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| KG, 03.11.1981 - 1 WF 4488/81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO §§ 103, 620, 620g; BRAGO §§ 7, 41
Kosten und Gebühren; Kostenentscheidung einer einstweiligen Anordnung in einem Ehescheidungsverfahren; Kostenfestsetzung. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 21.07.1981 - 140 F 8259/80
- KG, 03.11.1981 - 1 WF 4488/81
Papierfundstellen
- MDR 1982, 328
- Rpfleger 1982, 158
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13
Zuständigkeitabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht: Bestimmung des …
Der Senat folgt hier jedoch der Ansicht, dass die Beschränkung des Klageanspruchs mit Schriftsatz vom 18. März 2013 als Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens in der entsprechenden Höhe gem. § 696 Abs. 4 Satz 1 ZPO zu verstehen ist, mit der Folge, dass gem. § 696 Abs. 4 Satz 3 die Streitsache in diesem Umfang rückwirkend als nicht rechtshängig geworden anzusehen ist (vgl. BayObLG, MDR 2003, 829; OLG Köln, Rpfleger 1982, 158; OLG Karlsruhe, MDR 1988, 1066;… Vollkommer, aaO, § 696 Rdnr. 2 mit ausführlichen weiteren Nachweisen auch zur a.A., vgl. OLG München, NJW-RR 1996, 956; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1278). - OLG Frankfurt, 28.07.1992 - 20 AR 109/92
Teilerledigung im Mahnverfahren; Berechnung des Zuständigkeitsstreitwerts
Erklärt der Kläger nach Zustellung des Mahnbescheides, aber vor Abgabe der Akten an das im Mahnbescheid als für das streitige Verfahren sachlich zuständig bezeichnete Landgericht die Hauptsache bis auf einen Betrag erledigt, der 6.000 DM nicht übersteigt, so bestimmt sich der Zuständigkeitsstreitwert für den Rechtsstreit allein nach dem nicht erledigten Teil der Hauptsache, so daß nunmehr das Amtsgericht das sachlich zuständige Streitgericht ist (so bereits OLG Karlsruhe, JurBüro 1981, 1231; OLG Köln, JurBüro 1982, 1070 = Rpfleger 1982, 158; OLG Stuttgart, MDR 1984, 673 = JurBüro 1984, 1220; OLG Zweibrücken, JurBüro 1985, 1889; LG Bayreuth, JurBüro 1987, 1692 mit zust. Anm. Mümmler;… Zöller-Schneider, § 4 Rdn. 3). - OLG Karlsruhe, 14.12.2000 - 2 WF 11/00
einstweilige Anordnung, Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit
Kosten können erst festgesetzt werden, wenn in der Ehesache eine Kostenentscheidung ergeht (KG MDR 1982, 328), da ggf. mehrere einstweilige Anordnungen gem. § 41 Abs. 1 S. 2 BRAGO nur mit einer einheitlichen Anwaltsgebühr vergütet werden.
- OLG Brandenburg, 09.03.2001 - 9 WF 27/01
Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens
Aus denselben Gründen ist auch eine zu Unrecht ergangene isolierte Entscheidung über die Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens grundsätzlich unanfechtbar (OLG Frankfurt FamRZ 1980, 387 Nr. 225; OLG Koblenz KostRspr. Nr. 6 zu § 620 g ZPO;… Zöller-Philippi, a.a.O., § 620 g, Rn. 7;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 620 g, Rn. 3;… Musielak-Borth, ZPO, 2. Aufl. 2000, § 620 g, Rn. 6); lediglich die Kostenfestsetzung hat wegen der Zugehörigkeit der Kosten zum Hauptsacheverfahren zu unterbleiben (KG MDR 1982, 328;… Zöller-Philippi, a.a.O.). - LG Dortmund, 23.01.2001 - 21 T 5/01
Kostenverteilung nach Antragsrücknahme eines Mahnbescheids; Auslegung der …
Rn. 81 Rpfleger 82, 158). - OLG Oldenburg, 05.07.1999 - 4 WF 76/99
Prozesskostenhilfe für eine mündliche Verhandlung zur Überprüfung einer vom …
Rn. 9 Überdies läßt die bei Erlaß der einstweiligen Anordnung getroffene Kostenentscheidung des Amtsgerichts zur Zeit eine Kostenfestsetzung sowieso nicht zu, weil unklar ist, welche Gebühren überhaupt festzusetzen sind und die letztlich maßgebende Kostengrundentscheidung noch aussteht (vgl. hierzu und zum folgenden KG MDR 1982, 328).
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