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| OLG Frankfurt, 08.01.1982 - 20 W 7/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1886, 1915; FGG § 20
Vormundschaft und Pflegschaft; Beschwerderecht bei Aufhebung der Entlassung eines Vormunds bei Pflegerwechsel (Nachfolgepflegschaft). - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1982, 422
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- KG, 11.11.1980 - 1 W 1976/80
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.1982 - 20 W 7/82
Dadurch, daß es infolge der die Entlassung aufhebenden Beschwerdeentscheidung nicht zu einem endgültigen Amt erstarkt, ist der Beschwerdeführer nicht in einem ihm bereits zustehenden Recht beeinträchtigt (vgl. KG FamRZ 1981, 607;… Diederichsen in Palandt, BGB 41. Aufl. § 1886 Anm. 3).
- OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 3 W 178/02
Pflegschaft: Richtervorbehalt bei Abwesenheitspflegschaft für einen ausländischen …
Eine unwirksame Rechtspflegerentscheidung kann nicht dadurch wirksam werden, dass das Landgericht - wie im gegebenen Fall - die hiergegen gerichtete Beschwerde als unbegründet zurückweist (vgl. BayObLGZ 1959, 89, 93; 1996, 524, 526; BayObLG Rpfleger 1982, 422; 1983, 443, 444; 1988, 472, 473; OLG Frankfurt am Main FGPrax 1996, 105;… Keidel/Schmidt, FG 14. Aufl. § 1 Rdnr. 130;… Arnold/Herrmann aaO § 8 Rdnr. 12;… Bassenge/Herbst/Roth aaO § 8 Rdnr. 4). - OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94
Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes …
Darin, daß das Landgericht diese Bestellung rückgängig gemacht hat, liegt keine Beeinträchtigung eines dem Beteiligten zu 2. zustehenden Rechts, weil seine Bestellung zum Betreuer mit Rücksicht darauf, daß die Entlassung des ursprünglichen Betreuers - hier der Beteiligten zu 3. - noch nicht rechtskräftig war, nur vorläufiger Natur war und er auch damit rechnen mußte, daß sie wegen einer die Entlassung aufhebenden Entscheidung des Landgerichts nicht zu einer endgültigen Bestellung werden würde (…vgl. MünchKomm/Schwab, BGB, 3. Auflage, Rn. 27 zu § 1908 b; OLG Frankfurt, Rpfleger 1982, 422; KG FamRZ 1981, 607).
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