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| OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 356/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Siegen - 4 T 264/01
- OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 356/02
Papierfundstellen
- Rpfleger 2003, 436
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 356/02
Rn. 33 Die Testamentsauslegung muß den subjektiven Willen des Erblassers auch dann berücksichtigen, wenn er von der Bedeutung des Wortlautes der letztwilligen Verfügung abweicht (BGHZ 86, 41, 45). - BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 356/02
Maßgebend ist der Wille des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BGH NJW 1993, 256). - BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94
Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 356/02
Rn. 37 Da es für die Auslegung des Testaments auf den Willen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ankommt, können spätere Umstände nur insoweit herangezogen werden, als sie einen Schluß auf den Erblasserwillen zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung zulassen (BGH FamRZ 1960, 28, 29; BayObLG NJW 1996, 133; Senat OLGZ 1992, 272, 274).
- BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 356/02
Rn. 37 Da es für die Auslegung des Testaments auf den Willen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ankommt, können spätere Umstände nur insoweit herangezogen werden, als sie einen Schluß auf den Erblasserwillen zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung zulassen (BGH FamRZ 1960, 28, 29; BayObLG NJW 1996, 133; Senat OLGZ 1992, 272, 274). - OLG Hamm, 22.10.1991 - 15 W 261/91
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 356/02
Rn. 37 Da es für die Auslegung des Testaments auf den Willen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ankommt, können spätere Umstände nur insoweit herangezogen werden, als sie einen Schluß auf den Erblasserwillen zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung zulassen (BGH FamRZ 1960, 28, 29; BayObLG NJW 1996, 133; Senat OLGZ 1992, 272, 274). - BayObLG, 08.03.1999 - 1Z BR 73/98
Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben oder an einen Vorerben
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 356/02
Die fehlende Antragsbefugnis des Nacherben hat das BayObLG wie folgt überzeugend begründet (BayObLGZ 1999, 70 = NJW-RR 1999, 805):. - BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 11/80
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 356/02
Vielmehr kann sein Erbrecht erst nach Eintritt des Nacherbfalls bezeugt werden (BGH, WM 1980, 1042 [1043] = FamRZ 1980, 563 [564];… Staudinger-Behrends-Avenarius, § 2100 Rdnr. 81). - OLG Hamm, 07.04.1972 - 15 W 135/72
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 356/02
Rn. 27 Dementsprechend war die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) bis 4) mit der Maßgabe zurückzuweisen, daß ihre erste Beschwerde als unzulässig zu verwerfen war (vgl. dazu BayObLGZ 1964, 137, 143; KG NJW 1962, 2354, 2355; Senat OLGZ 1972, 382, 384;… Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., § 27, Rdnr. 67).
- LG Hanau, 04.03.2014 - 4 O 894/13 Hat der Erblasser allerdings ausdrücklich einen Ersatznacherben berufen, so spricht eine tatsächliche, frei widerlegliche Vermutung dafür, dass er die Vererblichkeit ausgeschlossen hat (OLG Schleswig ZEV 2010, 574; OLG Hamm Rpfleger 2003, 436), da andernfalls der Tod des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls kein Ersatzfall wäre.
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