (vgl. auch Senatsurteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 - ).
- BVerwG, 09.07.1997 - 11 C 2.97
Recht der Landwirtschaft - Flurbereinigung, Form und Inhalt der Ladung zur …
Durch die Rechtsprechung zur Auslegung dieses Begriffs ist geklärt, daß insoweit nicht darauf abzustellen ist, ob der Grundbesitz landwirtschaftlich genutzt wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Dezember 1959, a.a.O., Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 - Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 7 S. 13). - OVG Sachsen, 06.02.2015 - F 7 C 24/12
Unternehmensflurbereinigung, Enteignung Straße, Landbedarf, Verfahrensgebiet, …
westlich von Z...... und A. (W.........), die eine Baustrecke von 4, 8 km zuzüglich einer Länge für den Kreisverkehr von 116 m und den anzupassenden Knotenarmen der S... von 220 m betrifft, ein größeres Straßenbauvorhaben und damit ein Unternehmen i. S. v. § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Mai 1983, RdL 1983, 293 …und Urt. v. 21. Oktober 2009 a. a. O.;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28. Juni 2012 - OVG 70 A 5.09 -, juris Rn. 28, m. w. N.;… Bay VGH, Beschl. v. 8. Mai 2013 - 13 AS 13.420 -, juris Rn. 25/26).Dabei ist in erster Linie auf den räumlichen Umfang des sich aus dem Planfeststellungsbeschluss ergebenden Landbedarfs abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Mai 1983 a. a. O.).
Aus dem Anliegen des § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG, den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen, folgt nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 5. Mai 1983 (a. a. O.) aber auch, dass es für den großen Umfang im Sinne der Vorschrift nicht auf die Zahl der Grundstücke, sondern auf die große Inanspruchnahme des einzelnen Grundstücks ankommt.
Denn in diesem Fall ist es nicht erforderlich, einen ohnehin bei vielen Betroffenen nur geringfügig entstehenden Landverlust auf einen noch größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1969 a. a. O. und Urt. v. 5. Mai 1983 a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 7 S 3362/11
Gleichzeitige Regelflurbereinigung und Unternehmensflurbereinigung
Bereits bei einem Flächenbedarf von mehr als 5 ha liegt in der Regel ein Flächenbedarf von großem Umfang vor (…vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.1989 - 5 C 51.87 -, BVerwGE 82, 205; Urt. v. 05.05.1983 - 5 C 2.81 -, Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 7).Darauf, in welchem Umfang der Unternehmensträger bereits an anderer Stelle Land aufgekauft bzw. die Gemeinde eigene Flächen bereitzustellen erklärt hat, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.1983 - 5 C 2.81 -, Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 7).
- OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 8 D 35/01
Flurbereinigungsrecht, Unternehmensflurbereinigung, Einleitungsvoraussetzungen, …
Als Orientierungswert kann insoweit eine Größe ab 5 ha gelten (vgl. BVerwG, U. v. 5. Mai 1983 - 5 C 2/81 -, RdL 1983, 293 ff.). - OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09
Fortführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auf anderer …
Bereits bei einem Flächenbedarf von mehr als 5 ha liegt in der Regel einen Flächenbedarf von großem Umfang vor (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 51.87 -, BVerwGE 82, 205 [209]; Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 -, Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 7). - BVerwG, 30.09.1992 - 11 C 1.92
Flurbereinigung - Hoffläche - Landwirtschaft
- OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 15 KF 37/17
Abstufung; Aufstufung; Einstufung; Enteignungsbehörde; Entlastungsfunktion; …
- OVG Niedersachsen, 29.05.2019 - 15 KF 10/18
Agrarstrukturverbesserung; Auslegung; Einleitungsbeschluss; Flurbereinigung, …
- VGH Hessen, 09.11.2017 - 23 C 1257/17
Flurbereinigung - Eilrechtsschutz gegen Flurbereinigungsbeschluss
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20
Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung
- OVG Niedersachsen, 20.10.2015 - 15 KF 24/13
Einleitungsbeschluss; Enteignung; Ermessen; Planfeststellung; …
- BVerwG, 07.09.1992 - 11 B 6.92
Teilnehmerbeiträge in der Flurbereinigung - Voraussetzungen für die Befreiung von …
- OVG Niedersachsen, 22.07.2009 - 15 MF 17/09
Privatnützigkeit; Regelflurbereinigung; Umgehungsstraße; …
- VGH Hessen, 26.10.2016 - 23 C 973/16
- OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 8 D 25/99
Heranziehung zu Vorschüssen auf Beiträge zu den Aufwendungen einer …
- OVG Brandenburg, 25.01.2001 - 8 D 6/99
Neuerrichtung ohne Verwendung von Altsubstanz von wesentlicher Bedeutung bei …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 70 A 5.09
Unternehmensflurbereinigung; Bau einer Ortsumgehungsstraße; Anordnungsbeschluss …
- BVerwG, 08.01.1986 - 5 B 76.83
Erneute öffentliche Bekanntmachung einer Gebietskarte im …
- OVG Brandenburg, 26.02.1998 - 8 D 43/97
- VGH Hessen, 22.02.2010 - 23 C 2728/09
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