Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.02.1995 - 10 W 19/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Kostentragungspflicht für die Anwaltskosten der gegnerischen Partei; Erhöhung der Gebühr für jeden weiteren Auftraggeber des Prozessbevollmächtigten; Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Auftraggebermehrheit; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO § 6, § 31 Abs. 1 Nr. 1
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 05.09.1994 - 10 O 146/92
- OLG Düsseldorf, 28.02.1995 - 10 W 19/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 191
- AnwBl 1995, 376
- Rpfleger 1995, 477
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 19.01.1989 - 10 W 4/89
Tragung der Kosten des Anwalts des Erblassers durch Erben
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.1995 - 10 W 19/95
Nach der Rechtsprechung des Senats wird der Prozeßbevollmächtigte nur in diesem Sonderfall mangels eines weiteren Auftrags nicht für mehrere Auftraggeber im Sinne des § 6 Abs. 1 BRAGO tätig (Beschluß vom 10.12.1981, Az.: 10 W 111/81, JurBüro 1982, 858 = Rpfleger 1982, 199 sowie Beschluß vom 19.01.1989, Az.: 10 W 4-6/89, JurBüro 1989, 795 = Rpfleger 1989, 214). - OLG Düsseldorf, 10.12.1981 - 10 W 111/81
Prozeßbevollmächtigte; Tod; Erbe; Kosten; Verkehrsanwalt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.1995 - 10 W 19/95
Nach der Rechtsprechung des Senats wird der Prozeßbevollmächtigte nur in diesem Sonderfall mangels eines weiteren Auftrags nicht für mehrere Auftraggeber im Sinne des § 6 Abs. 1 BRAGO tätig (Beschluß vom 10.12.1981, Az.: 10 W 111/81, JurBüro 1982, 858 = Rpfleger 1982, 199 sowie Beschluß vom 19.01.1989, Az.: 10 W 4-6/89, JurBüro 1989, 795 = Rpfleger 1989, 214). - OLG Düsseldorf, 11.05.1993 - 10 W 8/93
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.1995 - 10 W 19/95
Auch die Mitglieder eines nicht rechtsfähigen Vereins sind im Hinblick auf § 54 BGB bezogen auf das Mandatsverhältnis zu ihrem Prozeßbevollmächtigten mehrere Auftraggeber im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO, und zwar auch dann, wenn der Anwalt die Vertretung des Vereins in einem Passivprozeß übernehmen soll (Senat Rpfleger 1993, 507 = JurBüro 1994, 348 = OLGR - Düsseldorf 1994, 60).
- OLG Düsseldorf, 02.07.1996 - 10 W 58/96
Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen für einen …
Nach einer Senatsentscheidung vom 28. Februar 1995 (Aktz. 10 W 19/95) sind die Mitglieder einer Erbengemeinschaft als.Auftraggebermehrheit im Sinne des § 6 Abs. 1 BRAGO zu behandeln, wobei es gleichgültig ist, ob es sich um einen Aktiv- oder Passivprozeß der Erbengemeinschaft handelt (veröffentlicht in JurBüro 1995, 304; AnwBl. 1995, 376; Rpfleger 1995, 477).
- OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
Begründetheit des Mehrvertretungszuschlages in einem Passivprozess gegen eine …
Der Senat hat eine Auftraggebermehrheit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO für den Fall der Mandatierung eines Anwaltes durch die Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Vereins (Beschluß vom 10. Mai 1993, Az. 10 W 8/93, veröffentlicht in JurBüro 1994, 348; Rpfleger 1993, 507) sowie im Falle der Beauftragung durch die Mitglieder einer Erbengemeinschaft (Beschluß vom 28. Februar 1995, Az. 10 W 19/95, veröffentlicht in JurBüro 1995, 304; Rpfleger 1995, 477; NJW-RR 1996, 191) angenommen.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 31.01.1995 - 10 WF 2/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 192
- MDR 1995, 645
- Rpfleger 1995, 477
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.04.2010 - IV ZB 6/09
Rechtsanwaltsgebühr: Berechnung der Termins- und der Verfahrensgebühr bei …
Rn. 9 (2) Andere nehmen an, dass neben der bereits angefallenen Terminsgebühr eine weitere aus dem höheren Streitwert nach der Verbindung zu errechnen und diese in dem Verhältnis zu kürzen ist, das dem Anteil der schon verhandelten Sache am Gesamtstreitwert nach Verbindung entspricht (OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 477; 1978, 427; OLG Frankfurt NJW 1958, 554 m. zust. Anm. Tschischgale;… AnwK-RVG/Onderka/N. Schneider, 5. Aufl. VV Vorbem. 3 Rdn. 208 f.;… Feller in Göttlich/Mümmler aaO "Terminsgebühr des Teils 3" 9.2 S. 986;… Hartmann, Kostengesetze 39. Aufl. § 2 RVG Rdn. 5).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 10 W 24/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1995, 477
Wird zitiert von ...
- BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97
Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Zwar setzt ein anwaltlichen Mandat für eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht voraus, daß deren Mitglieder aufgrund einheitlicher Willensbildung an den Rechtsanwalt herantreten oder im Prozeß als Einheit auftreten (…BGH, Urt. v. 6. Oktober 1983 aaO; v. 12. Februar 1987 - III ZR 255/85, NJW 1987, 2240, 2241; OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 86, 87).
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