Rechtsprechung
| BayObLG, 22.03.2006 - 1Z AR 22/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 104 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 724 Abs. 2; ; ZPO § 727; ; ZPO § 796 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständiges Gericht für Kostenfestsetzung im Verfahren auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids bei Rechtsnachfolge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Festsetzung von Kosten des Verfahrens auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids bei Rechtsnachfolge
Verfahrensgang
- LG Coburg - 41 T 60/05
- BayObLG, 22.03.2006 - 1Z AR 22/06
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1066
- Rpfleger 2006, 418
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.04.1991 - I ARZ 136/91
Gerichtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der im Mahnverfahren entstandenen …
Auszug aus BayObLG, 22.03.2006 - 1Z AR 22/06
Darunter ist im Regelfall auch bei vorgelagertem Mahnverfahren nach dem Verhältnis, in dem dieses Verfahren zum eigentlichen Streitverfahren steht, nicht das Mahngericht, sondern dasjenige Gericht zu verstehen, das für den etwa nachfolgenden Rechtsstreit zuständig ist (vgl. BGH NJW 1991, 2084; BayObLG Rpfleger 2003, 35; JurBüro 2004, 320; NJW-RR 2005, 1012; OLG Köln NJW-RR 1999, 1737;… Zöller/Herget ZPO 25. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort "Zuständigkeit"). - BGH, 21.09.1993 - X ARZ 514/93
Klauselumschreibung im Mahnverfahren
Auszug aus BayObLG, 22.03.2006 - 1Z AR 22/06
Für derartige Titelumschreibungen von Vollstreckungsbescheiden ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht das Streitgericht, sondern das Mahngericht als "Gericht des ersten Rechtszuges" zuständig, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat (BGH NJW 1993, 3141; vgl. § 724 Abs. 2, §§ 727, 796 Abs. 1 ZPO). - OLG Köln, 21.12.1998 - 5 W 126/98
Zuständigkeit des Streitgerichts für die Kostenfestsetzung
Auszug aus BayObLG, 22.03.2006 - 1Z AR 22/06
Darunter ist im Regelfall auch bei vorgelagertem Mahnverfahren nach dem Verhältnis, in dem dieses Verfahren zum eigentlichen Streitverfahren steht, nicht das Mahngericht, sondern dasjenige Gericht zu verstehen, das für den etwa nachfolgenden Rechtsstreit zuständig ist (vgl. BGH NJW 1991, 2084; BayObLG Rpfleger 2003, 35; JurBüro 2004, 320; NJW-RR 2005, 1012; OLG Köln NJW-RR 1999, 1737;… Zöller/Herget ZPO 25. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort "Zuständigkeit").
- BayObLG, 17.09.2002 - 1Z AR 113/02
Kostenfestsetzung durch Streitgericht nach Mahnverfahren
Auszug aus BayObLG, 22.03.2006 - 1Z AR 22/06
Darunter ist im Regelfall auch bei vorgelagertem Mahnverfahren nach dem Verhältnis, in dem dieses Verfahren zum eigentlichen Streitverfahren steht, nicht das Mahngericht, sondern dasjenige Gericht zu verstehen, das für den etwa nachfolgenden Rechtsstreit zuständig ist (vgl. BGH NJW 1991, 2084; BayObLG Rpfleger 2003, 35; JurBüro 2004, 320; NJW-RR 2005, 1012; OLG Köln NJW-RR 1999, 1737;… Zöller/Herget ZPO 25. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort "Zuständigkeit"). - BayObLG, 02.02.2005 - 1Z AR 16/05
Zuständigkeit des Prozessgerichts bei Antrag auf Verzinsung der Verfahrenskosten …
Auszug aus BayObLG, 22.03.2006 - 1Z AR 22/06
Darunter ist im Regelfall auch bei vorgelagertem Mahnverfahren nach dem Verhältnis, in dem dieses Verfahren zum eigentlichen Streitverfahren steht, nicht das Mahngericht, sondern dasjenige Gericht zu verstehen, das für den etwa nachfolgenden Rechtsstreit zuständig ist (vgl. BGH NJW 1991, 2084; BayObLG Rpfleger 2003, 35; JurBüro 2004, 320; NJW-RR 2005, 1012; OLG Köln NJW-RR 1999, 1737;… Zöller/Herget ZPO 25. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort "Zuständigkeit"). - BayObLG, 21.10.2003 - 1Z AR 118/03
Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt - …
Auszug aus BayObLG, 22.03.2006 - 1Z AR 22/06
Darunter ist im Regelfall auch bei vorgelagertem Mahnverfahren nach dem Verhältnis, in dem dieses Verfahren zum eigentlichen Streitverfahren steht, nicht das Mahngericht, sondern dasjenige Gericht zu verstehen, das für den etwa nachfolgenden Rechtsstreit zuständig ist (vgl. BGH NJW 1991, 2084; BayObLG Rpfleger 2003, 35; JurBüro 2004, 320; NJW-RR 2005, 1012; OLG Köln NJW-RR 1999, 1737;… Zöller/Herget ZPO 25. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort "Zuständigkeit").
- BGH, 25.02.2009 - Xa ARZ 197/08
Bestimmung eines zuständigen Gerichts i.R.e. mutmaßlichen Abweichung in einer …
Auch eine Divergenz zu dem vom vorlegenden Oberlandesgericht angeführten Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Rpfleger 2004, 234) besteht ebenso wenig wie zu weiteren Entscheidungen dieses Gerichts (BayObLG NJW-RR 2005, 1012; Rpfleger 2006, 418). - LG Hagen, 10.09.2008 - 7 ZustG 1/08
Zuständigkeit für Kostenfestsetzung im Mahnverfahren
Rn. 23 Eine andere Fallgestaltung lag der Entscheidung des OLG N vom 22.03.2008 (1 Z AR 22/06 - NJOZ 2006, 1965) zugrunde:.
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