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   OLG Zweibrücken, 16.07.1984 - 3 W 87/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1940
OLG Zweibrücken, 16.07.1984 - 3 W 87/84 (https://dejure.org/1984,1940)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.07.1984 - 3 W 87/84 (https://dejure.org/1984,1940)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Juli 1984 - 3 W 87/84 (https://dejure.org/1984,1940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung der Form der Einberufung von Mitgliederversammlungen; Möglichkeit der wahlweisen Nutzung mehrerer Formen der Einberufung; Bestimmung der Form der Einberufung der Mitgliederversammlung in der Satzung eines Vereins; Wahrung des Bestimmtheitserfordernisses durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 230
  • Rpfleger 1985, 31
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 18.11.2011 - 20 W 21/11

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Satzungsbestimmung eines Sportvereins für

    Hierbei ist eine strenge Auslegung geboten, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, um in diesem höchsten und wichtigsten Organ des eingetragenen Vereins mitwirken zu können (so bereits OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.07.1984, 3 W 87/84, MDR 1985, 230).

    Unbestimmte Satzungsvorschriften wie beispielsweise "durch ortsübliche Bekanntmachung", "durch Aushang" oder "durch die Tagespresse" sind hierfür ungeeignet und daher unzulässig (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.07.1984, 3 W 87/84 a.a.O.; LG Bremen, Beschluss vom 22.01.1992, 2 T 833/91, Rpfleger 1992, 304).

  • OLG Schleswig, 25.01.2012 - 2 W 57/11

    Einberufung der Mitgliederversammlung in Textform

    Nicht erforderlich ist, dass alle Mitglieder tatsächlich Kenntnis bekommen, so dass grundsätzlich auch solche Einladungsformen zulässig sind, die den Mitgliedern ohne Erschwernisse, insbesondere ohne unzumutbare Erkundigungen, die Möglichkeit der Kenntniserlangung von einer bevorstehenden Mitgliederversammlung verschaffen (OLG Hamm a.a.O.; OLG Zweibrücken Rpfleger 1985, 31 m.w.N.; Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.O.; Reichert, a.a.O.).

    Auch die Formulierung durch "ortsübliche Bekanntmachung" reicht nicht aus (OLG Zweibrücken MDR 1985, 230; Reuter, MüKo, BGB, 6. Aufl., § 58 Rn. 5;.

  • OLG Köln, 20.04.2016 - 2 Wx 54/16

    Anforderungen an die Satzung eines eingetragenen Vereins hinsichtlich der Form

    Nach anderer Ansicht sind Satzungsbestimmungen, die alternative Formen der Einberufung vorsehen, nur dann unzulässig, wenn sie dem einzelnen Mitglied die Kenntnisnahme von der Einberufung der Mitgliederversammlung wesentlich erschweren (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.07.1984, 3 W 87/84 MDR 1985, 230).Diese Frage kann vorliegend aber dahinstehen, da die Schwelle der Unzumutbarkeit hier überschritten ist.
  • OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 326/09

    Regelung zur Einberufung der Mitgliederversammlung in Vereinssatzung

    Das schließt Regelungen aus, die ungenau sind und zunächst vom Einberufungsorgan ausgelegt werden müssen (vgl. im Einzelnen OLG Zweibrücken Rpfleger 1985, 31 m. w. N.; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 9. Aufl., Rz. 443).
  • OLG Hamm, 23.11.2010 - 15 W 419/10

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Regelung der Einberufung der

    Nicht erforderlich ist, dass alle Mitglieder tatsächlich Kenntnis bekommen, so dass grundsätzlich auch solche Einladungsformen zulässig sind, die den Mitgliedern ohne wesentliche Erschwerungen die Möglichkeit der Kenntniserlangung verschaffen (Senat Rpfleger 1966, 177; OLG Zweibrücken Rpfleger 1985, 31 m.w.N.; Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.O.).
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