Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 24.10.1990 - 14 W 671/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorprozessuale Detektivkosten; Erstattungsfähigkeit; Gerichtliche Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung; Aufdeckung wettbewerbswidrigen Verhaltens; Einstweilige Unterlassungsverfügung; Entscheidungsbefugnis
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 894
- VersR 1992, 982
- Rpfleger 1991, 338
Wird zitiert von ... (4)
- AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 232/19
Wann sind Forderungen des Rechtsschutzversicherers gegenüber Rechtsanwalt …
Denn andere, wirtschaftlich sinnvollere Möglichkeiten, an die Adresse des Beklagten zu gelangen, sind nicht zu ersehen, nachdem eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ohne positives Ergebnis geblieben war (OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.2002, Az.: 14 W 123/02, u.a. in: VersR 2003, Seite 1456; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.10.1990, Az.: 14 W 671/90, u.a. in: NJW-RR 1991, Seiten 894 f.). - LG Berlin, 18.01.2023 - 80 T 489/22
Anforderungen an Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten in Mietprozess
entstandene weitere Kosten in Bezug auf die jeweilige Ermittlungstätigkeit als erforderlich anzusehen sind (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 2009 - II-10 WF 34/08 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 24. Oktober 1990 - 14 W 671/90 -, juris). - OLG Koblenz, 01.03.2002 - 14 W 123/02
Kostenfestsetzung: Dedektivkosten - Erstattungsfähigkeit
Denn andere, wirtschaftlich sinnvollere Möglichkeiten, an die Adresse des Beklagten zu gelangen, sind nicht zu ersehen, nachdem eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ohne positives Ergebnis geblieben war (Senatsbeschlüsse, NJW-RR 1991, 894 und - 14 W 391/98 - vom 8. Juni 1998). - OLG Koblenz, 08.06.1998 - 14 W 391/98
Einschaltung eines Detektivs zur Ermittlung der Anschrift eines …
Es ist weder behauptet noch sonst ersichtlich, daß dem Kläger andere, billigere Möglichkeiten zu Gebote gestanden hätten, die Adresse des Zeugen S. in Erfahrung zu bringen oder daß die eingeschaltete Detektei überflüssige Kosten verursacht hätte (vgl. dazu Senatsbeschlüsse 14 W 671/90 vom 24. Oktober 1990 = NJW-RR 1991, 894 und 14 W 503/95 vom 25. August 1995).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.03.1991 - 3 Ws 232/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1991, 338
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 31.01.1996 - 1 Ws 332/95 Für das weitere Verfahren bei Einwendungen gegen den Ansatz der Kosten entscheidet danach gemäß § 13 JVKostO das Amtsgericht, an welchem die Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1993, 1132, 1133 m.N.; OLG Karlsruhe Rpfleger 1991, 338).
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