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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.07.1985 - BReg. 2 Z 59/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2527
BayObLG, 04.07.1985 - BReg. 2 Z 59/85 (https://dejure.org/1985,2527)
BayObLG, Entscheidung vom 04.07.1985 - BReg. 2 Z 59/85 (https://dejure.org/1985,2527)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juli 1985 - BReg. 2 Z 59/85 (https://dejure.org/1985,2527)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Auflassung nach Ausübung des Vorkaufrechts durch den Mieter

Papierfundstellen

  • DNotZ 1986, 222
  • Rpfleger 1985, 491
  • BayObLGZ 1985, 262
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83

    Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1985 - BReg. 2 Z 59/85
    Das gilt auch bei Veräußerung von Wohnungseigentum, und zwar nicht nur in Fällen des Erstverkaufs, sondern auch bei Folgeveräußerungen ( BGHZ 90, 174 /176 ff. [= MittBayNot 1984, 89 ]).
  • OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 20 W 134/95

    Gemeindliches Vorkaufsrecht bei der Veräußerung von Miteigentumsanteilen

    Anm. Sauren) allgemein anerkannt, daß die Auslegung des in § 24 BBauG verwendeten Begriffs "Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken" ergibt, daß auch schon der Verkauf eines ideellen Anteils, namentlich des Wohnungseigentums, das Recht zur Ausübung des Vorkaufsrechts entstehen läßt, und zwar unabhängig davon, ob es sich um den Fall des erstmaligen Verkaufs oder den einer Folgeveräußerung von Wohnungseigentum handelt, und daß es unzulässig ist, darauf abzustellen, ob die Gemeinde eine reale Chance hat, schließlich alle Miteigentumsanteile in ihre Hand zu bekommen (vgl. BGHZ 97, 298/301; BayOblG - 25.2.1985 - MittBayNot 1985, 86/88; BayOblG - 4.7.1985 - Rpfleger 1985, 491; BayOblG - 19.9.1985 - Rpfleger 1986, 52; siehe auch OLG Hamm 15 W 389/92 vom 27.9.1993).
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