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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12638
BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95 (https://dejure.org/1996,12638)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1996 - 3 C 5.95 (https://dejure.org/1996,12638)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1996 - 3 C 5.95 (https://dejure.org/1996,12638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Neuaufteilung eines Jagdreviers nach Maßnahmen zur Bildung oder Abrundung - Wirksamkeit und Überprüfbarkeit von Verfügungen nach früherem Jagdrecht - Enteignung durch landesgesetzlich bestimmten Fortbestand alter Angliederungsverfügungen und Abrundungsverfügungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 1996, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.02.1973 - III ZR 15/71

    Anspruch auf Unterlassung der Jagdausübung - Anforderungen an die Verschaffung …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95
    Diese Gesetzesfolge führt aber nicht dazu, daß Verwaltungsakte, die bestimmte Grundflächen einem anderen Jagdbezirk zuordnen, dadurch aufgehoben oder auf sonstige Weise unwirksam werden (Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 15.94 - ebenso BGH, Urteil vom 5. Februar 1973 - III ZR 15/71 - in LM 1973 BJagdG Nr. 9).

    Der Senat teilt im übrigen die Auffassung des Bundesgerichtshofs, daß eine Angliederungsverfügung aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes selbst dann fortgilt, wenn die Verfügung ein Gebiet in der Größe eines Eigenjagdbezirks nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BJagdG erfaßt (BGH, Urteil vom 5. Februar 1973 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 15.94

    Jagdrecht: Fortbestehen einer 1943 erlassenen Abrundungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95
    Diese Gesetzesfolge führt aber nicht dazu, daß Verwaltungsakte, die bestimmte Grundflächen einem anderen Jagdbezirk zuordnen, dadurch aufgehoben oder auf sonstige Weise unwirksam werden (Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 15.94 - ebenso BGH, Urteil vom 5. Februar 1973 - III ZR 15/71 - in LM 1973 BJagdG Nr. 9).

    Aus dem Bundesjagdgesetz selbst läßt sich kein Rechtssatz entnehmen, wonach alte Abrundungsverfügungen ihre Wirksamkeit verlieren (Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 15.94 -).

  • BVerwG, 19.08.1965 - I B 45.65

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95
    Ausgehend von Art. 75 Abs. 1 Nr. 3 GG, der dem Bund nur die Rahmenkompetenz für das Jagdwesen zuweist, ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß Fragen der Rechtmäßigkeit und Rechtsbeständigkeit von Maßnahmen, die unter der Geltung früheren Jagdrechts, u.a. des Reichsjagdgesetzes vom 3. Juli 1934 (RGBl I S. 549) getroffen wurden, irrevisibel sind (Beschluß vom 19. August 1965 - BVerwG 1 B 45.65 - in Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 6;… Beschluß vom 11. Mai 1966 - BVerwG 1 CB 69.65 - in Buchholz a.a.O. Nr. 7 …und Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 22.66 - in Buchholz a.a.O. Nr. 10).

    Das rechtliche Schicksal solcher Maßnahmen ist entsprechend der Beschränkung der Bundeskompetenz auf Rahmenvorschriften dem Landesrecht überlassen (BVerwG, Beschluß vom 19. August 1965 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 28.94

    Jagdrecht: Kommunale Neugliederungsmaßnahmen und vorangegangene …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95
    Diese Rechtsauffassung entspricht der Rechtsprechung des Senats, der entschieden hat, daß kommunale Neugliederungsmaßnahmen, die zu Gebietsänderungen führen, frühere Abrundungsverfügungen in ihrem Bestand unberührt lassen (Urteil vom 16. November 1995 - BVerwG 3 C 28.94 -).
  • BVerwG, 13.03.1969 - I B 9.69

    Ungerechtfertigte Aufhebung einer im Jahre 1934 mit Zustimmung des …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95
    Der Umstand allein, daß die Verfügungen während der Herrschaft des Dritten Reiches erlassen worden sind, führt nicht zu ihrer Nichtigkeit (vgl. Beschluß vom 13. März 1969 - BVerwG 1 B 9.69 - in Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 12).
  • BVerwG, 11.05.1966 - I CB 69.65

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95
    Ausgehend von Art. 75 Abs. 1 Nr. 3 GG, der dem Bund nur die Rahmenkompetenz für das Jagdwesen zuweist, ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß Fragen der Rechtmäßigkeit und Rechtsbeständigkeit von Maßnahmen, die unter der Geltung früheren Jagdrechts, u.a. des Reichsjagdgesetzes vom 3. Juli 1934 (RGBl I S. 549) getroffen wurden, irrevisibel sind (Beschluß vom 19. August 1965 - BVerwG 1 B 45.65 - in Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 6; Beschluß vom 11. Mai 1966 - BVerwG 1 CB 69.65 - in Buchholz a.a.O. Nr. 7 …und Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 22.66 - in Buchholz a.a.O. Nr. 10).
  • BVerwG, 06.04.1967 - I C 23.66
    Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95
    Das Inkrafttreten der §§ 7 und 8 i.V.m. § 5 Abs. 2 BJagdG läßt den Fortbestand von früher verfügten Angliederungen unberührt und zwar auch dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Angliederungsverfügung zur Zeit ihres Erlasses fehlten oder wenn die Angliederung nach dem jetzigen Recht nicht neu hätte ausgesprochen werden dürfen (Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - in Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 10).
  • BVerwG, 22.11.1966 - I C 22.66

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95
    Ausgehend von Art. 75 Abs. 1 Nr. 3 GG, der dem Bund nur die Rahmenkompetenz für das Jagdwesen zuweist, ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß Fragen der Rechtmäßigkeit und Rechtsbeständigkeit von Maßnahmen, die unter der Geltung früheren Jagdrechts, u.a. des Reichsjagdgesetzes vom 3. Juli 1934 (RGBl I S. 549) getroffen wurden, irrevisibel sind (Beschluß vom 19. August 1965 - BVerwG 1 B 45.65 - in Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 6;… Beschluß vom 11. Mai 1966 - BVerwG 1 CB 69.65 - in Buchholz a.a.O. Nr. 7 und Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 22.66 - in Buchholz a.a.O. Nr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07

    Erforderlichkeit einer Notwendigkeit für die Abrundung von Jagdbezirken durch …

    In der Rechtssprechung ist geklärt, dass Abrundungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, nicht mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes ihre Geltung verloren haben (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133;… Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, NuR 1996 S. 586;… ebenso Bay.VGH, Urt. v. 6.7. 1988 - 19 B 87.01759 -, JE II Nr. 103).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich entschieden, dass sich den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes kein Rechtssatz entnehmen lässt, wonach alte Abrundungsverfügungen ihre Wirksamkeit verlieren, (…BVerwG, Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.) und klargestellt, dass auch die §§ 7 und 8 des Bundesjagdgesetzes - BJagdG -, die die Bildung und Zusammensetzung der Eigenjagdbezirke und der gemeinschaftlichen Jagdbezirke regeln, den Fortbestand früher verfügter Abrundungsverfügungen unberührt lassen (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.;… Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.).

    Das gilt selbst dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Abrundungsverfügung zur Zeit ihres Erlasses gefehlt haben oder die Abrundung nach dem jetzt geltenden Recht nicht so hätte erfolgen dürfen (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.;… Urt. v. 6.4.1967 - I C 22.66 -, Buchholz 451.16, § 5 BJG Nr. 10).

    Darüber hinaus ist höchstrichterlich geklärt, dass Abrundungsverfügungen, die - wie die vom 20. Februar 1936 - während der Herrschaft des dritten Reiches erlassen worden sind, nicht nichtig sind, sofern sie keinen Willkürakt darstellen (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07

    Feststellung der Zugehörigkeit einer gemeindlichen Exklave zu einem Jagdbezirk …

    Bereits in seinen Entscheidungen vom 16. November 1995 - 3 C 28.94 - und vom 18. April 1996 - 3 C 5.95 - habe das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass der Bestand einer Angliederungsverfügung von kommunalen Neugliederungsmaßnahmen unberührt bleibe.

    In der Rechtssprechung ist geklärt, dass Angliederungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, nicht mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes ihre Geltung verloren haben (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133 …und Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, JE II Nr. 129; Senatsbeschluss v. 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, NdsVBl. 2010, 20;… Bay. VGH, Urt. v. 6.7.1988 - 19 B 87.01759 -, JE II Nr. 103).

    Das gilt selbst dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Verfügung zur Zeit ihres Erlasses gefehlt haben oder die Angliederung nach dem jetzt geltenden Recht nicht so hätte erfolgen dürfen (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.;… ferner BVerwG, Urt. v. 6.4.1967 - I C 23.66 -, Buchholz 451.16, § 5 BJagdG Nr. 10).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, dass die §§ 7 und 8 BJagdG, die die Bildung und Zusammensetzung der Eigenjagdbezirke und der gemeinschaftlichen Jagdbezirke regeln, den Fortbestand früher verfügter Abrundungsverfügungen unberührt lassen und zwar auch dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Angliederungsverfügung zur Zeit ihres Erlasses fehlten oder wenn die Angliederung nach dem jetzigen Recht nicht neu ausgesprochen werden dürfte (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.;… Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 4 LA 299/11

    Zulässigkeit einer Rückgliederung bei Vorliegen der Notwendigkeit aus …

    Im Übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats (BVerwG, Urteile vom 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133, und 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, JE II Nr. 129; Senatsbeschlüsse vom 1.3.2011 - 4 LB 62/07 - und 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, NdsVBl. 2010, 20) bereits geklärt, dass diese Verfügungen, sofern sie nicht nichtig sind, fortgelten und wirksam bleiben, auch wenn sie nach dem jetzt geltenden Recht nicht so hätten erlassen werden dürfen.
  • OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 3/01

    Wertermittlung/Vergleichswerte; Wertermittlung/Sachenrechtsbereinigungsgesetz; …

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  • OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 3/01.G

    Wertermittlung eines landwirtschaftlichen Schweinezuchtbetriebes im Zusammenhang …

    Ob diese Regelungen auch für die Ermittlung des Bodenwerts bei Flächen im Außenbereich Anwendung finden können, die mit landwirtschaftlichen Nutzgebäuden bebaut sind, und wie gegebenenfalls dann der in die weitere Berechnung einzustellende Ausgangswert eines baureifen unbebauten Grundstücks im Sinne des § 19 Abs. 2 SachenRBerG zu bestimmen ist (s. hierzu etwa OVG Greifswald, Urteil vom 29. März 2000 - 9 K 22/98 -, wonach der 4 bis 8fache Bodenwert für Acker- bzw. Grünland anzusetzen ist; anders OVG Magdeburg, Urteil vom 13. August 1996 - 8 K 2/95 -, RdL 1996, 296 f., wonach vorrangig Vergleichswerte für bebautes Land heranzuziehen sind), kann hier offen bleiben.
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