Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.07.1997 - 10 W 94/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Anwaltsblatt
- anwaltsblatt-datenbank.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 213
- AnwBl 1999, 293
- Rpfleger 1998, 29
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 23.08.1996 - 20 WF 35/96
Vergleichsgebühr bei Vergleich auch über nicht anhängige Ansprüche
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.1997 - 10 W 94/97
Das Prozeßkostenhilfeverfahren hat in § 23 Abs. 1 Satz 3 BRAGO ausdrücklich Erwähnung gefunden, um von vornherein dem möglichen Einwand entgegenzuwirken, nicht der Gegenstand selbst sei anhängig, sondern nur ein Prozeßkostenhilfeverfahren und bereits deshalb falle eine 15/10-Gebühr an (…von Eicken AGS 1995, 46 unter Hinweis auf BT-Drucks. 12/6962, S. 103; Enders JurBüro 1995, 393, 394; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 638).
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2000 - 9 Ta 32/00
Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Mitvergleich nicht anhängiger …
Demgegenüber wenden verschiedene Gerichte § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO generell dann an, wenn für nicht rechtshängige Ansprüche, die in einen Vergleich miteinbezogen werden sollen, Prozesskostenhilfe beantragt und gewährt wird (vgl. LAG Köln, Beschl. v. 13.10.1995 8 Ta 210/95 = Der Rpfleger 1996, 262; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.7.1997 10 W 94/97 = Der Rpfleger 1998, 29;LAG Nürnberg, Beschl. v. 4.11.1997 8 Ta 204/97 = Der, Rpfleger.
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