Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 17.09.1982 - 14 W 506/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 91
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenfestsetzung; Mehrere; Prozesse; Verschiedene; Ansprüche; Kosten
Papierfundstellen
- VersR 1983, 451
- Rpfleger 1983, 38
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 13.09.1990 - 14 W 586/90
Mehrkosten; Bürgschaftsgläubiger; Getrennte Klagen; Erstattungsfähigkeit
Nicht notwendig in diesem Sinn sind kostenerhöhende Teilklagen (Senat Rpfleger 83, 38 = VersR 1983, 451 L) oder mehrere Klagen wegen Ansprüchen aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt gegen mehrere Personen (Senat vom 5.1.1989 - 14 W 47/89). - OLG Koblenz, 12.06.1990 - 14 W 306/90
Verbindung von Klagen; Kostenerstattungsgesichtspunkte; Hauptschuldner; Bürge
Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 83, 38 = VersR 1983, 451 L) ist die Geltendmachung von zusammenhängenden Ansprüchen in verschiedenen Prozessen ohne Kostennachteile nur dann zulässig, wenn vertretbare Gründe für die getrennte Geltendmachung gegeben sind. - OLG Düsseldorf, 20.05.1986 - 9 WF 85/86 Das Rechtsmittel ist allerdings nicht schon wegen einer Bindung des Senats an die Kostengrundentscheidung in dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. November 1985 (10 UF 229/85 - n.v.) unbegründet; in Kostenfestsetzungsverfahren kann vielmehr unter dem Gesichtspunkt, ob die Kosten zu der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung iSd § 91 ZPO notwendig waren, auch geprüft werden, ob die getrennte Geltendmachung von Ansprüchen in mehreren Prozessen zu nicht vertretbaren Mehrkosten geführt hat (OLG Koblenz Rpfleger 1983, 38 mwN).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 04.09.1982 - 1 W 44/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1983, 38
Wird zitiert von ...
- KG, 07.03.2007 - 1 W 43/05
Selbständiges Beweisverfahren: Kostenverteilung bei Betreiben des Verfahrens …
Das Haftungsprivileg eines Kostenschuldners hat weder Einfluss auf die Entstehung der Gerichtskosten insgesamt (…Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, § 2 Rn. 22; m.w.N.) noch auf das Entstehen eines Gesamtschuldverhältnisses (Mümmler, JurBüro 1983, 22, 23; LG Münster, JurBüro 1985, 1064 m. zust. Anm. Mümmler; OLG Oldenburg, JurBüro 1993, 482; Senat, MDR 1973, 418; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1983, 38; a. A. SchlHoOLG AnwBl 1994, 570).
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