Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.09.1984 - 13 W 160/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 167
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 22.08.1994 - 11 W 105/94
Kostenerstattung bei Rücknahme der Berufung vor Begründung
Die Bedeutung des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist nach Auffassung des Senats, der sich insoweit in Übereinstimmung mit den meisten anderen mit Kostenbeschwerden befaßten Senaten des Oberlandesgerichtes Karlsruhe sieht (z.B. OLG Karlsruhe, Rpfleger 1985, 167 f. sowie Die Justiz 1990, 396 [13. ZS]; NJW-RR 1986, 1504 sowie Beschluß vom 05.05.1993 - 2 WF 60/92 - [2.Sofern der Prozeßbevollmächtigte des Berufungsklägers erreichen will, daß eine nur zur Fristwahrung eingelegte Berufung bei rechtzeitiger Rücknahme zu keinen Erstattungsansprüchen des Gegners führen soll, ist er darauf angewiesen, dies durch eine Vereinbarung mit dem Berufungsgegner (ggf. über den erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten) zu erreichen (Stillhalteabkommen; vgl. OLG Karlsruhe, Rpfleger 1985, 167, 168).
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Rechtsprechung
| OLG München, 14.11.1984 - 11 W 2790/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 167
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 15.05.1998 - 4 WF 26/98
Festsetzung einer 13/20-Prozessgebühr zuzüglich Auslagenpauschale und …
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