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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 29.01.1987

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.01.1987 - 17 W 369/86, 17 W 370/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4700
OLG Köln, 05.01.1987 - 17 W 369/86, 17 W 370/86 (https://dejure.org/1987,4700)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.01.1987 - 17 W 369/86, 17 W 370/86 (https://dejure.org/1987,4700)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Januar 1987 - 17 W 369/86, 17 W 370/86 (https://dejure.org/1987,4700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2; ZPO § 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebührenerhöhung; Anspruchshäufung; Mehrere Auftraggeber

Papierfundstellen

  • AnwBl 1987, 242
  • Rpfleger 1987, 263
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.06.1981 - VI ZR 27/78

    Armenanwaltsgebühr bei Vertretung mehrerer

    Auszug aus OLG Köln, 05.01.1987 - 17 W 369/86
    § 5 ZPO zu addieren, kann allenfalls nach einer entsprechenden Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO gefragt werden, weil Ä wie gelegentlich geltend gemacht wird Ä das Gesetz davon ausgehe, daß die mit der Vertretung mehrerer Auftraggeber verbundene Mehrarbeit des Anwalts bei einer Tätigkeit zu jeweils verschiedenen Gegenständen bereits durch die nach § 7 Abs. 2 BRAGO oder nach § 5 ZPO (t. V. m. §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 BRAGO , 12 Abs. 1 GKG ) vorzunehmende Streitwertaddition ausgeglichen werde (vgl. LG Berlin, Rpfleger 1980, 488; Egon Schneider, Rpfleger 1982, 370 ..; BGHZ 81, 40 [hier: IV (477) 191 a]).
  • KG, 27.06.1980 - 1 WF 1907/80
    Auszug aus OLG Köln, 05.01.1987 - 17 W 369/86
    § 5 ZPO zu addieren, kann allenfalls nach einer entsprechenden Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO gefragt werden, weil Ä wie gelegentlich geltend gemacht wird Ä das Gesetz davon ausgehe, daß die mit der Vertretung mehrerer Auftraggeber verbundene Mehrarbeit des Anwalts bei einer Tätigkeit zu jeweils verschiedenen Gegenständen bereits durch die nach § 7 Abs. 2 BRAGO oder nach § 5 ZPO (t. V. m. §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 BRAGO , 12 Abs. 1 GKG ) vorzunehmende Streitwertaddition ausgeglichen werde (vgl. LG Berlin, Rpfleger 1980, 488; Egon Schneider, Rpfleger 1982, 370 ..; BGHZ 81, 40 [hier: IV (477) 191 a]).
  • LG Osnabrück, 30.09.1999 - 9 T 561/99

    Beratungshilfe, Angelegenheit

    Gegen die von der h.M. (…vgl. z.B. LG Kiel, JurBüro 1996, 544: Kalthoener/Büttner, a.a.O., m.w.N.) in derartigen Fällen befürwortete analoge Anwendung des § 612 BRAGO sind insbesondere vom OLG Köln (JurBüro 1987, 1182 = AnwBl 1987, 242 sowie JurBüro 1993, 671).

    Hier Abhilfe zu schaffen, sei allein Sache des Gesetzgebers! (OLG Köln, JurBüro 1987, 1182 = AnwBl 1987, 242).

  • OLG Köln, 10.11.1999 - 17 W 455/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag und gebührenrechtliche …

    Nach Auffassung des Senats besteht kein hinreichender Grund, den Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO über seinen Wortlaut hinaus auf die anwaltliche Mehrvertretung zu verschiedenen Gegenständen auszudehnen, wenn dem Anwalt aus Gründen der Streitwertbestimmung die gebührenrechtliche Vergünstigung einer Zusammenrechnung verschiedener Gegenstände versagt bleibt (vgl. Senat, JurBüro 1987, 1182 = Anwaltsblatt 1987, 242).
  • OLG Köln, 21.10.1996 - 17 W 326/96
    Aber auch dann, wenn - etwa wegen wirtschaftlicher Identität des Gläubigerinteresses - keine Streitwertaddition stattfindet, muß es bei der insoweit eindeutigen Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAG 0 verbleiben (vgl. Senat, JurBüro 1987, 1182 = Rpfl 1987, 263 = Anwaltblatt 1987, 242).
  • OLG Köln, 24.11.1993 - 17 W 326/93
    Der Senat vertritt zudem in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß es auch in Fällen, in denen dem Anwalt - etwa wegen wirtschaftlicher Identität des Gläubigerinteresses - die gebührenrechtliche Vergünstigung einer Streitwertaddition versagt bleibt, nicht zulässig ist, den Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO über dessen insoweit eindeutigen Wortlaut hinaus auf die anwaltliche Mehrvertretung zu verschiedenen Gegenständen auszudehnen (hierzu näher Senat in Anwaltsblatt 1987, 242 = Rechtspfleger 1987, 263 = JurBüro 1987, 1182).
  • OLG Köln, 05.04.2000 - 17 W 42/00
    Nach Auffassung des Senats besteht kein hinreichender Grund, den Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO über seinen Wortlaut hinaus auf die anwaltliche Mehrvertretung zu verschiedenen Gegenständen auszudehnen, wenn dem Anwalt aus Gründen der Streitwertbestimmung die gebührenrechtliche Vergünstigung einer Zusammenrechnung verschiedener Gegenstände versagt bleibt (vgl. Beschluß des Senats Anwaltsblatt 1987, 242).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.01.1987 - 10 W 3/87   

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https://dejure.org/1987,3873
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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.1987 - 10 W 3/87 (https://dejure.org/1987,3873)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 1987 - 10 W 3/87 (https://dejure.org/1987,3873)
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Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 263
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung für den gesamten Rechtszug, Zurückverweisung an …

    Durch die Zurückverweisung der Sache gemäß § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO ist mithin kein neuer Rechtszug im Sinne des § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO eröffnet worden (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 21 E 429/92.A - JurBüro 1994, 176; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 1987 - 10 W 3/87 - AnwBl 1988, 422;… Motzer, in: Münchner Kommentar, 3. Aufl. 2008, § 119 ZPO Rn. 32).
  • OLG Schleswig, 08.01.1997 - 1 Str 245/96
    Das Verfahren bis zum Urteil der Vorinstanz und dasjenige, das nach Aufhebung des Urteils durch das Rechtsmittelgericht und Zurückverweisung an die Vorinstanz stattfindet, ist ein einheitlicher Rechtszug (Düsseldorf RPfl 1987, 263;… Zöller, ZPO , 20. Aufl., Rn. 5 zu § 119).
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