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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1984 - 1 WB 174.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,7533
BVerwG, 07.09.1984 - 1 WB 174.82 (https://dejure.org/1984,7533)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1984 - 1 WB 174.82 (https://dejure.org/1984,7533)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1984 - 1 WB 174.82 (https://dejure.org/1984,7533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Hauptsache durch außergerichtlichen Vergleich und Kostentragungspflicht eines jeden Beteiligten hinsichtlich seiner außergerichtlichen Kosten im wehrdienstgerichtlichen Antragsverfahren - Erledigung der Hauptsache durch außergerichtlichen Vergleich und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RiA 1985, 46
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 1 WB 174.82
    Der Senat hat daher nach § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (vgl. BVerwGE 46, 215, 217) [BVerwG 07.01.1974 - I WB 30/72].
  • BVerwG, 15.11.1965 - III C 147.63
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 1 WB 174.82
    Der dieser Vorschrift zugrundeliegende Gedanke, eine von den Vergleichspartnern unterlassene Kostenregelung bezüglich eines in die Vergleichsregelung einbezogenen Rechtsstreits müsse zu gleichmäßiger Kostenverteilung auf alle Beteiligten führen, ist auch dann maßgebend, wenn der Vergleich ohne die Hilfe des Gerichts zustandegekommen ist (vgl. BVerwGE 22, 339, 341 [BVerwG 15.11.1965 - III C 147/63] n.w.H.).
  • BVerwG, 26.11.1981 - 1 WB 99.81

    Außergerichtlicher Vergleich - Kostenerstattung - Antrag auf gerichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 1 WB 174.82
    Allerdings ist für allgemeine Billigkeitserwägungen kein Raum, wenn - wie hier - ein außergerichtlicher Vergleich zur Erledigung der Hauptsache geführt hat (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. November 1981 - 1 WB 99/81).
  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

    Hierüber hinausgehende Regelungen einer Dienstvereinbarung erzeugen gegenüber einzelnen Arbeitnehmern keine Rechtswirkungen (vgl. BVerwGE 11, 307; OVG NRW Beschluß vom 26. Juni 1984 - CL 9/83 - RiA 1985, 46;… Dietz/Richardi, aaO;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, aaO; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, Stand November 1993, § 73 Rz 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.1989 - CL 23/87

    Mitbestimmung der Personalvertretung einer Landesversicherungsanstalt bei der …

    Rn. 49 26. Juni 1984 - CL 9/83 -, DÖD 1985, 45 = RiA 1985, 46; Beschluß vom 6. November 1985.
  • BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90

    Effektivität des Rechtsschutzes - Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche …

    Immerhin hält das Bundesverwaltungsgericht bei der Zurückweisung des Gesuchs eines Soldaten durch den BMVg und damit in einer hinsichtlich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG insoweit völlig vergleichbaren Situation stets eine Rechtsbehelfsbelehrung für geboten (vgl. BVerwGE 46, 251 [252]; 46, 348 [351 f.]; BVerwG, RiA 1985, S. 46; BVerwG, Beschluß vom 31. August 1989 - 1 WB 19 und 20/89).
  • BVerwG, 06.12.2016 - 1 WB 22.16

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen bei übereinstimmender …

    Im wehrdienstgerichtlichen Antragsverfahren, in dem keine Gerichtsgebühren erhoben werden (§ 20 Abs. 4 WBO i.V.m. § 137 Abs. 1 WDO), führt eine vergleichsweise Regelung in entsprechender Anwendung des in § 160 VwGO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens dazu, dass jeder Beteiligte seine Auslagen selbst trägt und die vom Antragsteller angeregte hälftige Auferlegung seiner notwendigen Aufwendungen auf den Bund damit nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 1984 - 1 WB 174.82 - NZWehrr 1985, 30 und vom 9. Oktober 1990 - 1 WB 108.90 und 1 WB 131.90 - NZWehrr 1991, 115).
  • BVerwG, 09.10.1990 - 1 WB 108.90

    Wehrbeschwerderecht: Folgen einer fehlenden Kostenregelung in einem …

    Allerdings ist für allgemeine Billigkeitserwägungen kein Raum, wenn - wie hier - ein außergerichtlicher Vergleich zur Erledigung der Hauptsache geführt hat (vgl. BVerwG Beschluß vom 7. September 1984 - 1 WB 174/82).
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