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| OLG Stuttgart, 17.01.1994 - 8 W 429/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung der Kosten eines zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geschlossenen Vergleichs; Voraussetzungen eines Vergleichs bei Vorliegen eines rechtskräftigen Vollstreckungsbescheids; Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts zum Abschluss einer ...
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 28.07.1992 - 2 OH 32/92
- OLG Stuttgart, 17.01.1994 - 8 W 429/92
Papierfundstellen
- Rpfleger 1994, 367
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 24.01.2006 - VII ZB 74/05
Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs als Kosten …
Für die Anwendbarkeit von § 788 Abs. 1 ZPO sprechen zudem prozessökonomische Erwägungen (vgl. auch OLG Stuttgart, Rpfleger 1994, 367). - AG Köln, 21.08.2023 - 289 M 631/20 Rn. 42 Eine andere Betrachtung ist aber dann gerechtfertigt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Rechtsverfolgung in der Zwangsvollstreckung für den Gläubiger besonders einfach gelagert gewesen wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 05.06.2014 - VII ZB 21/12 -, zitiert bei juris Rn. 20 unter Hinweis auf: BGHZ 186, 70 = NJW 2010, 3029 Rn. 23, 25; BGH, FamRZ 2003, 1921 = BeckRS 2003, 08484; LG Darmstadt…, Beschluss vom 15.03.2017 - 5 T 515/16 -, zitiert bei juris Rn. 20; OG Stuttgart Rpfleger 1994, 367; AG Rottenburg DGVZ 2000, 95; OLG Hamburg AnwBl 2001, 127; AG Donaueschingen DGVZ 2005, 73; LG Konstanz DGVZ 2005, 73; AG Karlsruhe DGVZ 2005, 73; AG Heilbronn DGVZ 2005, 73 ff.;… Schmidt/Brinkmann in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 788 Rn. 29 mit weiteren Nachweisen;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, ZPO, 78. Auflage, § 91 Rn. 175: "Bei einer Bagatelle mit klarem Sachverhalt gibt es evtl. keine Erstattbarkeit").
- LG Göttingen, 11.03.2005 - 5 T 231/03
Entstehen einer Vergleichsgebühr mit Abschluss einer Teilzahlungsvereinbarung; …
Dieser Auffassung zufolge fallen auch Kosten eines im Rahmen der Zwangsvollstreckung abgeschlossenen Vergleiches unter die Kosten der Zwangsvollstreckung i. S. d. § 788 Abs. 1 ZPO (so z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 1993, Az. 10 W 155/93, OLG Zweibrücken, Rpfleger 1992, Seite 408;… Münchner Kommentar zur ZPO, § 788 Rdnr. 15 m. w. N., OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Januar 1994, Az. 8 W 429/92, Schmidt, Jur.Büro 2004, 118ff.).
- LG Tübingen, 18.07.2005 - 5 T 170/05
Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Einigungsgebühr für den Abschluss einer …
Rn. 4 Ist die Gebühr angefallen, handelt es sich um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung (vgl. OLG Stuttgart, 8 W 429/92 vom 17.1.1994). - AG Borken, 16.08.1994 - 5 M 822/94 Diese Vereinbarung ist offensichtlich nicht sonderlich ernst gemeint (vgl. auch OLG Stuttgart, Rpfleger 1994, S. 367).
- AG Wiesbaden, 15.12.1999 - 64 M 909/99 Das Beschwerdegericht schließt sich aber der Gegenansicht (so KG Rpfleger 1981, 410; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 408; OLG Stuttgart, Rpfleger 1994, 367;… Zöller/Stöber a. a. O.;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann a. a. O.; Schmidt, MDR 1973, 860) an, weil der Begriff der "Kosten der Zwangsvollstreckung" im Sinne von § 788 ZPO weit auszulegen und es für die Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals als ausreichend anzusehen ist, dass der Ratenzahlungsvergleich anlässlich der Zwangsvollstreckung abgeschlossen worden ist.
- LG Osnabrück, 15.11.1995 - 7 T 104/96 Zu ihrer Vollstreckung bedarf es zumindest einer besonderen Titulierung im Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. dazu OLG Stuttgart, JurBüro 1994, S. 739;… AG Siegen, DGVZ 1991, S. 27 f.).
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