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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.1994 - 1 WB 58.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12611
BVerwG, 12.04.1994 - 1 WB 58.93 (https://dejure.org/1994,12611)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1994 - 1 WB 58.93 (https://dejure.org/1994,12611)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1994 - 1 WB 58.93 (https://dejure.org/1994,12611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalrat - Soldatenvertreter - Personalratsmitglied - Vertrauensperson der Soldaten - Gerichtlicher Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RiA 1995, 136
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 85.92

    Vertrauensperson - Versammlung der Vertrauenspersonen - Wehrrecht - …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1994 - 1 WB 58.93
    Für den gerichtlichen Rechtsschutz der Vertrauenspersonen nach erfolglosem Beschwerdeverfahren gemäß § 16 SBG führt der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten (vgl. Beschluß vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 -).
  • BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01

    Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des …

    Daraus hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts unter der Geltung des Soldatenbeteiligungsgesetzes vom 16. Januar 1991, BGBl I S. 47, in ständiger Rechtsprechung den Schluss gezogen, dass für den gerichtlichen Rechtsschutz der Vertrauensperson nach erfolglosem Beschwerdeverfahren gemäß § 16 SBG der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten führt (Beschluss vom 10. November 1993 - 1 WB 85.92 - BVerwGE 103, 43, 45 ff.; Beschluss vom 18. Januar 1994 - 1 WB 14.93 - BVerwGE 103, 65, 66; Beschluss vom 2. März 1994 - 1 WB 4.93 - NZWehrr 1994, 118; Beschluss vom 12. April 1994 - 1 WB 58.93 - RiA 1995, 136).

    (4) Mit der vorliegenden Entscheidung folgt der Senat dem Beschluss des 1. Wehrdienstsenates vom 12. April 1994 - 1 WB 58.93 - (RiA 1995, 136).

  • BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 39.08

    Rechtsweg für Streitigkeiten nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz; …

    Da diese (organschaftlichen) Befugnisse dem Antragsteller bei Einlegung seiner Anträge auf gerichtliche Entscheidung vom 14. Februar bzw. 26. Februar 2008 - wie im Übrigen auch bereits bei den weiteren Beschwerden vom 22. November 2007 bzw. 11. Januar 2008 (sowie im Verfahren BVerwG 1 WB 40.08 der Untätigkeitsbeschwerde vom 22. November 2007) - nicht mehr zustanden, ist auch eine die Antragsbefugnis begründende Möglichkeit der Rechtsverletzung nicht gegeben (ebenso für den Fall eines nach Ende der Mitgliedschaft im Gesamtvertrauenspersonenausschuss gestellten Antrags Beschluss vom 27. August 1996 - BVerwG 1 WB 27.96 - ähnlich, allerdings unter dem Gesichtspunkt des mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses, für die Geltendmachung von Befugnissen der Vertrauensperson durch einen früheren Soldatenvertreter im Personalrat nach dessen Ausscheiden aus dem Amt auch Beschluss vom 12. April 1994 - BVerwG 1 WB 58.93 - NZWehrr 1994, 161;… für Unzulässigkeit der Beschwerde bzw. des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach Ende der Amtszeit der Vertrauensperson ferner Gronimus, Die Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen in der Bundeswehr, 5. Aufl. 2005, § 16 SBG Rn. 12a;… Scherer/Alff/Poretschkin, SG, 8. Aufl. 2008, § 35 Rn. 4).
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