Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.12.1992 - 17 W 273/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,7054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablehnung; Gutachtenauftrag; Vorprüfung; Gutachten; Erstattungsmöglichkeit; Sachverständiger; Leistungsentschädigung; Zeitaufwand von einer Stunde; Fehlender Anspruch; Aufwendungsersatz
Papierfundstellen
- MDR 1993, 1024
- VersR 1994, 76
- Rpfleger 1993, 375
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 03.08.1988 - 9 U 38/85
Auszug aus OLG Köln, 07.12.1992 - 17 W 273/92
Da Sachverständige gem. § 3 Abs. 1 ZSEG für ihre Leistung entschädigt werden und diese Leistung typischerweise in der Erstattung des Gutachtens liegt, besteht in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend Einigkeit darüber, daß einem Sachverständigen für die Vorprüfung, ob er das erbetene Gutachten erstatten kann, eine Entschädigung jedenfalls dann nicht zu gewähren ist, wenn der Sachverständige ohne einen erheblichen Arbeitsaufwand feststellen kann, daß das von ihm erwartete Gutachten Fragen betrifft, die außerhalb seines Fachgebiets liegen (z. B. BGH JurBüro 79, 1149 = Rpfleger 79, 259 OLG Nürnberg JurBüro 89, 545 OLG Frankfurt/M. Rpfleger 89, 304 Meyer/Höver, ZSEG 18. Aufl. § 3 Rdz. 4.1 und 44.9 m. w. N.).
- OLG Koblenz, 24.06.2002 - 14 W 363/02
Verwirkung des Entschädigungsanspruchs des gerichtlichen Sachverständigen
In Ausnahmefällen kann eine Entschädigung dann gewährt werden, wenn die Vorprüfung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht eine der Begutachtung vergleichbare Leistung darstellt, beispielsweise wenn der Sachverständige eine fundierte Kostenschätzung mit erheblichem Zeitaufwand vornehmen soll (OLG Köln Rpfleger 1993, 375; BGH, Beschluss vom 23.4.2002 - X ZR 83/01 - Bundespatentgericht; Stein-Jonas-Leipold, § 413, Rn 2). - LG Chemnitz, 05.10.2015 - 4 OH 36/14
Prüfung der eigenen Fachkunde des Sachverständigen vergütungspflichtig?
Für diese Vorprüfung kann in der Regel eine Vergütung nicht verlangt werden (vgl OLG Hamburg, JurBüro 1993, 119; OLG Köln, MDR 1993, 1024). - OLG Oldenburg, 27.01.1998 - 8 W 13/98
Entschädigung für einen Zeitaufwand zum Vorbereiten eines Gutachtens
Daraus folgt, dass einem Sachverständigen für die Vorprüfung, ob er das erbetene Gutachten erstatten kann, eine Entschädigung jedenfalls dann nicht zu gewähren ist, wenn er ohne erheblichen zeitlichen Arbeitsaufwand feststellen kann, dass ihm die Erstattung des Gutachtens aus subjektiven Gründen unmöglich oder erschwert ist (vgl. BGH JürBüro 1979, 1149 = Rpfleger 1979, 259; OLG Köln Rpfleger 1993, 375; OLG Hamburg JurBüro 1993, 119;… Meyer/Höver/ Bach, ZSEG, 20. Aufl., § 3 ZSEG Rzn. 4.1;… Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., Rz. 25 zu § 3 ZSEG).
dejure.org
Übersicht OLG Köln
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.