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Weitere Entscheidung unten: LG Koblenz, 15.08.1994

Rechtsprechung
   OLG München, 28.10.1994 - 11 WF 979/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2128
OLG München, 28.10.1994 - 11 WF 979/94 (https://dejure.org/1994,2128)
OLG München, Entscheidung vom 28.10.1994 - 11 WF 979/94 (https://dejure.org/1994,2128)
OLG München, Entscheidung vom 28. Oktober 1994 - 11 WF 979/94 (https://dejure.org/1994,2128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; PKH-Beschluß; Streitgegenstandes; Auslegung des Beschlusses; Mehrforderung; Anwaltskosten; Streitwertteil; Gebührendegression

Verfahrensgang

  • AG Eggenfelden - F 9/94
  • OLG München, 28.10.1994 - 11 WF 979/94

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 208
  • FamRZ 1995, 750
  • AnwBl 1997, 239
  • Rpfleger 1995, 219
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94

    Kollision von Hausrecht und Grundsatz der Öffentlichkeit im Augenscheinstermin …

    Auszug aus OLG München, 28.10.1994 - 11 WF 979/94
    Im übrigen hat gegen eine ungerecht- fertigte Benachteiligung der ,,armen" Partei schon der BGH (BGHZ 13, 373 ­ und zwar bezüglich Gerichtskosten und außerge- richtlicher Kosten) und vor diesem bereits das Kammergericht (Ju- ristische Wochenschrift 1937, 2803/2804 ­ hier bezüglich Gerichts- kosten) Stellung genommen (vgl. ferner zu der entsprechenden Problematik bei einem ,,armen" und einem ,,reichen" Streitgenos- sen: Rönnebeck NJW 1994, 2773 m. w. N.).
  • OLG Köln, 23.02.1981 - 14 WF 15/81
    Auszug aus OLG München, 28.10.1994 - 11 WF 979/94
    Im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 1.2.1983 und mit der überwiegenden Auffassung ist der Senat der Ansicht, daß bei Beschränkung der Prozeßkostenhilfe auf einen Teil des Anspruchs der beigeordnete Rechtsanwalt die Prozeßkostenhilfe-Gebühren aus dem Teilstreitwert erhält und eine Beschränkung i. S. des Senatsbe- schlusses vom 30.1.1981 nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 1984, 1196; OLG Köln, JurBüro 1981, 1011;… Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO, 11. Aufl., Rdnr. 8 zu § 122; a. M. OVG Bremen, JurBüro 1989, 1689).
  • OLG München, 01.02.1983 - 11 WF 532/83
    Auszug aus OLG München, 28.10.1994 - 11 WF 979/94
    Mit Beschl. vom 1.2.1983 ­ 11 WF 532/93 (JurBüro 1983, 1205) hat der Senat dann dem (einem Kl) beigeordneten Anwalt die Vergütung aus der Staatskasse aus der Tabelle des § 123 BRAGO nach dem Streitwert des Teilgegenstandes zugebilligt und § 13 Abs. 3 BRAGO nur inso- weit herangezogen, als der Rechtsanwalt insgesamt nicht mehr als die Gebühr aus dem Gesamtstreitwert nach der Anlage zu § 11 BRAGO verlangen könne.
  • OLG Celle, 13.08.2007 - 2 W 71/07

    Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes wegen verbotener Eigenmacht gegen den …

    Zu berücksichtigen ist indes, dass es bei konsequenter Umsetzung dieser Argumentation zu einem Wertungswiderspruch kommen würde, weil der Streitwert im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen verbotener Eigenmacht dann regelmäßig höher wäre, als beispielsweise der Streitwert einer Klage, die auf anfängliche Gebrauchsüberlassung der Mietsache (Besitzeinräumung) gerichtet wäre, und für den § 41 Abs. 1 GKG gilt (vgl. LG Halle MDR 1995, 208;… Mayer, GKG, 5. Auflage, § 41 Rdz. 6; vgl. Senat MDR 1989, 272).
  • OLG Brandenburg, 29.10.2020 - 13 WF 122/20

    Höhe der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei lediglich teilweiser …

    Dies gilt ohne Rücksicht auf die Beteiligtenstellung als Antragsteller oder Antragsgegner (vgl. bereits BGH NJW 1954, 1406 ; OLG München FamRZ 1995, 750 ).

    Danach kann sich aber die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, dass sich der Anspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse auf den Differenzbetrag zwischen den Regelgebühren aus dem vollen Streitwert und aus dem von der Verfahrenskostenhilfe nicht betroffenen Teil beschränkt, wenn dem Antragsgegner Teilverfahrenskostenhilfe nur zur Abwehr des vom Gericht als erhöht angesehenen Teils einer Forderung bewilligt wird (so auch OLG München JurBüro 1981, 700 , aufgegeben durch OLG München FamRZ 1995, 750 ), nicht durchsetzen.

    Mit der überwiegenden Auffassung ist das Beschwerdegericht der Ansicht, dass bei Beschränkung der Verfahrenskostenhilfe auf einen Teil des Anspruchs der beigeordnete Rechtsanwalt die Verfahrenskostenhilfegebühren aus dem Teilstreitwert erhält, für den Verfahrenskostenhilfe bewilligt ist, und eine Beschränkung i. S. des angefochtenen Beschlusses nicht in Betracht kommt (vgl. OLG München, FamRZ 1995, 750 ; OLG Stuttgart, JurBüro 1984, 1196 ; OLG Köln, JurBüro 1981, 1011 ;… Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO , 11. Aufl., Rdnr. 8 zu § 122; a. M. OVG Bremen, JurBüro 1989, 1689 ).

    Die Beiordnung des Rechtsanwalts erfolgt nicht unter der Voraussetzung, dass er zunächst einmal für die Partei und auf deren Kosten und erst in zweiter Linie im Rahmen der Beiordnung und zulasten der Staatskasse tätig werde (vgl. OLG München FamRZ 1995, 750 ; OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1196 ).

  • OLG Brandenburg, 28.10.2020 - 13 WF 122/20
    Dies gilt ohne Rücksicht auf die Beteiligtenstellung als Antragsteller oder Antragsgegner (vgl. bereits BGH NJW 1954, 1406; OLG München FamRZ 1995, 750).

    Danach kann sich aber die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, dass sich der Anspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse auf den Differenzbetrag zwischen den Regelgebühren aus dem vollen Streitwert und aus dem von der Verfahrenskostenhilfe nicht betroffenen Teil beschränkt, wenn dem Antragsgegner Teilverfahrenskostenhilfe nur zur Abwehr des vom Gericht als erhöht angesehenen Teils einer Forderung bewilligt wird (so auch OLG München JurBüro 1981, 700, aufgegeben durch OLG München FamRZ 1995, 750), nicht durchsetzen.

    Mit der überwiegenden Auffassung ist das Beschwerdegericht der Ansicht, dass bei Beschränkung der Verfahrenskostenhilfe auf einen Teil des Anspruchs der beigeordnete Rechtsanwalt die Verfahrenskostenhilfegebühren aus dem Teilstreitwert erhält, für den Verfahrenskostenhilfe bewilligt ist, und eine Beschränkung i. S. des angefochtenen Beschlusses nicht in Betracht kommt (vgl. OLG München, FamRZ 1995, 750; OLG Stuttgart, JurBüro 1984, 1196; OLG Köln, JurBüro 1981, 1011;… Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO, 11. Aufl., Rdnr. 8 zu § 122; a. M. OVG Bremen, JurBüro 1989, 1689).

    Die Beiordnung des Rechtsanwalts erfolgt nicht unter der Voraussetzung, dass er zunächst einmal für die Partei und auf deren Kosten und erst in zweiter Linie im Rahmen der Beiordnung und zulasten der Staatskasse tätig werde (vgl. OLG München FamRZ 1995, 750; OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1196).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2007 - L 7 B 232/05

    Zulässigkeit einer Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe; Bedeutung einer …

    Eine Beschränkung der Prozesskostenhilfe auf einen Teil des Anspruchs führt im Zivilverfahren somit dazu, dass sich der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse auch nur nach einem Teilgegenstandswert bemisst (vgl. OLG München, Beschluss vom 28.10.1994 - 11 WF 979/94 - m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.09.2008 - L 23 B 170/08

    Behördliche Vollziehungsanordnung; Nachschieben von Gründen; Umdeutung; …

    Die Auffassung in der Literatur beruht darauf, dass im zivilgerichtlichen Verfahren bei einem abgrenzbaren Streitgegenstand der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse auch nur nach einem Teilgegenstandswert zu bemessen ist (OLG München vom 28. Oktober 1994 - 11 WF 979/94 - m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 08.03.2007 - L 5 B 118/06

    Höhe der Prozesskostenhilfe bei teilweiser Erfolgsaussicht

    Eine Beschränkung der Prozesskostenhilfe auf einen Teil des Anspruchs führt somit im Zivilverfahren dazu, dass sich der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse auch nur nach dem Teilgegenstandswert bemisst (OLG München, Beschluss vom 28.10.1994 - 11 WF 979/94 - Juris m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - L 20 B 6/08

    Sozialhilfe

    Im zivilgerichtlichen Verfahren führt eine Beschränkung der Prozesskostenhilfe auf einen Teil des geltend gemachten Anspruchs dazu, dass sich der Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse auch nur nach dem Teilgegenstandswert bemisst, hinsichtlich dessen die Prozesskostenhilfe bewilligt wurde (OLG München, Beschluss vom 28.10.1994 - 11 WF 979/94 m.w.N.).
  • OLG München, 06.12.1996 - 11 W 3197/95
    Es gilt hier nichts ande- res als bei der vergleichbaren Frage der Vergütung des beigeordne- ten Rechtsanwalts, bei der der Senat eine ähnliche Einschränkung ­ und zwar ebenfalls unter Bezugnahme auf BGHZ 13, 373 ­ auch abgelehnt hat (vgl. Senat JurBüro 1995, 203 ­ mit zustimmender Anmerkung von Hansens = MDR 1995, 208 = Rpfleger 1995, 219 = OLG Report München 1995, 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.05.2008 - L 23 B 103/08

    Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

    Die Auffassung in der Literatur beruht darauf, dass im zivilgerichtlichen Verfahren bei einem abgrenzbaren Streitgegenstand der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse auch nur nach einem Teilgegenstandswert zu bemessen ist (OLG München vom 28. Oktober 1994 - 11 WF 979/94 - m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 23 B 170/08
    Die Auffassung in der Literatur beruht darauf, dass im zivilgerichtlichen Verfahren bei einem abgrenzbaren Streitgegenstand der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse auch nur nach einem Teilgegenstandswert zu bemessen ist (OLG München vom 28. Oktober 1994 - 11 WF 979/94 - m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2007 - L 23 B 108/07

    Vollumfängliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe als Folge einer nur teilweise …

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2026 - 18 WF 15/26

    Tenorierung bei Teilbewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • OLG München, 03.02.1995 - 11 W 673/95
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2009 - L 20 B 2202/08
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - L 23 B 290/07
  • VG München, 13.02.2012 - M 16 M 11.5677

    Erinnerung; Prozesskostenhilfestreitwert

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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 15.08.1994 - 2 T 490/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12599
LG Koblenz, 15.08.1994 - 2 T 490/94 (https://dejure.org/1994,12599)
LG Koblenz, Entscheidung vom 15.08.1994 - 2 T 490/94 (https://dejure.org/1994,12599)
LG Koblenz, Entscheidung vom 15. August 1994 - 2 T 490/94 (https://dejure.org/1994,12599)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 219
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 04.01.2010 - 17 W 342/09

    Anwaltsgebühren bei zeitgleich erfolgender Beratung des Mieters wegen zweier …

    So ist etwa eine Angelegenheit angenommen worden, wenn der Anwalt den Mandanten bei Streit sowohl wegen der Nebenkostenabrechnung als auch wegen einer überzahlten Monatsmiete Rat erteilt hat (vgl. LG Darmstadt JurBüro 1985, 556, zustimmend Hansens JurBüro 1986, 1, 8), bei der Beratung wegen der Probleme "Kehrwoche", "Nebenkosten" sowie "Mietkaution" (…vgl. LG Stuttgart aaO, zustimmend Mümmler JurBüro 1986, 1522, 1522 f.), beim Zusammentreffen der Beratungsgegenstände "Nebenkostenabrechnung", "Mängel" und "Kündigung des Mietverhältnisses" (AG Vechta, Beschluss vom 04.02.2008 - 4 II 1940/07, juris), bei der Beratung wegen einer Kündigung sowie eines Mieterhöhungsverlangens bezüglich desselben Mietverhältnisses (LG Koblenz JurBüro 1995, 201, zustimmend Schoreit/Groß aaO Rn. 29 sowie Greißinger AnwBl 1996, 606, 611, ablehnend AnwK-RVG/N. Schneider aaO § 15 Rn. 62;… differenzierend Enders aaO 340) oder wegen der Beendigung des Mietverhältnisses und Zahlungsansprüchen hieraus (vgl. LG Darmstadt JurBüro 1988, 1164) sowie bei der gleichzeitigen Beratung wegen Fragen wechselseitiger Zutrittsberechtigungen von Vermieter und Mieter, einer etwaigen Mängelbeseitigungspflicht des Vermieters sowie der Berechtigung einer fristlosen Kündigung (vgl. LG Kleve JurBüro 1986, 886).
  • LG Koblenz, 14.08.1996 - 2 T 481/96

    Beratungshilfegebühren eines Rechtsanwalts; Kürzung der Sozialhilfe für ganze …

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  • AG Berlin-Charlottenburg, 06.08.2009 - 70 II RB 1158/08
    Für die Einordnung als eine Angelegenheit ist nach herrschender Ansicht maßgeblich, ob ein einheitlicher Auftrag vorliegt, bei dessen Verfolgung der gleiche rechtliche Rahmen eingehalten wird, und ob zwischen den einzelnen Ansprüchen ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang der Bearbeitung besteht ( LG Berlin JurBüro 1984, 849; LG Bayreuth JurBüro 1984, 1047; LG Koblenz JurBüro 1995, 201; Lindemann, NJW 1986, 2299;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. 2005, Rn. 1012 ff.).
  • LG Koblenz, 02.10.1995 - 2 T 551/95

    Anspruch auf drei Gebühren für den Erhalt von drei Berechtigungsschreiben, wenn …

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