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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 12.03.1991

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.10.1990 - 14 W 671/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6935
OLG Koblenz, 24.10.1990 - 14 W 671/90 (https://dejure.org/1990,6935)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.10.1990 - 14 W 671/90 (https://dejure.org/1990,6935)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - 14 W 671/90 (https://dejure.org/1990,6935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Detektivkosten: Ermittlungen wegen Wettbewerbsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorprozessuale Detektivkosten; Erstattungsfähigkeit; Gerichtliche Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung; Aufdeckung wettbewerbswidrigen Verhaltens; Einstweilige Unterlassungsverfügung; Entscheidungsbefugnis

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 894
  • VersR 1992, 982
  • Rpfleger 1991, 338
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 232/19

    Wann sind Forderungen des Rechtsschutzversicherers gegenüber Rechtsanwalt …

    Denn andere, wirtschaftlich sinnvollere Möglichkeiten, an die Adresse des Beklagten zu gelangen, sind nicht zu ersehen, nachdem eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ohne positives Ergebnis geblieben war (OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.2002, Az.: 14 W 123/02, u.a. in: VersR 2003, Seite 1456; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.10.1990, Az.: 14 W 671/90, u.a. in: NJW-RR 1991, Seiten 894 f.).
  • LG Berlin, 18.01.2023 - 80 T 489/22

    Anforderungen an Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten in Mietprozess

    entstandene weitere Kosten in Bezug auf die jeweilige Ermittlungstätigkeit als erforderlich anzusehen sind (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 2009 - II-10 WF 34/08 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 24. Oktober 1990 - 14 W 671/90 -, juris).
  • OLG Koblenz, 01.03.2002 - 14 W 123/02

    Kostenfestsetzung: Dedektivkosten - Erstattungsfähigkeit

    Denn andere, wirtschaftlich sinnvollere Möglichkeiten, an die Adresse des Beklagten zu gelangen, sind nicht zu ersehen, nachdem eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ohne positives Ergebnis geblieben war (Senatsbeschlüsse, NJW-RR 1991, 894 und - 14 W 391/98 - vom 8. Juni 1998).
  • OLG Koblenz, 08.06.1998 - 14 W 391/98

    Einschaltung eines Detektivs zur Ermittlung der Anschrift eines …

    Es ist weder behauptet noch sonst ersichtlich, daß dem Kläger andere, billigere Möglichkeiten zu Gebote gestanden hätten, die Adresse des Zeugen S. in Erfahrung zu bringen oder daß die eingeschaltete Detektei überflüssige Kosten verursacht hätte (vgl. dazu Senatsbeschlüsse 14 W 671/90 vom 24. Oktober 1990 = NJW-RR 1991, 894 und 14 W 503/95 vom 25. August 1995).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.03.1991 - 3 Ws 232/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12864
OLG Karlsruhe, 12.03.1991 - 3 Ws 232/90 (https://dejure.org/1991,12864)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.03.1991 - 3 Ws 232/90 (https://dejure.org/1991,12864)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. März 1991 - 3 Ws 232/90 (https://dejure.org/1991,12864)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 338
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 31.01.1996 - 1 Ws 332/95
    Für das weitere Verfahren bei Einwendungen gegen den Ansatz der Kosten entscheidet danach gemäß § 13 JVKostO das Amtsgericht, an welchem die Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1993, 1132, 1133 m.N.; OLG Karlsruhe Rpfleger 1991, 338).
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