Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 08.02.1985 - 8 W 16/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
ZPO §§ 642b, 775
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Neufestsetzung des Regelunterhalts; Dauer der Wirksamkeit eines im Vereinfachten Verfahren ergangenen Unterhaltsbeschlusses. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 642 b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nichteheliche Kinder; Neufestsetzung des Regelunterhalts; Vollstreckungstitel
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 199
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 02.07.1984 - 2 AR 16/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BerHG § 4
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Örtliche Zuständigkeit; Justizvollzugsanstalt; Beratungshilfe; Rechtssuchender; Zuständiges Gericht; Beratung
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 199
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Rechtsprechung
| KG, 21.12.1984 - 1 AR 44/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BerHG § 4
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Örtliche Zuständigkeit; Zuständigkeit; Örtlich; Gewährung; Beratungshilfe; Amtsgericht
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 199
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 23.11.1990 - AR 3 Z 101/90
Zuständigkeit für die Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren - und Auslagen in …
Die Regelung der zweiten Alternative ist aber eine Sondervorschrift, die mit ihrem klaren Wortlaut keinen Zweifel daran zuläßt, daß bei nachträglicher Gewährung von Beratungshilfe die Vergütung ausschließlich von dem Amtsgericht festgesetzt wird, in dessen Bezirk der Rechtsanwalt seine Kanzlei hat (OLG Zweibrücken Rpfleger 1990, 126 m.w.Nachw.; OLG Oldenburg NdsRpfl.1989, 12; Riedel/Sußbauer BRAGO 6.Aufl. § 133 Rn.5; ebenso, aber mit anderer Begründung - bei nachträglicher Gewährung von Beratungshilfe bestehe das Bedürfnis der Hilfe immer am Sitz der Kanzlei des Rechtsanwalts - KG Rpfleger 1983, 445; 1985, 199; OLG Celle Rpfleger 1984, 241; SchlHOLG SchlHAnz.1990, 141; vgl. auch OLG Oldenburg Rpfleger 1990, 126 ).
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