Rechtsprechung
BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Qualifizierung des Verteidigungsvorbringens als "dummdreiste Lüge" - Beanstandung einer Verfahrensaussage und Auswirkungen auf den Verlauf des Verfahrens - Ermittlung des Sachverhalts bei Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 70, 1
- NJW 1978, 824
- MDR 1978, 574
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75
Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich; …
Auszug aus BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77
Das Dienstgericht des Bundes vertritt folgenden Standpunkt (vgl. BGHZ 67, 184, 187):.In einem solchen Falle kommt eine Maßnahme der Dienstaufsicht nur bei offensichtlich fehlerhafter Amtsausübung in Betracht (BGHZ 67, 184, 187/188).
Es ist aber nicht zweifelhaft, daß er mit diesem Begriff auch die ihm erteilte Ermahnung (vgl. dazu BGHZ 67, 184, 190) meinte.
- BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62
Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit
Auszug aus BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77
Die Abgrenzung der beiden Bereiche hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung überlassen (BGHZ 42, 163, 170). - BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
Auszug aus BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77
Aus dem Grundsatz der freien Würdigung auch von Einlassungen (vgl. BGHSt 10, 208, 210; BGH…, Urt. vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77) folgt, daß dem Richter nicht vorgeschrieben werden kann, welche Wertung er im Einzelfall auf Grund welcher Sachlage als tatsachenadäquat ansehen darf. - BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77
Vorliegen eines Verbotsirrtums bei irriger Annahme einer Notwehrsituation - …
Auszug aus BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77
Aus dem Grundsatz der freien Würdigung auch von Einlassungen (vgl. BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urt. vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77) folgt, daß dem Richter nicht vorgeschrieben werden kann, welche Wertung er im Einzelfall auf Grund welcher Sachlage als tatsachenadäquat ansehen darf.
- BGH, 24.06.1991 - RiZ(R) 3/91
Überprüfung von Formulierungen in schriftlichen Urteilsgründen im Wege der …
Zur Abgrenzung zwischen einem der Dienstaufsicht zugänglichen verbalen Exzeß (vgl. BGHZ 70, 1, 5 [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77] = MDR 1978, 574) und dem der Dienstaufsicht entzogenen Argumentations- und Formulierungsspielraum des Richters in den schriftlichen Entscheidungsgründen eines Urteils.Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist eine den Inhalt einer richterlichen Entscheidung betreffende dienstaufsichtliche Maßnahme grundsätzlich unzulässig, soweit es nicht lediglich um Fragen geht, die dem Bereich der äußeren Ordnung angehören, d.h. dem Kernbereich der Rechtsfindung so weit entrückt sind, daß für sie die Unabhängigkeitsgarantie des Art. 97 Abs. 1 GG vernünftigerweise nicht mehr in Anspruch genommen werden kann (s. Senatsurteile BGHZ 42, 163, 169 f., 172; 47, 275, 286 f.; 51, 280, 285, 287; 67, 184, 187 [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4).
Auf diesem Wege können "verbale Exzesse" der Beanstandung im Wege der Dienstaufsicht zugänglich sein (Senatsurteil BGHZ 70, 1, 5) [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77].
Ansonsten kommt eine den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung angehende dienstaufsichtliche Maßnahme nur für den Fall einer offensichtlich fehlerhaften Amtsausübung in Betracht; im Zweifelsfalle ist die richterliche Unabhängigkeit zu respektieren (s. Senatsurteile BGHZ 46, 147, 149 f.; 47, 275, 287 f.; 67, 184, 187 f. [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4; 76, 288, 291).
Vielmehr verbietet sich ein dienstaufsichtliches Einschreiten gegen die Fassung der Urteilsbegründung bereits dann, wenn sie den Inhalt der Entscheidung mitbestimmt (Senatsurteil BGHZ 70, 1, 5) [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77] und in diesem Sinne Sachbezug hat.
Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob Formulierungen in den Gründen einer gerichtlichen Entscheidung, falls sie sich als "verbaler Exzeß" (s. abermals BGHZ 70, 1, 5) [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77] darstellen, im Einzelfall trotz inneren Zusammenhangs mit dem Inhalt der Entscheidung Gegenstand einer dienstaufsichtlichen Maßnahme sein können, was dem erkennenden Senat etwa bei einem unangebrachten pauschalen Unwerturteil über einen Prozeßbeteiligten, mag es auch mit der Einzelfallbewertung gekoppelt oder für sie bestimmend sein, nicht von vornherein undenkbar erscheint.
- BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05
Umfang der Dienstaufsicht über einen Richter; Beanstandung einer Äußerung in der …
Wenn sie den sachlichen Inhalt einer Entscheidung nicht mitbestimmen, können "verbale Exzesse" deshalb der Dienstaufsicht unterfallen (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, BGHZ 70, 1, 5; Urteil vom 18. April 1980 - RiZ(R) 1/80, BGHZ 77, 70, 72).Zu Unrecht beruft sich der Antragsteller auf verschiedene Entscheidungen des Senats (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, BGHZ 70, 1 ff.; Urteil vom 24. Juni 1991 - RiZ(R) 3/91, DRiZ 1991, 410 f.).
- BGH, 27.10.2020 - RiZ(R) 4/20
Richter darf in Urteil keine eigenen politischen Auffassungen bekunden (hier: …
Insoweit ist es zwar nicht unmöglich, auch bei richterlichen Entscheidungen in der Ausdruckweise ein Formelement zu sehen, das sich vielfach vom Inhalt abheben lässt, und auf der Grundlage dieser Unterscheidung "verbale Exzesse" dem äußeren Ordnungsbereich mit der Folge zuzuweisen, dass sie der Dienstaufsicht unterfallen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, NJW 1978, 824 unter II 3 a [juris Rn. 26 m.w.N.]).In einem solchen Fall sind Maßnahmen der Dienstaufsicht nur bei einer offensichtlich fehlerhaften Amtsausübung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77 aaO).
- BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80
Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit
Wie der Senat in der Entscheidung BGHZ 70, 1, 5 [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77] ausgeführt hat, ist es zwar nicht unmöglich, auch bei Äußerungen, die an sich zum engeren Bereich richterlicher Tätigkeit gehören, in der Art und Weise des Ausdrucks ein Formelement zu sehen, das sich vom Inhalt abheben läßt und deshalb dem äußeren Ordnungsbereich zuzuweisen ist, mit der Folge, daß die Äußerungen der Dienstaufsicht unterfallen.Die Stellungnahme hätte zwar in einer vorsichtigeren Wortwahl Ausdruck finden können, ist aber nach Auffassung des Senats im Gegensatz zur Ansicht des Dienstgerichtshofs noch vertretbar (tatsachenadäquate Wertung prozessualen Verhaltens, vgl. BGHZ 70, 1 [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77]) und deshalb einer Beanstandung durch die Dienstaufsicht entzogen.
- BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84
Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters
Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286; 67, 184, 187 f. [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4; 71, 9, 11; 76, 288, 291; 90, 41, 45). - DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02
Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in …
Im Zweifelsfalle ist die richterliche Unabhängigkeit zu respektieren (BGHZ 46, 147 [149 f.]; 47, 275 [287 f.]; 67, 184 [188 f.]; 70, 1 [4]; 76, 288 [291]; BGH DRiZ 1991, 410).Auf diesem Wege können "verbale Exzesse" der Beanstandung im Wege der Dienstaufsicht zugänglich sein (BGHZ 70, 1 [5]; BGH DRiZ 1991, 410 [411]).
- BGH, 27.10.2020 - RiZ(R) 3/20
Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht in Form eines Vorhalts wegen …
Insoweit ist es zwar nicht unmöglich, auch bei richterlichen Entscheidungen in der Ausdrucksweise ein Formelement zu sehen, das sich vielfach vom Inhalt abheben lässt, und auf der Grundlage dieser Unterscheidung "verbale Exzesse" dem äußeren Ordnungsbereich mit der Folge zuzuweisen, dass sie der Dienstaufsicht unterfallen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, NJW 1978, 824 unter II 3 a [juris Rn. 26 m.w.N.]).In einem solchen Fall sind Maßnahmen der Dienstaufsicht nur bei einer offensichtlich fehlerhaften Amtsausübung möglich (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77 aaO).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2008 - 20 B 2062/07
Anträge i.S.v. § 43 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Anträgen eines …
LSG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB -, NJW 2003, 2933; OLG Hamb., Beschluss vom 23. März 1992 - 7 W 10/92 -, NJW 1992, 2036; Gehrlein, a. a. O., § 42 Rdn. 18; Czybulka, a. a. O., § 54 Rdn. 67 und 70; Günther, Persönliche Spannungen als Ablehnungsgrund, ZZP 105 (1992), 20 ff., insbesondere 40 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. April 1996 - 2 BvR 1639/94 -, NJW 1996, 2022, sowie BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ (R) 2/77 -, BGHZ 70, 1 (6). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2004 - 10 A 10133/04
Richter, mündliche Verhandlung, richterliche Unabhängigkeit, Dienstaufsicht, …
Dabei reicht eine formelle Entgleisung aus, sie muss nicht die Art einer Ehrbeeinträchtigung erreichen (vgl. Wolf, in Anm. zu: BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 17. Oktober 1977, NJW 1978, S. 824 [826 m.w.N.]).Denn sie enthält auch nicht ansatzweise, wie etwa die richterliche Wertung, ein Beteiligter versuche, eine "klare Aussage in das Gegenteil zu pervertieren" (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Juni 1991, MDR 1991, S. 1002) oder die Qualifizierung von Beteiligtenvorbringen als "dummdreiste Lüge" (vgl. BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 17. Oktober 1977, NJW 1978, S. 824), eine "tatsachenadäquate Wertung prozessualen Verhaltens", die als "bloßer Reflex" der Würdigung "eine persönlichkeitsbezogene Komponente" aufweist.
- BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87
Gebot der Sachlichkeit
Dies gilt aber nicht für verbale Entgleisungen, die sich vom sachlichen Inhalt des anwaltlichen Vertrages loslösen lassen (vgl. auch BGHZ 70, 1, 5 [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77]; 77, 70, 72) [BGH 18.04.1980 - RiZ R 1/80]und die als neben der Sache liegende Herabsetzungen, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben, zu beurteilen sind, die also von vornherein ungeeignet sind, die Interessen des Mandanten zu fördern. - BGH, 01.12.1983 - RiZ(R) 5/83
Beachtung der Ausführungen über die Zuständigkeit des richterlichen Eildienstes - …
- BGH, 08.08.1986 - RiZ 2/86
- BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 1/14
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in einem …
- BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03
Zulässigkeit von Vorhalten in Bezug auf einzelne Verfahren
- BGH, 08.08.1986 - RiZ(R) 2/86
Beanstandung einer Verfügung und einer Maßnahme der Dienstaufsicht mit der …
- BGH, 05.07.2000 - RiZ(R) 6/99
Zulässigkeit eines dienstrechtlichen Vorhalts
- BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 2/95
Maßnahmen der Dienstaufsicht im Bereich der Rechtsfindung
- OVG Saarland, 28.11.2016 - 2 A 14/16
Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Widerspruchsbescheid in melderechtlicher …
- BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Aufforderung zu …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.09.2020 - DG 6/19
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 1/18
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 8/17
- DGH Nordrhein-Westfalen, 03.12.1998 - 1 DGH 1/98
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 9/18
- DG des Landes Brandenburg, 08.07.2022 - DG 3/18
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 3/18