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Rechtsprechung
   BGH, 16.11.1990 - RiZ 4/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5456
BGH, 16.11.1990 - RiZ 4/90 (https://dejure.org/1990,5456)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1990 - RiZ 4/90 (https://dejure.org/1990,5456)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1990 - RiZ 4/90 (https://dejure.org/1990,5456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Mitglieds des Bundesrechnungshofes gegen die Bindung an feste Dienstzeiten - Verstoß gegen die richterliche Unabhängigkeit - Klage gegen eine Maßnahme der Dienstaufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleitende Arbeitszeit und richterliche Unabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer …

    Auszug aus BGH, 16.11.1990 - RiZ 4/90
    Der Weg zum Richterdienstgericht ist vielmehr nur eröffnet, wenn die Behauptung einer Beeinträchtigung der Unabhängigkeit - unbeschadet der sachlichen Berechtigung dieses Vorwurfs - nachvollziehbar ist (st. Rspr., s. etwa Senatsurteil BGHZ 90, 41, 43).
  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Auszug aus BGH, 16.11.1990 - RiZ 4/90
    Es genügt jede Einflußnahme der dienstaufsichtführenden Stelle, die sich auch nur mittelbar auf die Tätigkeit des Richters auswirkt (st. Rspr., s. etwa Senatsurteil BGHZ 93, 238, 241).
  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - …

    Auszug aus BGH, 16.11.1990 - RiZ 4/90
    Aus seiner Unabhängigkeit - Art. 97 GG - folgt jedoch, daß er, soweit nicht bestimmte Tätigkeiten seine Präsenz erfordern (Sitzungen, Beratungen, Abwicklung des Dezernats, Sofort- und Eilsachen), seine Arbeit nicht innerhalb fester Dienstzeiten und nicht an Gerichtsstelle zu erledigen braucht (BVerwG Urteil vom 18. Februar 1981 - 6 C 95.78 - DRiZ 1981, 470; Beschluß vom 21. September 1982 - 2 B 12/82 - NJW 1983, 62 f.;… Schmidt/Räntsch DRiG 4. Aufl. § 46 Rdn. 42 und § 71 Rdn. 21 a; vgl. auch Thomas Richterrecht S. 149).
  • BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84

    Politische Betätigung von Beamten und Richtern

    Auszug aus BGH, 16.11.1990 - RiZ 4/90
    Der Begriff der "Maßnahme der Dienstaufsicht" setzt nicht voraus, daß sich die dienstaufsichtführende Stelle unmittelbar an den Anfechtenden gewandt hat (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84 - DRiZ 1984, 445 f.).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 95.78

    Fürsorgepflicht - Gleichbehandlungsgrundsatz - Essenszuschuß - Richter - Land …

    Auszug aus BGH, 16.11.1990 - RiZ 4/90
    Aus seiner Unabhängigkeit - Art. 97 GG - folgt jedoch, daß er, soweit nicht bestimmte Tätigkeiten seine Präsenz erfordern (Sitzungen, Beratungen, Abwicklung des Dezernats, Sofort- und Eilsachen), seine Arbeit nicht innerhalb fester Dienstzeiten und nicht an Gerichtsstelle zu erledigen braucht (BVerwG Urteil vom 18. Februar 1981 - 6 C 95.78 - DRiZ 1981, 470; Beschluß vom 21. September 1982 - 2 B 12/82 - NJW 1983, 62 f.;… Schmidt/Räntsch DRiG 4. Aufl. § 46 Rdn. 42 und § 71 Rdn. 21 a; vgl. auch Thomas Richterrecht S. 149).
  • VGH Bayern, 10.12.2013 - 3 ZB 09.531

    Hauptamtlicher Fachhochschullehrer an der FHVR; Regellehrverpflichtung; …

    Rn. 35 Auch ein Freizeitausgleich aufgrund der im Bereich des Finanz- bzw. Arbeits- und Sozialministeriums geltenden Dienstvereinbarungen betreffend die Regelungen der täglichen Dienstzeiten scheidet aus, weil der Kläger als Dozent an der FHVR (…vgl. VG Bayreuth U.v. 6.5.2011 - B 5 K 10.1105 - juris Rn. 57) bzw. als Richter (vgl. BGH U.v. 16.11.1990 - RiZ 4/90 - juris Rn. 9) keinen festen Arbeitszeitregelungen unterlag bzw. unterliegt.
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