Rechtsprechung
| LG Mainz, 14.12.2001 - 8 T 123/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,28427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2002, 222
Wird zitiert von ... (2)
- AG Berlin-Lichtenberg, 05.05.2004 - 39 IK 6/03
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob grundsätzlich der Kreditnehmer gehalten ist, von sich Auskunft über seine bereits bestehenden Verbindlichkeiten zu geben (so wohl LG Mainz, Beschluss vom14.12.2001 - 8 T 123/01) oder ob das Kreditinstitut nicht vielmehr gehalten ist, geeignete Fragen zu stellen, um die zur Wahrung der eigenen Interessen erforderlichen Informationen zu erlangen. - AG Kleve, 21.03.2003 - 38 IK 2/02
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Rn. 24 Schließlich ist der Hinweis des Schuldners auf die Einbeziehung seines Verfahrensbevollmächtigten in diesem Zusammenhang belanglos: Wenn der Schuldner durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Angaben übernimmt, dann muss er die Konsequenzen für ein mögliches Fehlverhalten seines Bevollmächtigten tragen (vgl. LG N Rpfleger 2002, 222 m.w.N.; AG H ZInsO 2002, 544; RPfl 2003, 11).
dejure.org
Übersicht LG Mainz
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.